Rheinland-Pfalz: Land wird keinen Einspruch gegen das Infektionsschutzgesetz erheben

Mainz – Mit Blick auf die angekündigte Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes betonte die Ministerpräsidentin erneut, dass Rheinland-Pfalz die diskutierten Maßnahmen bereits zu großen Teilen konsequent umsetzt und an einigen Stellen sogar heute schon darüber hinaus geht. Das Land ziehe ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 konsequent die Notbremse.

Auch wenn es viel Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz gebe, werde Rheinland-Pfalz im Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. „Die Bekämpfung der Pandemie verlangt schnelles, entschlossenes Handeln. Und wir verfolgen alle die gleichen Ziele. Wir wollen bundesweit einheitlich die 3. Welle brechen. Wir wollen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden und wir wollen das Infektionsrisiko einzudämmen“, so die Ministerpräsidentin.

Aktuell haben 22 Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz Verschärfungen im Wege der Musterallgemeinverfügungen erlassen, da sie seit mindestens 3 Tagen bei der 7-Tage-Inzidenz über 100 liegen. Hierzu gehören Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Terminshopping im Einzelhandel.

Mit Ludwigshafen, Mainz und Worms haben außerdem drei Kommunen Maßnahmen für Inzidenzen über 200 erlassen. Hierzu gehören Schließungen bzw. Umstellung auf Terminshopping weiterer Bereiche des Einzelhandels oder die Testpflicht bei Friseurbesuchen. „Das macht deutlich: In Rheinland-Pfalz gibt es klare Maßnahmen und Vorgehensweisen, die durch die Kommunen konsequent durchgesetzt werden“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Als zentrale Punkte des geplanten Infektionsschutzgesetzes nannte die Ministerpräsidentin die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. „Ein Spaziergang am Abend oder eine Joggingrunde werden möglich sein. Die Regelung ist weniger streng als unsere bisherige. Ich will nochmals sagen: Wir wissen, dass nicht der Aufenthalt draußen in der Nacht das Problem ist, es geht darum mittelbar zu verhindern, dass Menschen sich zu Hause mit anderen treffen“, so die Ministerpräsidentin.

Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer verbindlichere Regelungen im Bereich Arbeit und Wirtschaft. So müssten Arbeitgeber zweimal pro Woche Tests anbieten. Auch das Homeoffice werde sehr viel verbindlicher geregelt.

Neu sei zudem, dass ab einer Inzidenz von 165 Fernunterricht erteilt werden muss. „Dieser Vorgabe des Bundes hätte es nicht bedurft. In Rheinland-Pfalz setzen sich Gesundheitsämter, Schulträger und ADD ab einer Inzidenz ab 100 zusammen und entscheiden über passgenaue Maßnahmen“, erläuterte die Ministerpräsidentin. Sie sei aber froh, dass der rheinland-pfälzische Wunsch, die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten offen zu halten, angenommen wurde. Dies sei gerade für Familien mit kleineren Kindern ganz wichtig. Allerdings müssten hier nun Tests vorgelegt werden.