Rheinland-Pfalz: „Notrufnummern nur für Notfälle nutzen“

Mainz – Die zuständigen Rettungsdienstbehörden in Rheinland-Pfalz stellen immer wieder die Nutzung der Notrufnummern für allgemeine Auskünfte fest. Innenminister Roger Lewentz appelliert, die Notrufnummer 112 sowie auch die Nummer 19222 ausschließlich im Notfall zu nutzen.

„Die Notrufnummern der Leitstellen müssen für Notfälle freigehalten werden. Notfallpatientinnen und -patienten müssen sich genau wie Hilfesuchende bei Katastrophen, Unfällen oder Bränden jederzeit darauf verlassen können, dass ihr Anruf mit der nötigen Priorität behandelt wird. Für allgemeine Auskünfte, auch im Corona-Kontext, gibt es zahlreiche andere Angebote“, so Lewentz.

Die Leitstellen sind innerhalb ihres Rettungsdienstbereiches die Einsatzzentrale für den gesamten Rettungsdienst und die Einrichtungen zur Alarmierung und zur Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als regional zuständige Rettungsdienstbehörde hatte bereits berichtet, dass Fragen über die Notrufnummern von der Erreichbarkeit des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes über die Notdienste der Apotheken bis hin zur Sperrung der Kreditkarte reichten. Nach einer Auswertung der Integrierten Leitstelle Bad Kreuznach machten die Fehlanrufe dort knapp 50 Prozent des Anrufaufkommens aus, was Disponenten binde.


Die Telefonnummern im Corona-Kontext sind gesammelt abrufbar unter:
https://corona.rlp.de/de/service/hotlines/