Heidelberg: Neue Beschränkungen ab 23. April 2021, weil 7-Tage-Inzidenz seit drei Tagen über 100 liegt

Heidelberg – In Heidelberg gelten ab Freitag, 23. April 2021, wieder verschärfte Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, hat am 21. April festgestellt, dass in der Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die sogenannte „Notbremse“ muss damit nun gezogen werden. Maßgeblich sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts (LGA).

Während in Heidelberger Schulen und Kindergärten Infektionen nur sehr vereinzelt sind, gab es in einzelnen Betrieben und dem Ankunftszentrum für Geflüchtete zuletzt relevante Ausbrüche. Mit über 20 positiven Befunden befindet sich im Ankunftszentrum aktuell das zahlenmäßig größte Cluster.

Infolge der „Notbremse“ gelten im Stadtkreis Heidelberg ab Freitag, 23. April, folgende Regelungen:

  • Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit).
  • Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden.
  • Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen und einer verschärften Personenbeschränkung auf der Verkaufsfläche geöffnet.
  • Geschlossen sind Bau- und Raiffeisenmärkte. Gartenmärkte bleiben offen.
  • Sonstiger Einzelhandel darf nur noch „Click & Collect“ anbieten – also das Abholen von vorab bestellten Waren in einem festen Zeitfenster. Lieferdienste bleiben möglich.
  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten müssen für den Publikumsverkehr schließen. Das betrifft auch den Zoo Heidelberg und das Kurpfälzische Museum. Die Stadtbücherei ist davon nicht betroffen.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
  • Die Präsenz-Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in allen Stadtteilen müssen eingestellt werden. Die Jugendzentren informieren jeweils über ihre Internetseiten über digitale Angebote. Die Fachkräfte der Heidelberger Jugendzentren sind weiterhin mit Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche vor Ort und in Präsenz ansprechbar.
  • Sport darf im Freien und in geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen. Die Freisportanlagen der Stadt Heidelberg werden für den Vereinssport wieder geschlossen.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflege sind untersagt, ebenso der Betrieb von Sonnenstudios.
  • Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einen Impfnachweis oder den Nachweis einer bestätigten und überstandenen Infektion. Kostenlose Bürgertests können hierfür verwendet werden.

Für Schulen in Heidelberg gilt grundsätzlich:

  • Für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
  • Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Testpflicht für Lehrkräfte im Präsenzbetrieb. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.

Sämtliche Regelungen sind ausführlich auch auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg dargelegt. Eine Kurzübersicht findet sich hier.

Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen sind die Daten des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

Ausblick: Die am Mittwoch, 21. April, vom Bundestag beschlossene bundeseinheitliche Notbremse ist aktuell noch nicht in Kraft. Es ist möglich, dass das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung nochmals an die Bundesregelung anpasst. Ob und wann dies passiert, ist der Stadt Heidelberg aktuell nicht bekannt. Die Stadt geht davon aus, dass die ab 23. April gültigen Regelungen in Heidelberg am kommenden Wochenende Bestand haben werden.


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