Mannheim: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Polizeiwagen © Cornell Frühauf on Pixabay

Mannheim-Käfertal: 50-Jähriger Mann bedrängt Fahrgäste in der Straßenbahn – Polizei sucht Zeugen

Mannheim-Käfertal – Am Dienstagabend, gegen 18:30 Uhr, kam es in einer
Straßenbahn von Mannheim-Innenstadt in Richtung Käfertaler Wald zu einer
Auseinandersetzung zwischen mehreren Mädchen und einem erwachsenen Mann. In der
Straßenbahn der Linie 4 A sprach der 50-jährige Mann wiederholt vier
minderjährige Mädchen an, die sich im hinteren Teil der Straßenbahn aufhielten.
Die überwiegend 13-Jahre alten Mädchen fühlten sich durch das aufdringliche
Verhalten des Mannes verunsichert. Nachdem der 50-Jährige schließlich auch an
der Haltestelle „Speckweg“ ausstieg und die Mädchen weiterhin belästigte,
ersuchten diese telefonisch ihre Eltern um Hilfe. Die sodann sofort verständigte
Polizei kam vor Ort und machte sich des Mannes habhaft. Nach der Durchführung
erster polizeilicher Maßnahmen wurde der 50-Jährige wieder entlassen. Das
Kriminalkommissariat in Mannheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Tathergang machen können oder sich selbst
durch das Verhalten des Mannes belästigt fühlten, sich mit dem beim
Kriminaldauerdienst, Tel.: 0621/174-4444 in Verbindung zu setzen.

Mannheim-Innenstadt: 23-jähriger Mercedes-Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

Mannheim-Innenstadt – Ein 23-jähriger Mercedes-Fahrer war am Mittwochabend
in der Mannheimer Innenstadt unterwegs, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu
sein. Der junge Mann fiel einer Polizeistreife kurz vor 20 Uhr auf, als er mit
seinem AMG-Mercedes am Paradeplatz an einer roten Ampel stand. Dabei gab er
fortwährend Gasstöße ab. Beim Umschalten auf Grün beschleunigte er sein Fahrzeug
so stark, dass er beim Linksabbiegen in die Kunststraße in Schleudern kam und
fast quer stand. Anschließend fuhr er unter weiterer Beschleunigung die
Kunststraße in Richtung Wasserturm entlang, musste an der nächsten Ampel bei
Rotlicht jedoch wieder anhalten. In Höhe des Quadrats N 5 wurde er schließlich
einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass ihm bereits im
Februar von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Gegen den Mercedes-Fahrer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“ – Ergebnisse des Polizeipräsidiums Mannheim

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis – Am 05.05.2021 wurde ganztägig der
bundesweite Aktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“ zur
Fahrradsicherheit durchgeführt.

An dem Aktionstag sollten alle Verkehrsteilnehmenden für die Probleme und
Gefahren im Radverkehr sensibilisiert werden und die gegenseitige Rücksichtnahme
und das Verständnis füreinander gestärkt werden. Damit soll letztendlich ein
wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet und die Bekämpfung von
Unfällen mit Beteiligung von Fahrradfahrern nachhaltig vorangetrieben werden.

Auch das Polizeipräsidium Mannheim beteiligte sich mit fast 30 Kontrollaktionen,
bei denen rund 80 Polizeibeamte eingesetzt waren, im ganzen
Zuständigkeitsbereich an dem Aktionstag.

Im Rahmen der Kontrollaktionen wurden insgesamt 1.610 Verkehrsteilnehmende
kontrolliert. Darunter befanden sich 1.004 Radfahrer, 114 Pedelec-Fahrer, 7
Fahrer von E-Bikes, 50 Benutzer von eScootern sowie 396 Kraftfahrzeugführer.
Dabei konnten 408 Verkehrsverstöße festgestellt werden. Davon entfielen 316
Verstöße auf Radfahrer, 85 auf Kraftfahrzeugführer und 7 sonstige
Feststellungen.

Festgestellte Verstöße bei Radfahrern:

  • 149 x Benutzung nicht freigegebener Verkehrsflächen, wie z.B.
    Fuß- und Gehwege
  • 78 x Mängel hinsichtlich des technischen Zustands (Beleuchtung,
    Bremsen, etc.)
  • 58 Radfahrer missachteten das Rotlicht an Ampeln
  • 28 x Ablenkung durch Benutzung von Mobiltelefonen oder durch das
    Tragen von Kopfhörern
  • 3 sonstige Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen

Außerdem wurde bei der Kontrolle der rund 1.000 Radfahrer festgestellt, dass
etwa die Hälfte der Radler auf das Tragen eines Fahrradhelms verzichteten. Das
Tragen eines Helms ist für Radfahrer zwar nicht vorgeschrieben, er kann jedoch
im Falle eines Unfalls oftmals schwere Unfallfolgen und Verletzungen verhindern.

Festgestellte Verstöße bei Kraftfahrzeugführern:

  • 17 x Halten und Parken auf Radwegen
  • 13 x Nichteinhalten des Mindestabstands beim Überholen von
    Fahrradfahrern
  • 55 Verstöße gegen weitere verkehrsrechtlichen Bestimmungen ohne
    Bezug zu Fahrradfahrern.

Da der Focus der gestrigen Maßnahmen auf der Aufklärung und der Schaffung
gegenseitiger Rücksichtnahme lag, wurde der überwiegende Teil der Verstöße im
persönlichen Gespräch erläutert und zumeist auf Verwarnungs- und Bußgelder
verzichtet.

Die Entwicklung zeigt, dass immer mehr Bürger vom Auto aufs Fahrrad oder Pedelec
umsteigen und somit der Anteil der Radfahrenden im Straßenverkehr absehbar
ansteigen wird. Daher sind weitere Aktionen mit gleicher Zielrichtung bereits in
der Planung.

Im Zusammenhang mit dem Aktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“
wurde am Mittwoch auch in Mannheim die landesweite Kampagne „Abgefahren –
Ra(d)geber Verkehr“ gestartet. Im Kooperation mit der Rhein-Neckar-Verkehr gmbH
(rnv) ist seit gestern eine Straßenbahn auf den Gleisen unterwegs, auf denen die
Präventionsbotschaften der Kampagne durch Mannheim, Heidelberg und die Gemeinden
des Rhein-Neckar-Kreises „transportiert“ werden.

Mannheim: 50-jähriger Tatverdächtiger nach tätlichem Angriff auf Polizeibeamte in Untersuchungshaft

Mannheim – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und
des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl gegen ei-nen
50-jährigen Mann erlassen.

Er steht im dringenden Verdacht, am frühen Mittwochmorgen Polizeibe-amte des
Polizeireviers Mannheim-Neckarau tätlich angegriffen zu haben, wobei einer von
ihnen so sehr verletzt wurde, dass er ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste
und seinen Dienst nicht fortsetzen konnte.

Der Tatverdächtige war am Mittwochmorgen im Waldgartenweg unterwegs, als er von
einer Streife des Polizeireviers Mannheim-Neckarau gegen 05.30 Uhr kontrolliert
wurde. Dabei wurde festgestellt, dass er unter Drogeneinfluss stand und Drogen
mitführte.

Nach seiner Festnahme beleidigte der 50-Jährige die Beamten in der
Gossensprache. Während des Transports zum Revier versuchte er auch noch, einen
Beamten mit dem Ellenbogen zu treffen. Als in den Diensträumen die polizeilichen
Maßnahmen fortgesetzt werden sollten, setzte sich der Festgenommene zur Wehr,
trat und schlug um sich, sodass sich einer der Beamten neben Prellungen und
Schürfwunden auch eine Kopfplatzwunde zuzog. Letztendlich wurde dennoch eine
Blutentnahme durchgeführt.

Am Donnerstagnachmittag wurde der 50-jährige deutsche Staatsangehörige
schließlich dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Mannheim wurde Haftbefehl wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf
Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung, der Beleidigung und des
Betäubungsmittelbesitzes gegen den bereits einschlägig vorbestraften Mann
erlassen. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe
„Rauschgift“ der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Polizeipräsidium Mannheim verfolgt Null-Toleranz-Strategie bei illegalen Kraftfahrzeugrennen und beschlagnahmt in diesem Jahr bereits vier hochmotorisierte Fahrzeuge sowie ein Motorrad

Heidelberg / Mannheim / Rhein-Neckar-Kreis: – Das unerlaubte gegeneinander
Fahren auf einer längeren Strecke, ein Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel
oder auch das Rennen allein gegen die Uhr – in illegalen Autorennen wird von
einigen rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern offensichtlich eine unterhaltsame
Möglichkeit gesehen, die PS-Stärke und die Leistungsfähigkeit ihrer Fahrzeuge
unter Beweis stellen. Das Polizeipräsidium Mannheim registrierte bisher in den
ersten Monaten dieses Jahres über zwanzig Fälle, in denen Raser verbotswidrig
ohne Rücksicht auf Verkehrsregeln ihre Kräfte messen wollten. Wir berichteten
zuletzt am Montag über einen Vorfall im Mannheimer Stadtteil Rheinau.

Immer wieder entstehen Situationen, bei denen unbeteiligte Verkehrsteilnehmer
massiv gefährdet werden. Alleine in diesem Jahr ereigneten sich auf den Straßen
im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim im Zusammenhang mit
illegalen Autorennen drei Verkehrsunfälle. Im Januar trugen ein Audi A 4 und ein
BMW Mini auf der BAB 5 ein Rennen aus. Beim Verlassen der Autobahn an der
Anschlussstelle Dossenheim mit sehr hoher Geschwindigkeit kollidierten beide
Fahrzeuge miteinander. Im März stieß eine Mercedes Benz E-Klasse in den
S-Quadraten in der Mannheimer Innenstadt mit einem 3er BMW zusammen. Der Fahrer
des DB konnte wegen seiner überhöhten Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig
abbremsen und missachtete die Vorfahrt des BMW. Während eines verbotenen
„Geschwindigkeits-Kräftemessens“ auf der BAB 659 in Höhe des Viernheimer Kreuzes
kam es im April zu einem Zusammenstoß zwischen einem DB Sprinter und einem BMW
Coupé.

„Auf unseren Straßen akzeptieren wir keine rücksichtslosen Raser. Wer sich und
andere gefährdet wird konsequent zur Anzeige gebracht,“ so Polizeivizepräsident
Siegfried Kollmar. „Wir nutzen alle uns rechtlich zur Verfügung stehenden
Maßnahmen. Das heißt, wir beschlagnahmen Führerscheine und auch Fahrzeuge. Bei
einem verbotenen Rennen ist das Kraftfahrzeug zwangsläufig immer das Tatmittel
und unterliegt somit den Beschlagnahmemöglichkeiten des Strafgesetzbuches“, so
Kollmar weiter. Alleine in diesem Jahr hat die Mannheimer Polizei vier
hochmotorisierte Fahrzeuge sowie ein Motorrad beschlagnahmt.

Solche illegalen Autorennen, bei denen grob verkehrswidrig und rücksichtslos die
geltenden Verkehrsregeln missachtet werden, gelten als Straftat. Nicht nur
derjenige, der an einem illegalen Autorennen teilnimmt, wird bestraft, sondern
auch derjenige, der zu einer solchen Verkehrsgefährdung – ohne an einem Rennen
mit anderen teilzunehmen – aufruft. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe und
einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren bis hin zu fünf oder sogar zehn
Jahren, wenn Menschen schwer verletzt werden oder sogar zu Tode kommen. Wer
aufgrund eines illegalen Autorennens verurteilt wird, dem wird in der Regel die
Fahrerlaubnis entzogen. „Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird im
Rausch der Geschwindigkeit einfach in Kauf genommen. Ein eindringliches
verkehrserzieherisches Gespräch reicht da nicht aus. Wir werden den
Kontrolldruck beibehalten und appellieren an jeden: Melden Sie ein verbotenes
Rennen der Polizei!“, fordert der Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Mannheim, Alexander Ulmer auf.