Ludwigshafen: Stadtverwaltung verschärft Beschränkungen – Neue Allgemeinverfügung gilt ab Montag

Gestiegene Inzidenzwerte

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen muss aufgrund gestiegener Inzidenzzahlen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergreifen. Da der Inzidenzwert über drei Tage in Folge über 100 lag, erlässt sie eine neue Allgemeinverfügung, die das öffentliche Leben weiter einschränkt. Grundlage dafür sind die Beschlüsse des Bundes und der Länder, die bei zunehmendem Infektionsgeschehen „Notbremsen“ verbindlich vorsehen. Die neue Allgemeinverfügung tritt Montag, 22. März 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021. Sie ist im Internet unter www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Neu sind vor allem strengere Kontaktbeschränkungen und Regelungen für den Einzelhandel. Museen und Galerien müssen wieder schließen. Im Einzelnen gilt dann ab Montag:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum, also in Straßen und auf Plätzen, ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder, die bis zu sechs Jahren alt sind und zu einem der beiden Hausstände gehören, werden dabei nicht eingerechnet.
  • Geschäfte können öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Menschen, die in einem Haushalt leben, zeitgleich Zutritt. Vergibt ein Geschäft mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag, so ist ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhalten. Diese Regelung gilt auch für Büchereien und Archive.
  • Museen, Ausstellungen oder Galerien müssen wieder schließen.
  • Ebenso müssen Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe schließen.

Weiterhin geöffnet bleiben: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt.

Ebenso erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie der Podologie, bei Physio-, Ergo- und Logotherapien. Überall gilt die Einhaltung der Maskenpflicht.

Ausgangssperre und Ladenschluss

Neu in der Verfügung, die sich an den Maßgaben des Landes orientiert, ist eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Das heißt, dass man während dieser Zeit seine Wohnung oder sein Haus nicht verlassen darf. Ausgenommen davon sind Menschen, die beruflich unterwegs sind, medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen benötigen oder in Notlagen handeln. Ebenso möglich sind der Besuch von Ehe- oder Lebenspartner sowie von kranken oder alten und auf Unterstützung angewiesene Menschen. Wer mit dem Hund Gassi geht, darf dies nur allein tun.

Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte dürfen in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Geschäfte müssen um 21 Uhr generell schließen.

Für Sportler gilt ab Montag laut Verfügung, dass das Training und der Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt ist. Amateur- oder Freizeitsportler in Einzelsportarten dürfen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, aktiv sein. Das Abstandsgebot ist dabei zu beachten.

Zoos, Tierparks oder botanische Gärten bleiben im Außenbereich geöffnet. Besucher müssen einen Termin vorab vereinbaren.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet; außerdem ist sie am kommenden Wochenende, 20. und 21. März 2021, an beiden Tagen von 10 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können Fragen per E-Mail an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

OB appelliert an die Bevölkerung

„Wir wissen, dass dies ein harter Einschnitt ist. Gerade erst gab es vorsichtige Lockerungen, die vielen Menschen auch viel bedeutet haben. Es ist uns sehr schwer gefallen, diese Allgemeinverfügung wieder erlassen zu müssen, aber uns bleibt keine andere Wahl: Wir müssen die Inzidenzzahlen wieder drücken und wir müssen alles tun, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Bund und Land haben in ihrer jüngsten Vereinbarung diese Notbremsen-Regelungen vorgesehen. Dem folgen wir und wir stehen auch in engem Kontakt mit dem Land. Ich appelliere inständig an alle Bürger, sich an die Abstands- und Hygiene-Regeln zu halten und die Regelungen dieser Verordnung ernst zu nehmen“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Die OB fügt aber auch hinzu: „Wir wissen, dass wir mit einer solchen Verordnung Freiheitsrechte einschränken. Wir machen uns das nicht leicht, wir ringen um jeden Punkt. Ich weiß aber auch, dass diese Verordnungen, so richtig und so wichtig sie sind, Menschen auch verwirren oder überfordern können. Nach einem Jahr Corona brauchen wir nachhaltige Strategien, wie wir mit dieser Pandemie umgehen. Sie wird uns noch einige Zeit begleiten. Daher erhoffe und erwarte ich mir auch von der bevorstehenden Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten neue Vorschläge und Ideen, wie es weitergeht. Niemand hat die Strategie schlechthin. Und es gibt auch nicht den einen oder einfachen Lösungsweg. Aber wir brauchen eine politische und gesellschaftliche Debatte über mögliche Perspektiven. Wir brauchen parlamentarische Debatten und wir brauchen den Dialog und die Diskussion mit den Bürgern. Dann eben unter Pandemiebedingungen, aber wir müssen miteinander reden. Nach einem Jahr Corona und all den Erfahrungen, die wir gemeinsam auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen gemacht haben, ist es Zeit dafür“, erklärt Jutta Steinruck.

Kitas gehen in den Regelbetrieb bei dringendem Bedarf

Die Kindertagesstätten in Ludwigshafen gehen ab Montag, 22. März 2021, wieder in den so genannten Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. Die Stadt appelliert an die Eltern, ihre Kinder nur dann in die Kitas zu geben, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Die Stadtverwaltung reagiert mit dieser Maßnahme auf die steigenden Infektionszahlen in Ludwigshafen, die sich auch in den Kindertagesstätten widerspiegeln. Derzeit sind in Ludwigshafen acht Kitas ganz oder teilweise geschlossen, weil entweder Kinder oder Erzieher an Covid-19 erkrankt sind. Die Eltern werden heute von den Kindertagesstätten über die Veränderung informiert. Auch die Einrichtungen der Freien Träger schließen sich der Maßnahme an.

„Wir nehmen die Entwicklung der Infektionen in Ludwigshafen sehr ernst. Wir sehen mit Sorge, dass wir in den Kindertagesstätten in den vergangenen Tagen ein verstärktes Infektionsgeschehen haben, das wir im Interesse der Gesundheit aller zurückdrängen müssen. Wir sind uns bewusst, dass das für die Familien in der Stadt eine nicht einfache Situation ist. Angesichts der hohen Infektionszahlen und auch im Einklang mit der neuen Allgemeinverfügung, die die Stadt mit Wirkung vom Montag erlassen hat, sehen wir allerdings keine andere Möglichkeit, als zum Regelbetrieb bei dringendem Bedarf zurückzukehren“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg.


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