Rheinland-Pfalz: Erweiterung der Teststrategie für Schulen und Kinderbetreuung nach den Osterferien

Mainz – „Schnell- und Selbsttests tragen zu einem sicheren Schulbetrieb und zu einer sicheren Kinderbetreuung bei. Das Land stellt deshalb ab dem 7. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftigten in Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung sowie den Hilfen zur Erziehung pro Woche einen Selbsttest zur Verfügung. Damit können sich das Personal sowie Schülerinnen und Schüler, zusätzlich zu dem Test für alle Bürgerinnen und Bürger, einmal pro Woche freiwillig kostenlos testen. Wir streben, wie im MPK-Beschluss vorgegeben, baldmöglichst zwei Testungen pro Woche an. Eltern von Kita-Kindern können ihre Kinder im Rahmen des ‚Testens für Alle‘ freiwillig und kostenfrei testen lassen.“ Das erklärten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Detlef Placzek, heute bei einer virtuellen Pressekonferenz.

„Wir setzen damit den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. Die Testungen sind freiwillig und dienen vor allen Dingen dazu, Infektionen auch bei Personen nachzuweisen, die keine Symptome zeigen. So sorgen wir für noch mehr Sicherheit im Schul- und Kitabetrieb. Infizierte können schneller identifiziert werden und sich danach in Quarantäne begeben. Ein positiver Selbsttest muss dabei mit einem PoC-Test durch geschultes Personal oder durch einen laborabhängigen PCR-Test überprüft werden. In Rheinland-Pfalz sind durch die umfangreichen Strukturen des ‚Testens für Alle‘ schul-, kindergarten- und wohnortnah flächendeckend Teststellen vorhanden, um unverzüglich eine solche Testung zu ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Hubig. Das neue Testkonzept, so die Ministerin weiter, bilde einen weiteren Baustein des Infektionsschutzes an Schulen und Kitas und sei eng verknüpft mit den bewährten Hygienemaßnahmen und den Absonderungs-Regelungen von Infizierten sowie deren Kontaktpersonen. „Die Testungen finden in der Schule und unter der Anleitung der Lehrkräfte statt, so dass unsere Schülerinnen und Schüler sich selbst testen, sie dabei aber unter Aufsicht sind und so das richtige Testen gut einüben können. Dazu erhalten die Schulen umfangreiche Informationsmaterialien sowie Unterstützung durch das Institut für Lehrergesundheit, die Schulaufsicht und das Bildungsministerium“, so Hubig. Aktuell werden bereits an fünf Modellschulen verschiedener Schularten Tests gemacht, so dass die Selbsttests nach den Osterferien flächendeckend an allen Schulen gut ausgerollt werden können. Bereitgestellt werden die Selbsttests vom zuständigen Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV).

Für Kita-Kinder, die sich nicht selbst testen können, sondern getestet werden müssen, seien verschiedene Möglichkeiten vorhanden, so Präsident Placzek: „Es gibt nicht „die Eine“ Lösung. Es wird je nach Bedürfnis nach individuellen Lösungen gesucht. Grundsätzlich können Kita-Kinder im Rahmen des ‚Testens für Alle‘ in den Testzentren getestet werden. Darüber hinaus bestehen lokale Kooperationen zwischen Kitas und Testzentren oder mobilen Einsatzteams, auch das unterstützen wir.“ Mit Blick auf die Beschäftigten im Bereich der Hilfen zur Erziehung ergänzte Placzek: „Auch die Beschäftigten im Bereich der Hilfen zur Erziehung haben mitunter nahen Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Das umfasst sowohl die Arbeit in stationären Einrichtungen, aber auch die Arbeit mit den Familien zu Hause. Deshalb erhalten auch die Beschäftigten in den Hilfen zur Erziehung die gleichen Möglichkeiten zur Testung wie das Personal in Schulen und Kitas.“

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig kündigte darüber hinaus das weitere Vorgehen an den Schulen für die Zeit nach den Osterferien an: „Derzeit ist leider kein Raum für weitere Öffnungsschritte. Wir wollen deshalb nach den Osterferien zunächst weiter mit dem Wechselunterricht in geteilten Klassen starten. Die AHA+L-Regeln werden eingehalten, es herrscht Maskenpflicht im Unterricht für alle. Die Präsenzpflicht bleibt bestehen. Mit Blick auf Schülerinnen und Schüler, die mit vorerkrankten oder besonders gefährdeten Angehörigen zusammenleben, wird der Hygieneplan noch einmal angepasst, so dass sie über ein ärztliches Attest von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden können. Für Regionen mit besonders hohen Inzidenzen gelten die aktuellen Regelungen weiter: Dort, wo die Inzidenz 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschreitet, berät, wie schon jetzt üblich, das Gesundheitsamt mit den Verantwortlichen vor Ort und der Schulaufsicht, ob weiter Wechselunterricht stattfinden kann oder ob es Fernunterricht geben muss. Wir werden eine Woche vor dem Schulstart die Situation und das Infektionsgeschehen überprüfen und mit unseren Experten der Unimedizin Mainz besprechen, ob wir wie jetzt geplant verfahren können“, sagte Hubig und betonte abschließend: „Unser gemeinsames Ziel muss so viel Unterricht wie möglich, aber auch so sicher wie möglich sein. Die aktuellen Zahlen zur Impfquote beim Personal an Kitas, Grund- und Förderschulen geben uns Zuversicht. Insgesamt sind hier bereits knapp 42.000 Menschen geimpft, das sind etwa zwei Drittel aller dort Beschäftigten.“


Grundlage für die veränderte Teststrategie sind die Beschlüsse der MPK vom 3. sowie vom 23. März 2021, die vorsehen, dass die Länder sowohl dem Personal in Schule als auch in der Kinderbetreuung und allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche mindestens einen, perspektivisch zwei kostenlose Schnelltests anbieten sollen.