Neustadt: OB Weigel zur aktuellen Pandemie-Lage in der Stadt – Allgemeinverfügungen ab 6. April 2021

Neustadt an der Weinstraße – Neustadt an der Weinstraße liegt mit einer Inzidenz von 65,7 in sieben Tagen (auf 100.000 Einwohner gerechnet, Stand 31. März 2021) noch deutlich unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (113,6/132,3). Da der Wert von 50 aber mehrfach überschritten wurde, erlässt die Stadt Neustadt zwei mit dem Land abgestimmte Allgemeinverfügungen zur aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 6. April 2021 in Kraft treten.

„Uns ist sehr wohl bewusst, dass diese Einschränkungen Ihnen viel abverlangen. Wir bitten aber dennoch um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, um den steigenden Inzidenzzahlen zu begegnen und uns alle möglichst gesund durch diese Pandemie zu bringen“, sagt Oberbürgermeister Marc Weigel.

„Wir haben eine umfassende Testinfrastruktur aufgebaut, die rege genutzt wird“, informiert Oberbürgermeister Marc Weigel darüber hinaus. „Das ist auch sinnvoll, denn dadurch werden weitere Ansteckungen vermieden und Infektionsketten durchbrochen.“ Man versuche damit weiterhin, einerseits dem Interesse des Gesundheitsschutzes und anderseits dem Wunsch nach etwas „Normalität“ bestmöglich gerecht zu werden, so Weigel. „Wir können die rechtlichen Rahmenbedingungen dabei selbst aber nicht beeinflussen.“

Die Covid-Fälle in der Stadt kommen überwiegend aus dem privaten Bereich und sind Ansteckungen von Kontaktpersonen. Betreuungseinrichtungen sind in Neustadt – Stand heute – nicht von Infektionen betroffen. „Unser Impfzentrum läuft aktuell auf Volllast mit drei Impfstraßen im Zweischichtbetrieb. Hier sind uns durch die stark schwankende Verfügbarkeit des Impfstoffs immer noch enge Grenzen gesetzt. Leider. Dank engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln wir flexibel und tun, was möglich ist“, betont der Oberbürgermeister.

Den kleinen Geschäften und Gaststätten habe man bislang die sehnlich erhofften Spielräume ermöglichen können. Andernorts ist bereits seit längerem wieder geschlossen, die Inzidenzen liegen in Teilen des Landes schon bei über 200.

Weigel weiter: „Das bislang gute Lagebild in unserer Stadt ist unsicher und darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entwicklung bundesweit momentan eine andere ist. In unseren regelmäßigen Besprechungen warnen die Vertreterinnen und Vertreter des Marienhaus Klinikums Hetzelstift und des Gesundheitsamtes davor, dass es bei einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auch bei uns kritisch werden kann. Unter den stationär behandelten Patienten seien mittlerweile deutlich mehr Menschen unter 60 Jahren.“ Durch die zunehmende Dominanz der britischen Mutante seien auch in Neustadt vermehrt komplette Familien betroffen, auch jüngere Menschen mit schweren Verläufen. Noch sind es wenige, aber Ärzte und Krankenhaus spürten wieder den Anstieg und warnen vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus.

„Über mehrere Videokonferenzen mit Händlern, Gastronomen, Schulen und mit Jugendlichen aus unserem Jugendcafé Schlachthof in der vergangenen Woche ist mir aber auch wieder deutlich geworden, wie wichtig es ist, die „Nebenwirkungen“ der Corona- Bekämpfungsmaßnahmen nicht aus dem Blick zu verlieren.

So ist uns weiterhin wichtig, einen vernünftigen und vertretbaren Mittelweg zu finden und – soweit wir es als Kommune dürfen – abzuwägen. Unsere Spielräume sind gering. Die vom Land Rheinland- Pfalz per Rechtsverordnung eingezogene erste Schallmauer von 50 haben wir mittlerweile zwar knapp, aber trotzdem an mehr als drei Tagen überschritten. Die Stadt muss deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht ab kommenden Dienstag, 6. April 2021, die Rückkehr zum sogenannten Termin-Shopping und eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone vor. Das heißt, die Geschäfte dürfen je einen Kunden auf 40 Quadratmeter einlassen. Das kann auch spontan geschehen. Unser Vorschlag, eine Öffnung ohne Termin mit der sonst üblichen 10 Quadratmeter/Kunde-Regelung bei Nachweis eines negativen Testergebnisses, wurde vom Land abgelehnt. Das wäre zwar eine Besonderheit gewesen, aber wir meinen, dass es den kleineren Betrieben dann mehr Möglichkeiten gäbe und dies mit Blick auf das Infektionsrisiko vertretbar wäre. Die privilegierten Supermärkte, Discounter usw. stellen sicherlich kein geringeres Risiko dar.“

Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Sportliche Betätigung in Mannschaftssportarten ist damit ab der Altersgrenze von 14 Jahren bedauerlicherweise nicht mehr gestattet. Proben und Auftritte der Breiten- und Laienkultur sind leider ebenfalls untersagt.

Die Außengastronomie kann unter den gegebenen Auflagen weiter öffnen, solange die lokale 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an mehr als drei Tagen in Folge nicht überschreitet.

Oberbürgermeister Weigel appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, das kostenfreie Testangebot zu nutzen. „Es hilft, Infektionsketten zu bremsen. Wir haben in Neustadt schon mehr als 13.000 Tests durchgeführt. Unsere Inzidenz blieb (vielleicht auch deshalb) bislang stabil. Gut möglich, dass wir bei dem weiter anhaltenden bundesweit starken Anstieg der Fallzahlen auch wieder auf darüber hinausgehende, kurzfristige Entscheidungen aus Mainz und Berlin reagieren müssen. Es sieht ganz danach aus, dass wir in eine wieder sehr angespannte und komplizierte Phase hineinlaufen. Nach den turbulenten Entscheidungen der letzten Tage wünschen wir uns vor allem mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Wir sind auch weiter bereit, selbst Verantwortung für unsere Kommune zu übernehmen, wo man das von uns erwartet bzw. wenn man uns lässt“, so Weigel abschließend.


Hier muss eine Maske getragen werden:

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich (Quelle: Stadtverwaltung Neustadt)
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich (Quelle: Stadtverwaltung Neustadt)

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