Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei (Foto: Holger Knecht)

Verkehrsunfall mit Flucht

Bingen

Gensingen, 21.04., Am Kieselberg, 15:30 Uhr. Ein 14-Jähriger wurde Zeuge, wie der Fahrer die Türe seines Volvos XC60 gegen den auf einem Supermarkt parkenden Honda seiner Eltern stieß. Der Junge saß nämlich im Auto und sah, wie der 1949 geborene Mann kurz nach dem Schaden am Honda sah, dann einstieg und einfach wegfuhr. Der Jugendliche merkte sich Kennzeichen und auch Aussehen des Unfallverursachers.

Verkehrsunfall Sachschaden

Bingen

Bingen, 21.04., Bingerbrücker Straße, 13:56 Uhr. Ein Linksabbieger-Pkw hielt neben einem Linienbus, der parallel auf der Rechtsabbieger-Spur ebenfalls auf Grün wartete. Als die Ampel umsprang, fuhr der Linienbus los, schwenkte aber nach hinten aus und stieß gegen den VW Tiguan. Es entstand Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Eine junge Passantin hatte am linken Bus-Fenster gesessen und konnte bestätigen, dass der beteiligte PKW sich die ganze Zeit über nicht bewegt hatte und somit die 68-jährige Fahrerin gänzlich unbeteiligt war. Der 50-jährige Busfahrer, der die Tat erst bestritten hatte, gab seine Unachtsamkeit letztendlich zu. Er beglich das Verwarnungsgeld.

Heidesheim / A60 – Rastanlage Heidenfahrt – Vermisster aus Hessen tot aufgefunden

Bei Fahndungsmaßnahmen im Rahmen einer Vermisstensache, konnte ein 56-Jähriger
aus Hessen nur noch tot aufgefunden werden.

Eine Streife der Polizeiautobahnstation in Heidesheim, fand den 56-Jährigen Mann
aus dem Bereich Südhessen, am gestrigen Abend gegen 22:50 Uhr, auf der
Rastanlage Heidenfahrt an der A60 in Fahrtrichtung Mainz, verstorben auf. Der
unmittelbar hinzugezogene Notarzt, konnte nur noch den Tod des Mannes
feststellen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, die genaue
Todesursache ist bislang noch ungeklärt. Derzeit gehen die Ermittler von einem
medizinischen Notfall aus, das Ergebnis der Rechtsmedizin steht derzeit noch
aus.

Aktionstage zur internationalen Bekämpfung mobiler Tätergruppierungen – Polizei Rheinland-Pfalz zieht Bilanz

Mainz – Im Zeitraum vom 13. bis zum 16. April führten 17
EU-Mitgliedsstaaten und neun Bundesländer länderübergreifende Fahndungs- und
Sicherheits-Aktionstage durch, um die Sicherheit im öffentlichen Raum durch
gezielte Kontrollen zu stärken.

Die nationale Durchführung erfolgte in Absprache mit dem Bundeskriminalamt durch
das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg. In Rheinland-Pfalz koordinierte
das LKA das Einsatzgeschehen. Schwerpunkt dieser grenzübergreifenden Kontrollen
ist die Bekämpfung der Bandenkriminalität in jeglichen Deliktsfeldern, darunter

  • Laden- und Wohnungseinbruchsdiebstahl,
  • Kfz-, Betäubungsmittel- und Urkundenkriminalität,
  • Menschen- und Waffenhandel,
  • Zuwiderhandlungen gegen Zoll- und Steuervorschriften,
  • ausländerrechtliche Verstöße.

Es waren insgesamt 233 Polizeibeamtinnen und -beamte in Rheinland-Pfalz im
Einsatz. Im Kontrollzeitraum wurden 404 Fahrzeuge und 648 Personen kontrolliert.
Es kam zu einer vorläufigen Festnahme auf Grund illegaler Einreise.

Insgesamt wurden 20 Strafanzeigen gefertigt. Im Polizeipräsidium Trier wurden im
Rahmen einer Durchsuchung unter anderem 50 Schuss scharfe Munition
sichergestellt. Bei einer Personenkontrolle in der Ortslage Gerolstein
verweigerte eine zu kontrollierende Person die Durchsuchung und leistete
Widerstand gegen die eingesetzten Beamten. Hierbei wurde ein Beamter leicht im
Gesicht verletzt. Er blieb weiterhin dienstfähig.

Videokonferenz auf dem Standstreifen der Autobahn

Rheinhessen/Bad Kreuznach – Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht. Das
war das Fazit eines auf dem Seitenstreifen der A 61 stehenden PKW am 21.4.2021
gegen 16:30 Uhr.

Zu dieser Zeit stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim in
Fahrtrichtung Koblenz ein vermeintliches Pannenfahrzeug kurz nach der
Anschlussstelle Bad Kreuznach fest, das völlig ungesichert dort stand. Weder war
ein Warndreieck aufgestellt, noch waren die Warnblinker eingeschaltet. Als die
Beamten an die geöffnete Seitenscheibe der Beifahrertür herantraten, stellten
sie fest, dass der 27-jährige Fahrer des PKW gerade an einer Video-Konferenz
teilnahm, die über sein Smartphone lief. Der Mann gab auf Befragen an, dass er
angehalten habe, da er unbedingt an dieser Konferenz teilnehmen wollte. Deshalb
habe er auf Standstreifen angehalten, um eben nicht während der Fahrt das
Smartphone zu benutzen. Ihm wurde erläutert, dass aber das Parken auf der
Autobahn eben auch nicht erlaubt ist. Ihn erwartet nun eine entsprechende
Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.