Ludwigshafen: Stadtnotizen 15.04.2021

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Umfrage zur Entwicklung der Friedhöfe Ludwigshafens

Der Bereich Grünflächen und Friedhöfe beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) führt aktuell eine Friedhofsentwicklungsplanung durch, die aktiv auf die Bestattungs- und Grabartennachfrage eingeht und die sich ändernden Wünsche der Bevölkerung berücksichtigt: So wurden in den letzten Jahren zunehmend Grabarten nachgefragt, bei denen Angehörige nicht zur Grabpflege verpflichtet sind. Trotz dieser Befreiung von der Grabpflege ist es vielen Angehörigen wichtig, die Grabstätte aufzusuchen, innezuhalten und Grabschmuck abzulegen. Diesem Bedürfnis soll mit weiteren nachfrageorientierten Grabarten Rechnung getragen werden. Es ist auch zu beobachten, dass die Friedhöfe nicht mehr allein als Orte der letzten Ruhe wahrgenommen werden. Sie werden auch als „Orte des Luftholens und der Entspannung“ geschätzt. Gerade in Zeiten der Pandemie wurde diese Qualität der Friedhöfe besonders deutlich. In Zukunft kann die Bedeutung der Friedhöfe weiter ausgebaut werden, das haben die bereits erfolgten Bestandsaufnahmen und Flächenbedarfsberech-nungen der Friedhofsentwicklungsplanung gezeigt. In welche Richtung und mit welchen Schwerpunkten wird ein Teil der Fragestellung sein. Auf nahezu allen Friedhöfen ergeben sich Bereiche, die mittel- bis langfristig nicht mehr für Bestattungszwecke benötigt werden. Hier bieten sich viele Möglichkeiten, diese Flächen zum Wohle der Bevölkerung umzugestalten. Neben dem Potenzial für ruhige Erholungszwecke können Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt und für anderes Trauern geschaffen werden. In dieser Phase der Friedhofsentwicklungsplanung sollen die Nutzer der Friedhöfe beteiligt werden. Wie wollen die Ludwigshafener Bürger ihre Friedhöfe zukünftig nutzen? Die Fragen sollen bis zum 21. Mai dieses Jahres mit einer Umfrage geklärt werden. Jede Meinung zählt, ob mit oder ohne eine eigene Grabstätte auf den Friedhöfen.

Der Fragebogen liegt bei den Friedhofsverwaltern auf den Friedhöfen aus und steht zum Download unter www.ludwigshafen.de/wirtschaftsstark/wirtschaftsbetrieb-ludwigshafen-wbl/friedhoefe-und-krematorium/friedhofsentwicklungskonzept bereit. Die beantworteten Fragebögen können in den bereitstehenden Sammelkästen an den Haupteingängen der Friedhöfe eingeworfen werden oder direkt an die E-Mailadresse friedhoefe@ludwigshafen.de geschickt werden. Über die Ergebnisse der Umfrage wird Ende Mai berichtet werden.


Radarkontrollen für die Woche vom
19. April bis 25. April 2021

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

Montag, 19. April: Oppau, Pfingstweide und Rheingönheim; Dienstag, 20. April: Süd, Ruchheim und West; Mittwoch, 21. April: Friesenheim, Gartenstadt und Edigheim; Donnerstag, 22. April: Maudach, Mundenheim und Mitte; Freitag, 23. April: Nord, Oggersheim und Mitte; Samstag, 24. April: Pfingstweide, Rheingönheim und Süd.

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.


Neue Anmeldung für Wildpark Rheingönheim

Wer den Wildpark in Ludwigshafen-Rheingönheim besuchen möchte, muss sich aufgrund der derzeit geltenden Corona-Regeln vorab anmelden. Die Stadt Ludwigshafen hat hierfür ein Portal eingerichtet, das unter dem Link https://anny.co/b/book/wildpark-rheingonheim erreichbar ist. In dem Portal gibt man seine Daten an, die lediglich für die Nachverfolgung der Infektionskette vier Wochen lang gespeichert und danach automatisch gelöscht werden. Mit dem ausgedruckten Formular geht man an die Kasse des Wildparks und bezahlt seinen Eintritt.

Das Portal wird am 15. April freigeschaltet. Die Telefonnummer, die bislang zur Anmeldung erforderlich war, funktioniert letztmalig am 16. April.

Der Wildpark ist derzeit von 9 bis 19 Uhr geöffnet, letzter Einlass ist um 18 Uhr.
Alle Informationen auf www.ludwigshafen.de.



Sozialdezernentin appelliert an muslimische Bevölkerung, sich auch während des Ramadans an Corona-Schutzmaßnahmen zu halten

Für Muslime auf der ganzen Welt begann in diesem Jahr am Dienstag, 13. April, der Fastenmonat Ramadan. Während des Ramadans fasten gläubige Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, das heißt sie nehmen Speisen und Getränke erst nach Sonnenuntergang zu sich. Ausnahmen gibt es beispielsweise für alte oder kranke Menschen, Kinder und Schwangere.

Sozialdezernentin Beate Steeg weiß um die Bedeutung des Fastenmonats für die muslimischen Gemeinden. Sie appelliert jedoch aufgrund der derzeit hohen Zahl an Corona-Infizierten (Inzidenzwert liegt über 200) an die muslimische Bevölkerung in Ludwigshafen, sich auch während des Ramadans an die gültigen Rechtsverordnungen des Landes und die Allgemeinverfügung der Stadt sowie an die Schutzmaßnahmen zu halten. „Auch wenn es schwer fällt, feiern Sie das Fastenbrechen nicht wie gewohnt jeden Abend mit Ihren Nachbarn und Freunden, sondern nur im Kreis des eigenen Hausstands und maximal einer weiteren Person. Seien Sie in diesem Fall – insbesondere in geschlossenen Räumen – vorsichtig, halten Sie Abstand und lüften Sie regelmäßig“, so Beate Steeg. Dies gelte natürlich nicht nur für Muslime. „Ich appelliere an alle Menschen in Ludwigshafen, die Situation ernst zu nehmen und sich an die Corona-Verordnungen zu halten. Nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, Kontakte vermeiden, und dort, wo sie nicht vermeidbar sind, vorsichtig sind und uns an Hygieneregeln halten, können wir die Verbreitung des Virus eindämmen.“

Nach der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wird die freie Religionsausübung geschützt. So sind Gottesdienste von Religions- oder Glaubensgemeinschaften unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen grundsätzlich zulässig. Lediglich Gemeinde- oder Chorgesang ist derzeit nicht erlaubt. Allerdings besteht in Ludwigshafen eine nächtliche Ausgangssperre. Das Nachtgebet kann daher derzeit nicht in einer Moschee nach 21 Uhr erfolgen. Für den Beginn des Ramadans am 13. April und für das Ende des Ramadans (Zuckerfest) am 13. Mai gab und gibt es allerdings eine Ausnahme, ähnlich wie für christliche Gottesdienste an Weihnachten im vergangenen Jahr. Somit durfte beziehungsweise darf das Nachtgebet an diesen beiden Tagen in der Moschee stattfinden unter den Hygieneauflagen der Corona-Bekämpfungsverordnung. An allen anderen Abenden während des Ramadans gibt es keine Ausnahmegenehmigung zur Ausgangsbeschränkung.

„Wir bitten deshalb darum, das Nachtgebet nach Möglichkeit über Live-Streams anzubieten. An alle Moscheevereine appellieren wir, ihre Mitglieder zu sensibilisieren und sie aufzufordern, sich an die Ausgangsbeschränkung zu halten und das Nachtgebet zuhause durchzuführen“, sagt die Beigeordnete weiter. „Ich wünsche allen Muslimen in Ludwigshafen auch während dieser schwierigen Corona-Zeit einen segensreichen und friedvollen Ramadan.“


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