Heidelberg: Stadtnotizen 27.04.2021

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Heidelberger Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai – Waldbetretungsverbot zwischen Freitag, 30. April, 14 Uhr, und Samstag, 1. Mai, 6 Uhr

Unabhängig von den Entwicklungen in der Corona-Pandemie gilt auch für das Jahr 2021: Auf der Heidelberger Thingstätte wird es keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben. Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 mit dem Waldbetretungsverbot Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht.

Gefahrenvorsorge für die Walpurgisnacht 2021

Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Freitag, 30. April 2021, ab 14 Uhr, bis Samstag, 1. Mai 2021, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die Hauptwaldwege sind gesperrt und werden kontrolliert. An den Zugangswegen zum Heiligenberg weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin. Wer den Wald trotz der Sperrung betritt, womöglich noch mit Fackeln oder vergleichbaren brennenden Gegenständen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden kann. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Die Ereignisse im Jahr 2017 machten jedoch ein rigoroseres Handeln notwendig.


Ziegelhäuser Brücke wird provisorisch ertüchtigt – Zusätzliche Stahlträger im Bereich Brahmsstraße / Planungen für den Neubau laufen an

Die Ziegelhäuser Brücke ist in einem schlechten Zustand und muss perspektivisch neu gebaut werden. Um ihre Verkehrssicherheit bis dahin weiter zu gewährleisten, wird sie auf der Ziegelhäuser Seite nun provisorisch ertüchtigt. Hierzu werden im Bereich der Brahmsstraße zusätzliche Stahlträger unterhalb der Längsträger auf dem Brückenpfeiler angebracht. Die Vorbereitungen sind bereits abgeschlossen, die Stahlkonstruktion wird Anfang Mai geliefert und montiert.

Durchfahrt in der Brahmsstraße vom 3. bis 5. Mai gesperrt

Für den Einbau der Stahlträger muss die Brahmsstraße von Montag, 3. Mai, bis Mittwoch, 5. Mai 2021, für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Für Anliegerinnen und Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle von beiden Seiten möglich, die Einbahnstraßenregelung in der Brahmsstraße wird hierfür aufgehoben. Die Parkplätze unter der Brücke werden während der Arbeiten gesperrt. Für den Radverkehr in der Brahmsstraße sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger ergeben sich durch die Maßnahme keine Änderungen. Auch der Verkehr auf der Ziegelhäuser Brücke sowie auf der B 37 und L 534 wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die Müllabfuhr am Montag in der Brahmsstraße findet ebenfalls regulär statt.

Die Ziegelhäuser Brücke wurde 1954 als Spannbetonbrücke errichtet und ist für die heutigen Verkehrsverhältnisse statisch unterdimensioniert. Aufgrund der Tragfähigkeitsdefizite dürfen seit März 2020 nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen die Brücke befahren. Vereinzelte Überfahrten von Busverkehr und Winterdienst sowie Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen sind eingeschränkt möglich. Es gilt ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Seit Ende 2020 wird das Verformungsverhalten der Brücke bei Temperaturschwankungen dauerhaft elektronisch überwacht. Das Monitoring hat nun ergeben, dass eine bauliche Verstärkung angebracht werden muss, damit die Befahrbarkeit der Brücke auch im Falle von sehr starken Temperaturschwankungen weiterhin sichergestellt werden kann. Die Stahlträger sind hierfür eine Übergangsmaßnahme: Bis Frühjahr 2022 werden weitere bauliche Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt. Damit wird gewährleistet, dass die Ziegelhäuser Brücke bis zum Ersatzneubau eingeschränkt nutzbar bleibt.

Blitzer auf der Brücke

Voraussetzung hierfür ist auch die Einhaltung der geltenden Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkung: Um diese konsequent zu überwachen, wird die Stadt Heidelberg bis Ende Juni 2021 einen Blitzer auf der Brücke in Betrieb nehmen. Das dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Wie geht es weiter?

Der Ersatzneubau der Ziegelhäuser Brücke wird von der Stadt Heidelberg geplant und umgesetzt. Die Planungen sind angelaufen und sollen bis spätestens 2029 abgeschlossen sein, damit im Anschluss mit dem Bau der neuen Brücke begonnen werden kann. Sobald die Planungen für den Neubau weiter fortgeschritten sind, werden sie in den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt und diskutiert.


„Bildung für nachhaltige Entwicklung als Kompass in der Krise“: Online-Veranstaltung am 4. Mai

Damit unsere Gesellschaft zukunftsfähig wird und bleibt, ist eine nachhaltige Entwicklung entscheidend. Der Schlüssel hierzu ist eine Bildung, die uns mit Kompetenzen ausstattet, um diesen Weg einschlagen und konsequent weiterverfolgen zu können – eine Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).

Um dieses Bildungskonzept wird es unter dem Motto „Bildung für nachhaltige Entwicklung als Kompass in der Krise“ in einer Online-Veranstaltung der Volkshochschule Heidelberg in Kooperation mit dem Umweltamt der Stadt Heidelberg am Dienstag, 4. Mai 2021, von 19 bis 20.30 Uhr gehen. Anmeldungen zu diesem kostenlosen Online-Seminar sind unter www.vhs-hd.de möglich.

Austausch mit dem führenden Zukunfts- und Nachhaltigkeitsforscher

Der führende Zukunfts- und Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. Gerhard de Haan von der Freien Universität Berlin wird gemeinsam mit den Teilnehmenden folgenden Fragen auf den Grund gehen: Warum ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) heute wichtiger denn je? Welche Methoden und Inhalte dieses Bildungskonzepts können uns in der Krise helfen? Kann BNE uns und insbesondere unser Bildungssystem widerstandsfähiger für zukünftige Krisen machen?

BNE ist das Schwerpunktthema aller deutschen Volkshochschulen in diesem Semester. Die Veranstaltung ist außerdem ein Beitrag zu einer Veranstaltungsreihe des Aktionsbündnisses Nachhaltiges Heidelberg. Die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele und ihre Bedeutung für Heidelberg stehen hierbei im Fokus. Diese Veranstaltung geht auf das Ziel Nr. 4 „Hochwertige Bildung“ ein.

Bildung für nachhaltige Entwicklung in Heidelberg

Bildung für nachhaltige Entwicklung zieht sich in Heidelberg wie ein roter Faden durch alle Bildungsbereiche – angefangen in den Kindertageseinrichtungen, über Schulen bis in die Hochschulen und Weiterbildungsangebote für Erwachsene. Auch an informellen Bildungsorten wie Kultureinrichtungen und Vereinen wird Bildung für nachhaltige Entwicklung für alle Altersgruppen erlebbar. Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/bne.

Die Stadt Heidelberg ist bereits zum fünften Mal von der Deutschen UNESCO-Kommission für ihr vorbildliches Engagement im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet worden. Die vielfältigen außerschulischen Bildungsakteurinnen und –akteure arbeiten eng in einem vom Umweltamt der Stadt Heidelberg koordinierten BNE-Netzwerk zusammen.

#hd4climate: Heidelberg ist Vorreiter beim Klimaschutz

Heidelberg will seine Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz weiter ausbauen. Das Ziel: Bis spätestens 2050 will Heidelberg klimaneutral sein. Auf seinem Weg dorthin hat Heidelberg im November 2019 einen großen Klimaschutz-Aktionsplan mit den ersten 30 konkreten Vorschlägen aufgelegt. Dieser Aktionsplan legt Ziele und Prioritäten innerhalb des „Masterplan 100% Klimaschutz“ fest (www.heidelberg.de/masterplan100). Die Vorschläge betreffen alle Lebensbereiche, von Bauen und Wohnen, Ernährung und Konsum über die naturnahe Stadtgestaltung bis hin zur Mobilität (#hd4climate).


„Notbremse“ könnte in Heidelberg frühestens am Samstag, 1. Mai, gelockert werden

Nach den Zahlen des Landesgesundheitsamtes (LGA) könnte die Stadt Heidelberg am Dienstag, 27. April 2021, zum fünften Mal in Folge den kritischen 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschreiten. Bis zur Aussetzung der sogenannten „Notbremse“ würde es aber dennoch bis Samstag, 1. Mai, dauern. Grund ist das am vergangenen Freitag, 23. April, in Kraft getretene Bundesinfektionsschutzgesetz.

Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz – also sowohl für Lockerungsschritte als auch für weitere Verschärfungen – sind nämlich seither die veröffentlichten Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) – und nicht mehr die Daten des Landesgesundheitsamtes. Das hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, mitgeteilt. Die RKI-Daten werden allerdings immer erst am Tag nach den durch das LGA vorgelegten Zahlen aktualisiert. Insoweit entsteht schon dadurch ein Tag Verzug.

Eine Besonderheit gibt es zudem bezüglich der Zählweise der für die Aufhebung der Bundesnotbremse notwendigen Tage, an denen der Inzidenzwert die 100er-Grenze unterschritten haben muss: Unterschreitet in einem Land- oder Stadtkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen – also Montag bis Samstag – die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft, heißt es in § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden also nicht mitgezählt. Dadurch entsteht ein weiterer Tag Verzug.

Für die Stadt Heidelberg bedeutet das: Laut Veröffentlichung des RKI lag der Wert am Samstag, 24. April, mit 99,7 das erste Mal unter 100; am Montag, 26. April, mit 84,2, das zweite Mal (weil der Wert vom Sonntag, 25. April, nicht mitgezählt wird), und am Dienstag, 27. April, lag der Inzidenzwert mit 78,6 den dritten Werktag in Folge unter 100. Sollte die 100er-Grenze also auch am Mittwoch, 28. April, und am Donnerstag, 29. April, unterschritten werden, wären die fünf Werktage in Folge erreicht. Dies würde noch am selben Tag vom Gesundheitsamt auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Somit würde die Bundesnotbremse ab Samstag, 1. Mai (dem übernächsten Tag nach der Bekanntmachung), in Heidelberg wieder außer Kraft gesetzt.

Tritt dieser Fall ein, gelten wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Das hieße konkret unter anderem: Die nächtliche Ausgangssperre würde aufgehoben. Für den Besuch von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs wäre kein Schnelltest mehr notwendig, eine Terminvereinbarung wäre ausreichend. Private Treffen wären mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt).


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