Dr. Ulrich Mildner neuer Präsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz

Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße – Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers hat heute Dr. Ulrich Mildner zum Präsidenten des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße ernannt. Mildner wird damit Nachfolger von Rüdiger Orth, der Ende Dezember 2014 in den Ruhestand eingetreten ist.

Der Minister gratulierte Mildner zu seinem neuen Amt und wünschte ihm für die neue Aufgabe viel Erfolg. Mit ihm habe man eine ausgesprochen qualifizierte Führungspersönlichkeit für den Posten des Präsidenten gewinnen können. Mildner verfüge über große Erfahrung in den verschiedensten Aufgabenfeldern der Rechtspflege sowie der Justizverwaltung, die er in seine neue verantwortungsvolle Aufgabe einbringen könne.

„Ich beglückwünsche Sie zu ihrem neuen herausgehobenen Amt und weiß es bei Ihnen in guten Händen. Für die Herausforderungen der kommenden Jahre wünsche ich Ihnen viel Glück und Geschick.“,

so Robbers.

Information zu Dr. Ulrich Mildner

Dr. Ulrich Mildner – wohnhaft in Mainz – trat im September 1988 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, ab 1989 bei dem Verwaltungsgericht Koblenz tätig. Dort wurde er 1990 zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. 1991 wurde Mildner für einige Monate an das Verwaltungsgericht Mainz und anschließend  bis 1993 an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. 1993 wurde er an das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar versetzt. Von 1996 bis 2003 war Mildner sodann Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Von dort war er in der Zeit von 2003 bis 2005 an das Ministerium der Justiz abgeordnet. Im Oktober 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Bis 2009 war er zudem teilweise an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abgeordnet. Seit Juni 2009 führte Mildner den unter anderem für das Abgabenrecht zuständigen Senat des Oberverwaltungsgerichts.

Zuständigkeit des Finanzgerichts

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist landesweit für das Bundesland Rheinland-Pfalz zuständig und gleichzeitig erste und letzte Tatsacheninstanz. Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es – wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich – als Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof in München.

Zuständig ist das Finanzgericht Rheinland-Pfalz u.a. für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über bundesgesetzliche Abgabenangelegenheiten. Dazu gehören beispielsweise Klagen der Steuerbürger gegen die Finanzämter in Rheinland-Pfalz wegen Einkommensteuer (Lohnsteuer), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer, aber auch wegen Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer. Darüber hinaus ist das Finanzgericht auch für Zollsachen zuständig. Neben den eigentlichen Zöllen wird dabei der gesamte Bereich der Verbrauchsteuern (u.a. Mineralöl-, Tabak-, Bier- und Sektsteuer) und das Recht der Europäischen Union abgedeckt.