Landesregierung schafft neue Grundlage für Kostenübernahme bei Kampfmittelräumung in Privatwäldern

"Sichere Wälder"

Wiesbaden – Die beiden Weltkriege haben auch in hessischen Wäldern Spuren hinterlassen. So besteht in dem rund 225.000 Hektar umfassenden Privat- und Gemeinschaftswald, von dem der Landesbetrieb Hessen-Forst etwa die Hälfte forstwirtschaftlich betreut, auf circa 500 Hektar Fläche eine Belastung mit Kampfmittelresten aus vergangenen Tagen.

„Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachgüter. Deshalb haben wir nun wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Kostenübernahme durch das Land bei der Beseitigung von Kampfmittelrückständen auszuweiten“,

teilten heute Staatsministerin Priska Hinz und die Staatsminister Peter Beuth und Dr. Thomas Schäfer mit.

„Mit ihrer aktuellen Entscheidung modifiziert die Hessische Landesregierung die bislang geltende Verwaltungspraxis. Bislang war das Land Hessen aus Gründen der Haushaltsentlastung nur für die Übernahme der Kosten für das Entschärfen, Abtransportieren und Vernichten von Kampfmittelresten in Privatwäldern verantwortlich. Dies ändert sich fortan, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“,

erläuterte Innenminister Peter Beuth. Ein neuer Erlass des Innenministeriums werde demnach regeln, dass bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Kampfmittelräumung und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ganz oder teilweise von einer Kostenbeteiligung privater Waldgrundstückseigentümer abgesehen werden könne, berichtete Hessens Innenminister, der ebenso betonte:

„Dem Grundsatz nach bleibt die Pflicht zur Beteiligung an den Kosten der Kampfmittelräumung für die privaten Waldbesitzer aber bestehen. Diese ergibt sich aus der weiterhin geltenden sogenannten Zustandsverantwortlichkeit.“

Private Wälder leisten wertvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge

Zum Teil hat der Landesbetrieb Hessen-Forst die im Auftrag der privaten Eigentümer erfolgende Bewirtschaftung des Waldes in den betroffenen Gebieten nach Gefährdungsabschätzung des Kampfmittelräumdienstes eingestellt. Teilweise sind diese für die Öffentlichkeit gesperrt.

„Auch die privaten Wälder im Lande Hessen leisten einen wertvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge, insbesondere wenn sie mit besonderen Aufgaben für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, wenn die von Kampfmitteln belasteten Wälder nach der Räumung wieder ihre Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen voll erfüllen können“,

sagte Umweltministerin Priska Hinz. Fortan könnten auch Kosten für das Suchen, Auffinden, Bergen und Zwischenlagern von ehemals nicht reichseigenen Kampfmittelresten durch die Landesregierung übernommen werden, sofern ein besonderes öffentliches Interesse vorläge, erklärte die Hessische Umweltministerin. 

Erlass kann Eigentümer von Privatwäldern finanziell entlasten

„Ein besonderes öffentliches Interesse an der Kampfmittelräumung kann bei privaten Waldflächen insbesondere dann bestehen, wenn diese Waldflächen etwa eine Naherholungsfunktion besitzen oder in der Nähe von Schulen oder Kindergärten gelegen sind“,

erläuterte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Letztendlich müsse im konkreten Fall eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. Der neue Erlass könne zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Eigentümer von Privatwäldern bei der Kampfmittelbeseitigung führen.

„Zur Finanzierung trägt das Innenministerium ab dem Haushaltsjahr 2015 und in den Folgejahren einen Beitrag in Höhe von insgesamt 400.000 Euro aus seinem bestehenden Budget bei. Unterstützend dazu sollen beginnend mit dem Haushaltsplan 2016 bis zum Jahr 2018 die Gelder für das Innenministerium zweckgebunden um 200.000 Euro pro Jahr erhöht werden, erklärte Hessens Finanzminister. „Die Finanzierung ist gesichert. Noch in diesem Jahr könnte man beispielsweise mit einer Kampfmittelräumung in den als stark belastet eingestuften Teilen der privaten Waldgebiete in Sarnau und Cölbe im Landkreis Marburg-Biedenkopf beginnen“,

so Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.  

Nach derzeitigem Stand der Auswertungen und Bewertungen des vorhandenen Datenmaterials durch den Landesbetrieb Hessen-Forst und den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt könnten insbesondere auch die privaten Waldbesitzer in Todenhausen und Niederasphe von der Neuregelung profitieren.

Sichere Wälder für Menschen und Tiere

„Einmal mehr zeigt sich: Die Hessische Landesregierung ist sich ihrer besonderen Verantwortung für Mensch und Natur bewusst. Mit dem neuen Erlass leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit Hessens Wälder für Menschen und Tiere noch sicherer werden“,

so Priska Hinz, Peter Beuth und Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden.