Bundeskabinett beschließt neues Klimaschutzgesetz

Berlin – In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett das neue Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt zu senken: bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent, bis zum Jahr 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Über alle Sektoren hinweg haben wir die Reduktionsziele angepasst. Das ist ein Bekenntnis zu mehr Nachhaltigkeit, ein wichtiges Signal an die junge Generationen: Ihnen bürden wir weniger Lasten auf.

Die neuen Sektorziele für die Landwirtschaft sind ambitioniert, aber ich halte sie für unseren Bereich für machbar. Denn ich habe hier auf Augenmaß und Machbarkeit Wert gelegt. Um die Ziele zu erreichen, sind entsprechende unterstützende Maßnahmen und Finanzmittel notwendig. Die Land- und Forstwirtschaft sind die einzigen Wirtschaftsbereiche, die Kohlenstoff auf natürliche Weise speichern können. Und anders als andere Sektoren werden sie es nicht leisten können, emissionsfrei zu werden, da sie in biologischen Systemen arbeiten. Auch deshalb habe ich heute eine Protokollerklärung im Bundeskabinett abgegeben.“
Die Anpassung der Sektorziele bedeutet konkret für die Landwirtschaft, dass sie bis 2030 nur noch 56 statt 58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gegenüber 1990 ausstoßen darf. Für die Landwirte sei die praktische Umsetzung eine große Herausforderung, so die Bundesministerin – sie bräuchten Unterstützung. Im Kabinettsbeschluss ist deshalb adressiert:
Die Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit zum tierwohlorientierten Umbau der Tierhaltung, weil nur so die Klimagasemissionen aus der Tierhaltung effektiv reduziert werden können.
Die Nutzung der Potentiale von natürlichen Senken für mehr Klimaschutz insbesondere durch die Förderung des Humusaufbaus in landwirtschaftlich genutzten Böden oder durch eine Honorierung von Ökosystemleistungen der Wälder sowie Erhaltung und Wiedervernässung von Mooren.

„Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen Berücksichtigung finden. Wenn weitere CO2-Absenkungen in der Landwirtschaft ermöglicht und die Senkenwirkung in natürlichen Speichern erhalten und ausgebaut werden soll, dann ist dieses Sonderprogramm unabdingbar. Ein Extrabudget zur Unterstützung der Branche bei der beschleunigten Umsetzung ist folgerichtig und zwingend“, so Bundesministerin Julia Klöckner.

In einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss hält das Bundesministerium daher folgende notwendige Maßnahmen fest:
Im Erhalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der Holzver-wendung liegt ein enormes Klimaschutzpotenzial. Die Wälder sind einzigartige CO2-Speicher: Sie binden etwa 58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr. Diese Ökosystemleistungen müssen honoriert werden. Neben dem Erhalt und Aufbau der CO2-Speicherungskapazität durch klimastabilen Waldumbau gehört hierzu auch der Ausbau der stofflichen Verwertung von Holz, etwa im Gebäudebereich.
Reduktion der Methanemissionen aus der Landwirtschaft durch die Nutzung von Gülle und Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen. Ausbau des Programms zur energetischen Verwertung landwirtschaftlicher Reststoffe.
Weiterentwicklung und Optimierung rechtlicher und finanzieller Förderung zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung.
Erleichterung der Anwendung von Minimalbodenbearbeitungstechniken im Ackerbau, die wesentlich zum Humusaufbau und damit zur Bindung von CO2 in landwirtschaftlichen Böden beitragen. Dazu bedarf es Fortschritte hinsichtlich der Anerkennung von bereits in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Pflanzenschutzmittel (z.B. Herbizide).
Nutzung neuer Züchtungstechniken, um schnell Fortschritte für dürreresistentere und krankheits- sowie schädlingsresistentere Kulturpflanzen zu erreichen und damit weitere Energieeinsparungen zu erzielen.

Julia Klöckner: „Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Ernährungssicherung. Zudem ist die Branche Lösungsbringer beim Klimawandel: Land- und Forstwirtschaft sind die einzigen Sektoren, die Kohlenstoff auf natürliche Weise speichern können. Sie werden daher eine zunehmend wichtigere Rolle spielen, wenn es um das Erreichen der Netto-Null geht. Es ist gut und wichtig, dass diese beiden Punkte im neuen Gesetz explizit anerkannt werden. Unsere Landwirtinnen und Landwirte können, wollen und werden einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten, weil sie selbst Leidtragende des Klimawandels sind. Aber die Branche pocht zurecht auf Redlichkeit und Realismus: Vorgänge in Naturwissenschaft und biologischen Systemen müssen bei Zeitvorgaben berücksichtigt werden. Politisch werden wir dafür die Rahmenbedingungen kraftvoll optimieren.“