Ludwigshafen: Stadtnotizen 03.05.2021

Ludwigshafen – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Start des Bürgerdialogs Hochstraßen: 
Alles zur neuen verschwenkten Stadtstraße im Digitalen Bürgerforum – morgen, 4. Mai, von 18 bis 20 Uhr auf www.ludwigshafen-diskutiert.de

Am Dienstagabend, 4. Mai 2021, startet der nächste Bürgerdialog Hochstraßen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein. Zwischen 18 und 20 Uhr liefern Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, Baudezernent Alexander Thewalt und Kämmerer Andreas Schwarz sowie Experten aus den Bereichen Tiefbau, Verkehrs- und Stadtplanung erste Informationen zum Bauvorhaben verschwenkte Stadtstraße. Dabei werden die Fachplaner die leicht verschwenkte und neue Führung der Stadtstraße erläutern sowie die Auswirkungen dieser Planung beispielsweise auf die Bauzeiten, den Verkehr oder die Umwelt erklären. Bis zu 200 interessierte Bürger können sich in den digitalen Raum einwählen. Sie haben im Zuge dieses Digitalen Bürgerforums die Möglichkeit, mündlich und schriftlich Fragen zu stellen. Der Link zur Videokonferenz wird 15 Minuten vor Veranstaltungstermin unter 
www.ludwigshafen-diskutiert.de geteilt. Interessierte, die passiv zuschauen möchten, können dies über den Youtube-Kanal der Stadt Ludwigshafen tun. Unter www.youtube.com/StadtLudwigshafen wird die Veranstaltung live gestreamt und auch im Anschluss noch als Video abrufbar sein.
Parallel zur Live-Veranstaltung startet auch die Online-Dialogphase auf www.ludwigshafen-diskutiert.de. Insgesamt zwei Wochen lang, nämlich vom morgigen Dienstag, 4. Mai, bis Dienstag, 18. Mai, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Fragen zur Verschwenkung der Stadtstraße schriftlich zu stellen und sich über das Thema ausreichend zu informieren.


Stadtverwaltung nimmt Stellung zur Abschiebung einer armenischen Familie

Nach der Berichterstattung in verschiedenen Medien und nach Kritik an der Vorgehensweise der Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen während der Abschiebung der armenischen Familie S. am 30. März 2021 nimmt die Stadtverwaltung zu den Vorgängen wie folgt Stellung:

Über einen Asylantrag, den eine Person stellt, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wird der Antrag abgelehnt, so wird dies ausführlich begründet, der Bescheid enthält eine Ausreiseaufforderung und für den Fall, dass der Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen wird, eine Abschiebungsandrohung.

Gegen diesen Bescheid sind Rechtmittel möglich. Im Falle der Familie S. wurden diese Rechtsmittel über zwei Instanzen ausgeschöpft. Sie wurden von den zuständigen Verwaltungsgerichten abgelehnt, der Bescheid gegenüber der Familie wurde damit bestandskräftig und die Familie vollziehbar ausreisepflichtig.

Die Stadt Ludwigshafen zieht grundsätzlich eine freiwillige Ausreise gegenüber einer Abschiebung vor. Aus diesem Grund setzt die Ausländerbehörde in einem wie dem oben beschriebenen Fall zunächst noch einmal eine Frist zur freiwilligen Ausreise und unterbreitet ein Beratungsangebot, um zu klären, inwieweit eine finanzielle Unterstützung bei der freiwilligen Ausreise möglich ist. Die abzuschiebenden Personen können damit den Ausreisezeitpunkt innerhalb der Frist frei wählen und sich gut auf die Ausreise vorbereiten. Entsprechende Angebote wurden auch der Familie S. unterbreitet.

Reagieren die Personen auf das Angebot nicht und reisen sie nicht aus, so ist die Ausländerbehörde dazu verpflichtet, den bestandskräftigen Bescheid durchzusetzen. Dabei wird möglichst schonend vorgegangen. Der Zeitpunkt, zu dem die Wohnung betreten wird, richtet sich auch nach dem Ort und dem Zeitpunkt des Starts des Flugzeuges. Die abzuschiebenden Personen erhalten ausreichend Zeit, ihr Gepäck zu packen und die Betroffenen bekommen ein Handgeld überreicht.

Die Trennung einer Familie ist bei einer Abschiebung nicht ausgeschlossen, sie sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Deshalb erfolgt die Planung einer Rückführung in der Regel so, dass Familien gemeinsam zurückgeführt werden können. Dies war auch im Falle der Familie S. so. Die Familie wurde von Mitarbeitenden der Ausländerbehörde sowie der Polizei am Abend des 30. März gegen 19.30 Uhr aufgesucht. Während dieser Anwesenheit der Mitarbeitenden und der Polizei täuschte der Vater einen Fluchtversuch vor, um die Polizei abzulenken, währenddessen konnte der älteste, 16-jährige Sohn der Familie fliehen und sich der Abschiebung entziehen.

Es wurde noch am Abend mehrfach erfolglos versucht, den Jungen auf seinem Handy zu erreichen. Die Polizei hat eine Vermisstenmeldung veranlasst. Das Jugendamt wurde am nächsten Tag informiert. Diese Vorgehensweise entspricht einer Checkliste des Integrationsministeriums des Landes Rheinland-Pfalz. Da die Mitarbeiter der Ausländerbehörde von einer vorübergehenden Trennung der Familie ausgingen, der Junge die Trennung selbst in Absprache mit dem Vater herbeigeführt hatte und sich zudem mit den Großeltern des Jungen nahe Verwandte noch in Ludwigshafen befinden, entschieden die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde, die übrigen Familienmitglieder wie geplant nach Armenien zurückzuführen. Die Suche nach Vermissten liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Wird der Jugendliche aufgefunden, wird er vom Jugendamt betreut bis zu seiner Rückführung nach Armenien. Bislang liegen keine Hinweise vor, wo er sich aufhalten könnte.

Die Stadt Ludwigshafen weist zudem entschieden Vorwürfe zurück, der Familie sei Geld abgenommen worden. Jede abzuschiebende Person erhält ein Handgeld. Die Familie hatte die Annahme des Handgelds abgelehnt und wollte es den Großeltern überlassen, weshalb es der Polizei zur späteren Aushändigung an die Familie mitgegeben wurde.

Das Integrationsministerium und die Stadt Ludwigshafen haben Gespräche bezüglich des Falles aufgenommen. Die Stadt hat, anders als in der Berichterstattung einer Tageszeitung dargestellt, keine „Rüge“ bekommen. Es wurde die Rechtslage besprochen und es gab unterschiedliche Auffassungen über die erfolgte Vorgehensweise. Die Stadt hat sich bei der Abschiebung an die Vorgaben einer Checkliste des Ministeriums aus dem Jahr 2014 gehalten. Das Ministerium legt diese sieben Jahre alte Checkliste für den vorliegenden Fall nun enger aus, als der Wortlaut der Regelung dies hergibt. Dass die Rechtsauffassung der Stadt durchaus vertretbar ist, hat ein Fachanwalt für Asylrecht in einem Fernsehbeitrag des SWR vom 22. April ausdrücklich bestätigt.

Das Ministerium vertritt die Auffassung, dass die Stadt die Familie dergestalt hätte trennen müssen, dass ein Elternteil hier bei dem untergetauchten Jugendlichen bleiben sollte und die Abschiebung mit dem anderen Elternteil mit den Kindern hätte fortgeführt werden sollen. Dies hätte nach Auffassung der Stadt Ludwigshafen zu Problemen bei der Betreuung der Kinder und der gleichzeitigen Unterhaltssicherung in Armenien geführt, während bei der städtischen Lösung der Jugendliche nach seinem Auffinden vom Jugendamt vollumfänglich vorübergehend betreut werden kann.

Die Ausländerbehörde hat zwischenzeitlich Kontakt mit den Großeltern aufgenommen. Ihnen wurde das Angebot gemacht, eine Ausreiseförderung zugunsten des sich freiwillig meldenden Enkels unter Zuhilfenahme der einschlägigen Rückkehrprogramme zu prüfen, was dann indirekt auch der Familie zugutekommen würde. Dieses Angebot war bereits vor der Abschiebung für die gesamte Familie gemacht worden, war damals aber kategorisch abgelehnt worden.

In der Stadt Ludwigshafen leben (Stand 31. März 2021) 849 ausreisepflichtige Personen, hauptsächlich abgelehnte Asylbewerber. Dies sind fast 400 Personen mehr als vor zwei Jahren (453, Stand Januar 2019). Im Jahr 2019 wurden 19 Personen abgeschoben, im Jahr 2020 vier Personen und im Jahr 2021 bislang 13 Personen.



Klare Bauabläufe sorgen für Zeitersparnis und Übersichtlichkeit – Die Stadtstraße: Vorteile von verschwenkter Stadtstraße bestätigt

Bauabläufe werden vereinfacht und dadurch die verkehrliche Leistungsfähigkeit während der Bauzeit verbessert: Die Idee, durch eine sanfte Verschwenkung der Stadtstraße deutliche Vorteile während der Bauphase und des Abrisses der Hochstraße Nord zu erzielen, hat einer intensiven technischen Prüfung standgehalten. Die Verkehrsbeeinträchtigungen werden deutlich geringer ausfallen als bei der ursprünglichen Führung. Zugleich sorgen klare Bauabläufe für mehr Übersichtlichkeit und eine gute Orientierung für die Verkehrsteilnehmer. Zur Zeitersparnis kommen wirtschaftliche Vorteile.

Die Idee und ihre Prüfung

Die Idee, die Stadtstraße leicht verschwenkt Richtung Süden zu bauen, hatte sich im Spätsommer und Herbst 2020 ergeben. Nachdem eine politische Mehrheit den Abriss von Rathaus und Rathaus-Center unterstützt hatte, konnte die planende Verwaltung das dann freiwerdende und unmittelbar an die Straße angrenzende Areal in ihre Überlegungen aktiv einbeziehen. Erste und vorsichtige Prüfungen ergaben, dass eine sanfte Verschwenkung mehrere Vorteile mit sich bringen könnte: Bauzeiten könnten entzerrt und – als wesentliches Kriterium – Bauabläufe deutlich vereinfacht werden. In der Folge würden die Verkehrsbelastungen spürbar reduziert werden. Zudem könnte diese Variante wirtschaftlicher gebaut werden, da bestimmte Kostenfaktoren entfallen würden. Davon ausgehend und mit einem Votum des Stadtrates im Rücken, haben Stadtverwaltung und beauftragte Ingenieure diese Überlegungen vertieft. Ergebnis: Die verschwenkte Stadtstraße ist technisch machbar, sie ist für die Anwohner verträglich, für die Ökologie neutral, die erwarteten Verbesserungen, vor allem die Entlastungen für die Verkehrsteilnehmer und damit für Stadt und Region sowie die verkürzten Bauphasen, können umgesetzt werden.

Die Vorteile der Verschwenkung

Die leichte Verschwenkung ermöglicht nach dem Rückbau des Rathaus-Centers ab 2025 ein zunächst relativ freies und unabhängiges Bauen der südlichen Fahrbahnen der Stadtstraße. Zuvor begannen ab 2023 die Arbeiten an der neuen Brücke über die Bahnanlagen. Damit wächst diese Brücke von Westen (Autobahnanschluss 650) beständig nach Osten (Richtung Kurt-Schumacher-Brücke), um im Jahr 2027 die Stadtstraße zu erreichen. Eine wichtige Zäsur stellt die Fertigstellung der Hochstraße Süd dar. Die Verkehrsfreigabe gibt den Startschuss für die massiven Arbeiten an der Hochstraße Nord. Nun geht es Schlag auf Schlag, die ersten Fahrzeuge können jetzt die südlichen vier Fahrspuren der Stadtstraße benutzen. Der südliche Teil der Hochstraße Nord wird ab der Heinigstraße bis zum Rhein gesperrt und kann in einem Ruck zurückgebaut werden. Wie schnell das geht, wissen die Ludwigshafener bereits von der Pilzhochstraße. Parallel hierzu kann der Verkehr die nördliche Fahrbahn der Hochstraße Nord nutzen. Da durch den Platzgewinn nunmehr nicht mehr kleinteilig und Stück für Stück gebaut, abgerissen und umgeleitet werden muss, sind die Bauabläufe deutlich entzerrt und übersichtlicher. Vor allem die in der ursprünglichen Stadtstraßen-Variante erwartete Bauphase mit erheblichen Verkehrsbelastungen von viereinhalb Jahren kann deutlich reduziert werden, da nunmehr alle wichtigen Verkehrsbeziehungen größtenteils offen sind. Sprich: Entweder fährt der Verkehr noch „oben“ oder bereits „unten“ – je nach Fahrziel. Über Provisorien ist die Fahrt Richtung BASF und über den Rhein (und jeweils zurück) möglich. Der Beginn des Jahres 2026 wird anspruchsvoll. Festzuhalten ist jedoch, dass durch die Fertigstellung der Hochstraße Süd und des südlichen Teils der Stadtstraße deutlich mehr Verkehr abgewickelt werden kann als heute.

Eine besondere Herausforderung stellt nach wie vor der Abriss des Nordbrückenkopfes dar, also der große Komplex mehrerer miteinander auf unterschiedlichen Ebenen verwobenen Straßen, Ab- und Auffahrten vor der Kurt-Schumacher-Brücke. Ab 2026 setzen hier die Abrissbagger an. Damit trotzdem Autos fahren können, werden zuvor Provisorien gebaut. Und: Zu diesem Zeitpunkt wird die Hochstraße Süd wieder komplett aufgebaut und befahrbar sein. Hier tritt also eine große Entlastung ein. Unterstützend hat die Stadtverwaltung zu diesem Zeitpunkt ebenso das Umweltsensitive Verkehrsmanagementsystem (UVM) in Betrieb genommen und mit dem „3-Zonen-Konzept“ verknüpft. Damit kann der Verkehr digital und intelligent gesteuert werden. Weitere Bausteine, die zu diesem Zeitpunkt aktiviert werden, sind die Verbesserungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit ihren neuen Expresslinien, 
das verbesserte Radpendler-Wegenetz mit der neuen Radschnellverbindung unter der Hochstraße Süd als Rückgrat, die zusätzlichen Park-and-Ride-Anlagen im Umland und im Stadtgebiet, die bessere Verknüpfung von ÖPNV und Leihrad beziehungsweise -roller an den wichtigen Haltestellen sowie die deutliche Ausweitung der Fahrradabstellmöglichkeiten. Dennoch gelten die Jahre ab 2026 hinsichtlich Abriss- und Baugeschehen als die herausforderndsten für Stadt und Region. Die Stadtverwaltung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, im Zuge der weiteren Planung Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen. Sie hält damit ihr Versprechen aus dem Bürgerdialog: Die Planungen werden immer wieder im Licht der Hinweise aus der Bürgerbeteiligung, der örtlichen Industrie und der Politik betrachtet. Je nach Planungsfortschritt kann die Verwaltung dann mögliche Anpassungen prüfen oder auch noch einmal zur Diskussion stellen. Aus dieser Logik entstand auch die Idee der Verschwenkung. Denn: Im Zuge der Bürgerbeteiligung hatten Bürger, aber auch Vertreter aus Politik und Wirtschaft immer wieder ihre Sorge vor langen und zugleich schwierigen Bauzeiten geäußert. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Hochstraßensystems lag den Teilnehmenden ebenso am Herzen wie – auf der anderen Seite – die Entwicklungschancen für Ludwigshafen insgesamt.

„Entscheidend für uns war und ist, dass wir die Belastungen durch die Großbaustelle so gering wie möglich halten. Daher haben wir im September vergangenen Jahres diese Planungsvariante vorgeschlagen, nachdem sich die Möglichkeit dazu ergab. In einem derart langen und komplexen Planungs- und Bauprozess kommt es naturgemäß immer wieder zu Anpassungen. Dabei ist es immer unser Ziel, wie jetzt, Entlastungen für die Menschen und die Wirtschaft in Stadt und Region zu erreichen. Der Planungsprozess steht also nicht allein und lässt sich nicht an einzelnen Kriterien festmachen, sondern funktioniert im Wechselspiel und im Dialog mit den Bürgern, der Politik und allen unterschiedlichen Anspruchsgruppen“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Die OB hatte im Spätsommer 2020 die Initiative ergriffen und die Optimierung der Planungen aufgrund der Entwicklung um das Rathaus angestoßen. Ebenso entscheidend sei es, den Überblick über die Gesamtplanung zu wahren: „Ich habe immer gesagt, man muss die Gesamtzusammenhänge sehen, auch wenn sie sehr komplex sind: Der gut begründete Beschluss, das Rathaus mit Center abzureißen, hat uns die Tür für maßgebliche Verbesserungen geöffnet. Aber auch hier denken wir bereits weiter. An der Stadtstraße wiederum können wir – Stichwort. Entwicklungschancen – ein ökologisches und nachhaltiges Stadtquartier bauen. Und noch ein Blick auf die Hochstraße Süd: Die Pilzhochstraße ist Geschichte. Wir blicken nach vorne: Der Lückenschluss an der Hochstraße Süd erfolgt pünktlich. Wir fangen am Nordbrückenkopf erst an, wenn die Hochstraße Süd wieder komplett befahrbar ist. Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren tatsächlich vieles erreicht- und wir haben Entscheidungen mit Tragweite getroffen, die begründet und nachvollziehbar sind. Stadtentwicklung funktioniert im Dialog und mit einer Portion Mut, am Ende des Dialogs auch zu entscheiden“ erklärt die OB.

Umweltgutachten stützen Planung

Die leichte Verschwenkung der Stadtstraße hatte es erforderlich gemacht, dass die für die Stadtstraße vorliegenden Umweltgutachten noch einmal mit Blick auf die Anpassungen geprüft werden. Die Gutachten hatten in der Vergangenheit bereits ergeben, dass die Belastungen für Ludwigshafen unter den Grenzwerten liegen. Auch mit Blick auf die verschwenkte Stadtstraße bleibt es dabei: So sind unter dem Aspekt Lärm keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Für die Bürger und Anlieger nördlich der Stadtstraße stellt die Verschwenkung eher eine Entlastung dar. Ebenfalls keine größeren Veränderungen gibt es beim Grundwasser und den Altlasten; ebenso für die Tier- und Pflanzenwelt. Die Ergebnisse zum Feinstaub stehen aktuell noch aus und werden nachgereicht. Die Gutachter sehen in einer ersten Einschätzung keine Probleme.

„Auswirkungen auf die Wirtschaft so gering wie möglich halten“

Bei der Kostenbetrachtung berücksichtigt die Stadtverwaltung die allgemeinen finanz- und wirtschaftlichen Entwicklungen wie Inflationsrate, Zinsentwicklungen sowie insbesondere Baupreisentwicklung. Dass die verschwenkte Stadtstraße wirtschaftlicher zu bauen ist als die Ursprungsvariante, liegt an zwei Faktoren: Zum einen können, dies ist die planerische Innensicht, aufgrund der einfacheren Bauabläufe aufwändige und ständig wechselnde Auf- und Abbauten reduziert werden; zudem müssen gerade im Bereich des nördlichen Teils und des Nordbrückenkopfes millionenschwere Stützwände nicht gebaut werden, da die Ingenieure das freie Rathaus-Areal komplett nutzen können. Zusammenfassend: das Bauen wird einfacher und schneller, das spart Geld. Der zweite Faktor ist der volkswirtschaftliche. Da die verkehrliche Leistungsfähigkeit 
des Hochstraßensystems aufgrund der auf Nord und Süd abgestimmten Planung mit den Vorteilen der Verschwenkung einen relativ ungestörten und stetigen Verkehrsfluss ermöglicht, sind die Auswirkungen auf das Wirtschafts- und Logistiksystem von Stadt und Region deutlich geringer als ursprünglich zu erwarten war. „Belastbare Zahlen erarbeiten wir mit der Wirtschaft und der Industrie in enger Abstimmung. Nur so kann man die Realität abbilden und die erforderlichen Lösungen anbieten. Aufgrund dieser Verbesserungen gehen wir jedoch von Einsparungen aus. Exakt ermittelt werden die Zahlen erst kurz bevor der Stadtrat die Maßnahme endgültig genehmigen soll. Hierfür sind der Planfeststellungsbeschluss und die abschließende Förderzusage erforderlich. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen gerade auch für die Wirtschaft und die Unternehmen in der Region so gering wie möglich zu halten. Wer nicht im Stau steht oder sehr aufwändige Umfahrungen in Kauf nehmen muss, ist schneller bei seinen Kunden oder am Arbeitsplatz oder kann seine Waren transportieren. Insofern richtet sich unser Blick immer auf das ganze System. Weitere Verbesserungen im Bereich der Mobilität erwarten wir sowohl durch den beschlossenen Ausbau des Straßenbahn- und Busverkehrs als auch durch das Umweltsensitive Verkehrsmanagement (UVM). Auch dies ein ausdrückliches Votum der Politik und aus der Bürgerbeteiligung“, betont Kämmerer Andreas Schwarz.

Mobilitätsplanung im Dialog

„Gerade aus mobilitäts- und klimapolitischer Sicht müssen wir alle Planungs- und Handlungsstränge immer wieder zusammenführen – für uns als Stadt und für die Region. Dazu gehört, dass wir einerseits die Interessen des Individual- und Lieferverkehrs im Wirtschaftsraum berücksichtigen und diese abwägen gegenüber denen anderer Verkehrsteilnehmer. Auch dies geschieht im Dialog. Ein herausragendes Beispiel dafür ist der Mobilitätspakt. Dessen Aufgabe ist es, Maßnahmen aller Verkehrsträger unter dem Leitbild einer nachhaltigen Mobilität in der Metropolregion Rhein-Neckar zu entwickeln. Daher haben die betroffenen Landesministerien, die regionalen Verbände und Städte sowie die Industrie und die Industrie- und Handelskammern den Mobilitätspakt auf den Weg gebracht. Zugleich legen wir in Ludwigshafen den Fokus stärker auf den Radverkehr. Mir war es daher ein großes Anliegen, dass im Zuge des Ersatzbaus für die Pilzhochstraße eine hochwertige Radverkehrsanlage von Beginn an mitgeplant und gebaut wird. Auch die Stadtstraße werden wir zu gegebenem Zeitpunkt noch einmal aus Radfahrersicht beleuchten“, unterstreicht Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt. Er betonte, dass die Planungen im Bereich der Hochstraße Süd im Zeitplan liegen. Nach der Sommerpause sollen die Pläne vorgestellt und erörtert werden. Das Planungsbeschleunigungsgesetz macht es möglich, dass der Lückenschluss an der Hochstraße Süd ohne aufwändiges Planfeststellungsverfahren, aber mit allen wichtigen Rückkoppelungen der Planung an Politik und Bürgerschaft bis spätestens 2026 erfolgen kann. Thewalt unterstreicht zudem, dass die Stadt gemeinsam mit der RNV in einem Kraftakt schon jetzt das Schienennetz der Straßenbahnen fit für die Zukunft mache. Zu nennen seien hier besonders die Linien 10 und 4. Zusätzlich werde auch eine neue Gleisverbindung von der Bleichstraße auf die Konrad-Adenauer-Brücke gebaut werden, die es überhaupt erst ermögliche, die drei zusätzlichen Expresslinien ab 2026 fahren zu lassen. „Damit wird mit den Hochstraßenprojekten gleichzeitig ein großer Schritt Richtung Verkehrswende gegangen“, so Thewalt.

Die im Gesamtzusammenhang des Hochstraßensystems geprüfte und verfeinerte Planung der verschwenkten Stadtstraße mit ihren einzelnen Abschnitten hat die Stadtverwaltung am Montag, 3. Mai, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit erstmals vorgelegt und erläutert. Im Anschluss beginnt am Dienstag ein zweiwöchiger Bürgerdialog.

Weitere Informationen: https://www.ludwigshafen-diskutiert.de/


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