Neustadt: Mandelblüte 2021 – Stadt Neustadt an der Weinstraße und BOS-Einheiten ziehen positives Fazit

Neustadt an der Weinstraße – Um Menschenansammlungen trotz der Absage des Mandelblütenfestes im Ortsteil Gimmeldingen in diesem Jahr zu vermeiden, hat die Stadt Neustadt an der Weinstraße, ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Diese ist am Freitag, 5. März 2021, in Kraft getreten. Die Verfügung untersagt das Betreten und den Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Flächen in und um Gimmeldingen zu tagestouristischen Zwecken.

Insgesamt waren am vergangenen Wochenende rund 50 Einsatzkräfte der Polizei, der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks (THW) und der städtischen Ordnungsbehörde im Einsatz. Durch Kontrollen sowie einem abgestuften Verkehrskonzept konnten die Einsatzkräfte entsprechend auf die Besucherinnen und Besucher sowie Gäste reagieren und diese informieren.

Die Verantwortlichen der BOS-Einheiten (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind zufrieden und freuen sich, dass die Menschen den Appellen gefolgt sind und nur wenige Besucherinnen und Besucher am vergangenen Wochenende zur Mandelmeile gekommen sind.

Seitens der Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt an der Weinstraße verlief das Wochenende ruhig. „Es wurden ein paar Verstöße, beispielsweise gegen Alkohol-Konsum in der Öffentlichkeit oder wegen Feldwegparken festgestellt“, so Wolfgang Lederle, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. „Ein paar wenige Verstöße konnten vom kommunalen Vollzugsdienst vorab rechtzeitig verhindert werden“, fügte er hinzu.

Mandelblüten (Foto: Holger Knecht)
Mandelblüten (Foto: Holger Knecht)

 

Auch aus Sicht der Polizei haben die Vorbereitungen und Maßnahmen im Vorfeld, einhergehend mit dem Verkehrskonzept, ihre Wirkung entfaltet. „Trotz des einladenden Wetters mussten wir lediglich knapp 150 Fahrzeugführende zurückweisen, denen überwiegend die Existenz der Allgemeinverfügung nicht bekannt war“ so David Grimm von der Polizeiinspektion Neustadt. Verständnisvoll und ohne Zwischenfälle wurde laut Grimm an den Sperrstellen gewendet. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung mussten nicht zur Anzeige gebracht werden.

Die Freiwillige Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) ziehen ebenfalls ein positives Fazit. „Es kam zu keinen besonderen Vorkommnissen“, so Clemens Litty, stellvertretender Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt.

Die Allgemeinverfügung gilt an den kommenden Wochenenden samstags und sonntags, sowie am 2. April 2021 (Karfreitag) und 5. April 2021 (Ostermontag), jeweils 9 bis 17 Uhr und an den sonstigen Freitagen von 11 bis 17 Uhr. Trotz des positiven Fazits appelliert die Stadt Neustadt an der Weinstraße weiterhin an die Tagestouristen von Ausflügen an die Mandelmeile abzusehen. Es werden weiterhin Kontrollen durchführt und Verstöße geahndet.

Von der Verfügung ausgenommen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Auch die Zufahrt zu örtlichen Betrieben oder Geschäften ist jederzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.neustadt.eu/mandelbluete2021.


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