Neustadt: Aus der Sitzung des Stadtrats am 27. April 2021

Neustadt an der Weinstraße – Infos aus dem öffentlichen Teil.

Zu Beginn wurden in der Einwohnerfragestunde Informationen aus dem Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen vorgetragen, bei denen es um verschiedene Neubauten und Bauvorhaben in der Stadt ging.

Das Gremium wählte zunächst Hartmut Heller als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH.

An Spenden bekam die Stadt Neustadt an der Weinstraße insgesamt 630 Euro überwiesen. Das Geld wird für Spiele, Bücher, Umgestaltungen und den Mittagstisch in drei Kitas verwendet.

Der Stadtrat hat der Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Sandfeldweg und der Dr.-Semmelweis-Straße in Neustadt an der Weinstraße zugestimmt. Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für die Erneuerung zwischen der Adolf-Kolping-Straße und der Speyerdorfer Straße wird auf 25 Prozent festgesetzt. Die Straßenbeleuchtungsanlage war insgesamt überaltert und unzureichend. Die Lichtmaste waren verrostet und die Reflektoren verblasst. Die Leuchtkraft hatte nach einer Betriebsdauer von über 50 Jahren stark nachgelassen, so dass eine den DIN-Normen entsprechende, gleichmäßige Ausleuchtung der Straße nicht mehr gewährleistet war.

Zugestimmt wurde zudem der Satzung für weitere Abrechnungseinheiten zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Neustadt. Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom Juni 2017 wurde die teilweise Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages im Stadtgebiet beschlossen. Somit ist die Stadt grundsätzlich verpflichtet, im gesamten Stadtgebiet wiederkehrende Ausbaubeiträge einzuführen. Nach der Priorisierung der Abrechnungseinheit „Innenstadt“ folgen nun die Abrechnungseinheiten „Hambacher Höhe West“ und „Böbig“, da auch hier bevorstehende Ausbaumaßnahmen wie bspw. in der Humboldtstraße und im Harthäuser Weg über wiederkehrende Ausbaubeiträge abgerechnet werden sollen.

Nächster Tagesordnungspunkt war eine Änderung des Bebauungsplans „Am Altenschemel“ in Lachen-Speyerdorf, genauer gesagt die Abwägung eingegangener Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Hintergrund der Änderung ist eine gewünschte Erweiterung im dortigen Gewerbegebiet. Im Ergebnis wurden einige Anpassungen vorgenommen, der Änderung aber abschließend zugestimmt.

Mehrheitlich zugestimmt wurde zudem der Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,66 Millionen Euro für den Ausbau der Weinstraße in Diedesfeld zwischen dem nördlichen Ortseingang und der Weißkreuzstraße. Die Verbreiterung des Verbindungswegs von der Weinstraße zur Carl-Friedrich-Gies-Straße war zu Beginn noch nicht möglich. Darüber hinaus soll die Einmündung der Kirchwiesenstraße angepasst werden, im historischen Ortskern Natursteinpflaster verlegt und der Platz vor der Festhalle mit in die Planungen aufgenommen. Start der Baumaßnahme soll im September 2021 sein, die Strecke ist rund 800 Meter lang. Die Weinstraße ist die Landesstraße L512. Der LBM übernimmt die Kosten für die Fahrbahn, Entwässerungsrinne und die Schrammborde. Für den Gehwegbereich mit Bordanlagen und den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen ist beim LBM Speyer ein Förderantrag gestellt. Da der Innenbereich von Diedesfeld als Denkmalzone anerkannt wird, wird die Stadt versuchen, die Mehrkosten für das Natursteinpflaster über den Förderantrag anteilig finanzieren zu lassen. Der Anteil der Anlieger ist davon nicht gedeckt. Die Pläne für einen Parkplatz für 24 Fahrzeuge in der Ritterbergstraße wurden verschoben.

Für die Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes sowie der Kita Plus stellte das Gremium insgesamt 134.000 Euro überplanmäßige Haushaltsmittel zur Verfügung. Zum Hintergrund: Zum 1. Juli 2021 tritt in Rheinland-Pfalz das o.g. Gesetz in Kraft. Es ermöglicht eine Erhöhung der Plätze in kommunalen Kindertagesstätten. Zudem hat jedes Kind nun Anspruch auf eine Mittagsverpflegung. Die tatsächlichen Platzveränderungen in den 16 Neustadter Einrichtungen und die damit einhergehenden Bedarfe an Ausstattungen haben sich erst nach der Haushaltsplanung 2021 ergeben. So müssen neue Tische, Stühle, Betten, Küchenutensilien und anderes mehr angeschafft werden.

Darüber hinaus wurden überplanmäßige Mittel für den Abenteuerspielplatz (Böbig) in Neustadt an der Weinstraße in Höhe von 390.000 Euro bereitgestellt. Damit nach Herstellung des Spielplatzes die Pflanz- und Rasenflächen sich nachhaltig entwickeln können und die Funktion der Spielflächen langfristig erhalten bleibt, ist es notwendig, eine Bewässerungsanlage einzubauen. Vorgesehen ist eine Einspeisung aus einer Zisterne mit Wasser aus einem Brunnen. Die Genehmigung für die Wasserentnahme wurde bei der unteren Wasserbehörde angezeigt. Die Höhe des hierfür notwendigen Budgets beträgt rund 200.000 Euro. Zudem erhöhen sich die gesamtanrechenbaren Kosten zum Zeitpunkt der Antragstellung bis heute. Dadurch steigt auch linear das Honorar der Architektenleistung. Mehrkosten hierfür etwa 50.000 Euro.

Weitere 650.000 Euro überplanmäßige Mittel werden zudem für die Umsetzung des Digital Paktes benötigt. Zur Begründung heißt es unter anderem: Im Rahmen des Digital Paktes hat das Land der Stadt Fördermittel in Höhe von rund 2,96 Millionen Euro bei einem Eigenanteil von etwa 330.000 Euro zugesagt. Die komplette Maßnahme muss von der Stadt vorfinanziert werden, im Nachgang kann dann die Förderung beantragt werden. Für die beiden Haushaltsjahre 2021 und 2022 stehen jeweils 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2023 sind 900.000 Euro geplant. Überraschenderweise wird der Ausbau von LAN und WLAN an allen Schulen schon in diesem Jahr fertig, weshalb die geplanten 1,2 Millionen Euro in diesem Jahr nicht ausreichen. Aus diesem Grund werden schon jetzt 1,85 Millionen Euro benötigt. An der Gesamtsumme, die im Rahmen der Umsetzung des Digital Paktes ausgeben wird, ändert sich nichts.

In diesem Zusammenhang wird der Auftrag für den WLAN-Ausbau in der BBS und der Grundschule Gimmeldingen erweitert von 1,63 Millionen auf 1,83 Millionen Euro erweitert. Dort haben sich Mehraufwendungen ergeben.

Die erforderlichen Tischlerarbeiten in der Heinz-Sielmann-Schule vergab das Gremium an eine Firma aus Wittlich. Er hat einen Wert von rund 73.000 Euro. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen werden weitere Klassenzimmer benötigt. Auch der Speisesaal muss vergrößert werden und es sind bauliche Veränderungen notwendig, die dem Brandschutz geschuldet sind.

Erhöht hat sich zudem das Planerhonorar für den Umbau- und die Erweiterung der Kita Mußbach. Genauer gesagt für die Gruppenräume um 85.000 Euro auf insgesamt 190.000 Euro und den Außenbereich um 27.000 Euro auf 40.000 Euro. Hintergrund ist, dass es sich bei den ersten Planungen zunächst um grobe Kostenschätzungen handelte.

Zugestimmt hat der Stadtrat auch der Neufassung des Vertrags der Stadt und der Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit der Lebenshilfe Bad Dürkheim zum Vorhalten der Siegmund-Crämer-Schule. Dieser Vertrag bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfes der Siegmund-Crämer-Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung zugewiesen werden. Aufgrund dieser Kooperation muss die Stadt Neustadt keine Förderschule mit diesem Schwerpunkt vorhalten. Im aktuellen Schuljahr besuchen 42 Schülerinnen und Schüler aus Neustadt die genannte Schule. Im Haushaltsjahr 2020 wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 120.000 Euro geleistet. Für 2021 stehen 125.000 Euro zur Verfügung.

Zur Kenntnis nahm der Stadtrat eine organisatorische Veränderung, die die TKS GmbH und die Abteilung Stadtmarketing betreffen. Die thematische und arbeitstechnische Zusammenlegung soll Parallelstrukturen abbauen, die Leistungsfähigkeit in den genannten Bereichen erhöhen und das gemeinsame Handeln fördern, damit die Aufgaben effektiver koordiniert und effizienter erledigt werden können, um damit entsprechende Synergieeffekte zu erzielen.

Nächstes Thema war die Umsiedlung der Fortuna Medien Gruppe nach Landau. Dazu wurden Infos und Meinungen ausgetauscht.


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