Trauerbeflaggung für die Opfer des Flugzeugabsturzes in Südfrankreich

Zum Gedenken

Baden-Württemberg – Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat aus Anlass der Trauerfeier im Kölner Dom für die Opfer des Flugzeugabsturzes in Südfrankreich für den 17. April 2015 Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Landes angeordnet.

Am 17. April 2015 findet im Kölner Dom die Trauerfeier des Landes Nordrhein-Westfalen für die Opfer der in den französischen Seealpen am 24. März 2015 abgestürzten Maschine der Lufthansa-Tochter Germanwings statt. Bei dem Flugzeugabsturz sind 150 Menschen zu Tode gekommen. Aus Anlass der Trauerfeier hat das Bundesministerium des Innern für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereich, sowie für die Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, am 17. April 2015 bundesweit Trauerbeflaggung der Dienstgebäude angeordnet.

Der Herr Ministerpräsident hat entschieden, Trauerbeflaggung – wie für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereich – auch für die Dienstgebäude des Landes gem. der Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude i.d.F. vom 23. August 2011 – Az.: I / Prot. 0224.1, GABl. Nr. 9 vom 26. Oktober 2011, S. 526 für Freitag, 17. April 2015 anzuordnen.

Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.