Knigge für den Hund

Regeln einhalten, Konflikte vermeiden

Heilbronn – Verschmutzungen durch Hundekot und frei umherlaufende Hunde sorgen immer wieder für Ärger. Daher weist das Ordnungsamt auf die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Heilbronn hin.

Hunde dürfen ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Radwegen, auf fremden Grundstücken sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsflächen verrichten. Dennoch dort abgesetzter Kot ist sofort zu beseitigen.

Darüber hinaus dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen nicht frei umherlaufen. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen und -unterführungen, auf Märkten, an Bus- und Bahnhaltestellen sowie in besonders ausgeschilderten Bereichen gilt für Hunde Leinenzwang.

Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von mindestens 50 Euro geahndet.

Darüber hinaus sollten Tiere in der Natur und insbesondere im Wald an der Leine gehalten werden, da nicht auszuschließen ist, dass Wildtiere zu Tode gehetzt oder Spaziergänger angefallen werden können. Wenn bei einem Hund der angeborene Jagdtrieb durchbricht, hat der Hundeführer keine Chance, sein Tier allein durch Zurufe zurückzuhalten. Dies gilt vor allem bei Spaziergängen im Frühjahr und Frühsommer, wenn sehr viele Wildtiere Junge haben.

Besonders gefährdet durch freilaufende Hunde sind Jungwild, Hasen, Fasanen und Rebhühner. Verantwortungsbewusste Hundehalter nehmen deshalb ihren Hund an die Leine, zumal Jäger das Recht haben, wildernde Hunde zu erschießen.

Das Ordnungsamt bittet um Einhaltung der bestehenden Regelungen.

Telefonische Hinweise über erfolgte Verstöße nimmt das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn unter Telefon 07131/56-2050 entgegen.