Mannheim: Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Mannheim

Mannheim – Angesichts der unverändert hohen Inzidenz stellt das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim gemäß § 20 Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 CoronaVO per Allgemeinverfügung das Vorliegen eines Inzidenzwertes über 100 sowie eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus festgestellt wird.

Als Folge dieser Feststellung gilt gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 CoronaVO automatisch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Die mit der heute veröffentlichten Allgemeinverfügung einhergehende Ausgangsbeschränkung schließt direkt an die infolge der Allgemeinverfügung vom 24.03.2021 eingetretene Ausgangsbeschränkung bis zum 11.04.2021, 24:00 Uhr an: Sie gilt ab Montag, 12.04.2021, 0:00 Uhr bis einschließlich 18.04.2021, 24.00 Uhr.


Die Allgemeinverfügung ist einzusehen unter: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften


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