Kaiserslautern (ots) – Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte auf die richtige Ausstattung seines Rades achten. Folgende Ausrüstungsteile sind nach der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben:

  • Scheinwerfer vorne und
  • Rückstrahler weiß, nach vorne wirkend (kann in Scheinwerfer integriert sein)
  • Schlussleuchte rot, empfohlen mit Standlicht und Bremslichtfunktion und
  • Rückstrahler rot, nach hinten wirkend
  • Rückstrahler gelb, zwei pro Pedal, nach vorn und hinten wirkend
  • Reflektierende Streifen weiß, ringförmig zusammenhängend an Reifenflanken oder Felgen oder in den Speichen des Vorder- und Hinterrads und/oder
  • Speichenrückstrahler gelb, zwei je Laufrad
  • Energiequelle Lichtmaschine, Batterie oder Akku
  • Bremsen zwei, unabhängig voneinander wirkend
  • Klingel wirkungsvoll und helltönend |elz