Neustadt: Mandelblüte 2021 – Allgemeinverfügung bis 18. April verlängert

Neustadt an der Weinstraße – Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat die „Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt an der Weinstraße zur Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 anlässlich der Mandelblüte“, die vom 05.03.2021 bis 05.04.2021 galt, bis 18.04.2021 verlängert. Außerdem wird endet das Betretungsverbot an den betroffenen Tagen um 18 Uhr statt um 17 Uhr.

Der Grund ist nach Angaben der Stadtverwaltung ein Temperatureinbruch, „der dazu führte, dass die Kälte die Blüten sozusagen „konservierte“. Infolgedessen stehen die Mandelbäume derzeit immer noch in voller Blüte und es ist sogar mit einer weiteren Blütezeit von bis zu drei Wochen zu rechnen. Es ist daher davon auszugehen, dass die blühenden Mandelbäume auch in den nächsten Wochen (insbesondere im zeitlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung) noch eine Vielzahl von Tagestouristen überregional anziehen, zumal die Temperaturen deutlich steigen.“

Mit der Allgemeinverfügung und dem Betretungsverbot für bestimmte Gebiete will die Stadt Neustadt an der Weinstraße die Tagestouristen fernhalten.

Mandelblüten am 28.03.2021 (Foto: Holger Knecht)
Mandelblüten am 28.03.2021 (Foto: Holger Knecht)

Zitat aus der Allgemeinverfügung:

In der Zeit der Mandelblüte (05.03.2021 bis voraussichtlich 18.04.2021) ist samstags und sonntags, sowie am 02.04.2021 (Karfreitag) und 05.04.2021 (Ostermontag), jeweils 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und an den sonstigen Freitagen 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr das Betreten von und der Aufenthalt an folgenden Orten zu tagestouristischen Zwecken untersagt:

a) Gimmeldinger Straße (zwischen Mandelring und Peter-Koch-Straße), Fürstenweg (zwischen Tiefenweg und Hausnummer 50), Neubergstraße (zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 20), Tiefenweg, Meerspinnstraße (zwischen Peter-Koch-Straße und Herzogstraße), Kurpfalzstraße (ab Bahnhof Mußbach bis Meerspinnstraße), Kirchplatz und Peter-Koch-Straße (zwischen Von-Geissel- Straße und Neubergstraße)

b) zwischen Fürstenweg bis zur östlich davon verlaufenden Bahnlinie und bis einschließlich der K 21/Herzogstraße im Norden außerhalb der geschlossenen Bebauung des Ortsbezirks Gimmeldingen

c) westlich der Gimmeldinger Straße (zwischen Mandelring und Ortseingang Gimmeldingen) bis zum Beginn der geschlossenen Bebauung der Ortsbezirke Haardt und Gimmeldingen

d) östlich der Gimmeldinger Straße (zwischen Mandelring und Ortseingang Gimmeldingen) bis einschließlich des Feldwegs mit den Flurstücknummern 1867, 1864 im Norden, des Feldwegs mit den Flurstücknummern 1904, 8905 und 8858 im Osten und des Feldwegs mit der Flurstück Nr. 8693 im Süden.

Mandelblüten am 28.03.2021 (Foto: Holger Knecht)
Mandelblüten am 28.03.2021 (Foto: Holger Knecht)

Wir berichteten am 01.03.2021:

Neustadt: Mandelblüte 2021 – Stadt erlässt Allgemeinverfügung – Ziel ist die Vermeidung von Tagestourismus


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