Vertrieb von Los-Gutscheinen genehmigt

Aktion Mensch

Mainz – Die Aktion Mensch e.V. kann nun Losgutscheine über Post- und Postbankfilialen sowie über die Handelsketten REWE und dm verkaufen. Dies wurde mit Bescheid des Finanzministeriums vom 16. April 2015 unter Auflagen erlaubt.

„Das ist eine gute Entscheidung, die hoffentlich der Sache nutzt und eine langwierige juristische Auseinandersetzung befriedet“,

sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. In vorausgegangenen Gerichtsverfahren, die das Land im Auftrag des Glücksspielkollegiums des Bundes zu führen hatte, war diese Maßnahme strittig.