Neustadt: Ordnungsbehörde und Polizei beim landesweiten Corona-Kontrolltag unterwegs

Neustadt an der Weinstraße – Am Sonntag, 28.02.2021, fand ein weiterer landesweiter Corona-Kontrolltag statt. Entsprechend der Zielsetzung hat die Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt an der Weinstraße in Abstimmung mit der Polizei Kontrollen durchgeführt, um Verstöße gegen die Schutzbestimmungen der 15. CoBeLVO (Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen, öffentliches Alkoholverbot, Maskenpflicht) entsprechend geahndet.

Bereits am vergangenen Wochenende wurde durch die Ordnungshüter festgestellt, dass viele Menschen, insbesondere an den Ausflugszielen in den Ortsteilen von Neustadt, das schöne Wetter für einen Spaziergang ausnutzten und sich dabei nicht immer an die geltenden Regeln hielten.

Am Sonntag, 28. Februar 2021, wurden seitens der Polizei Neustadt insgesamt 16 Verstöße festgestellt, die entsprechend sanktioniert wurden. Am häufigsten wurde laut Polizei der Mindestabstand zu Personen eines anderen Hausstandes von 1,5 Metern nicht eingehalten oder der Mundnasenschutz nicht getragen. In diesen Fällen wurden 13 Verwarnungen ausgesprochen, die alle mit einem Bußgeld in Höhe von 50 € geahndet werden. Nach der derzeit geltenden Corona Bekämpfungsverordnung ist es auch untersagt, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Diesbezüglich wurden drei Verstöße seitens der Polizei festgestellt.

Auch die Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt an der Weinstraße war am gestrigen Sonntag von 09:00 bis 17:00 Uhr im Einsatz. Das Stadtgebiet wurde großräumig bestreift und Kontrollen durchgeführt: Innenstadt, Spielplätze und Kontrollschwerpunkte „Mandelblüte“ Gimmeldingen, inklusive der umliegenden Feldwege. Dabei kam es zu 13 Verstößen wegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und fünf Feststellungen wegen Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen.

Im Gewerbegebiet in der Louis-Escande-Straße wurde auf dem Gelände eines Sportartikelanbieters eine Personengruppe festgestellt, die sich auf dem Kleinfußballfeld sportlich betätigte. Diese nach der Corona-Verordnung nicht erlaubte sportliche Betätigung wurde vom Kommunalen Vollzugsdienst unterbunden. Die Personen waren einsichtig.

Im Außenbereich einer Bäckerei wurden sechs Personen festgestellt, welche sich als Gruppe zusammen auf der Außenbestuhlung niedergelassen hatten. Auch die Personen wurde belehrt, das Personal der Bäckerei sensibilisiert.

Auf den Spielplätzen konnten keine Feststellungen gemacht werden.

Häufige Ordnungswidrigkeiten und Verwarngeld-Regelsätze:

  • Verstoß gegen das Abstandsgebot Jede/r Beteiligte 50 € (§ 1 Abs. 2 Satz 1): Jede/r Beteiligte 50 €
  • Nichteinhaltung der Personenbegrenzung im öffentlichen Raum: Jede/r Beteiligte 100 €
  • Alkoholkonsum im öffentlichen Raum oder in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Jede/r Beteiligte 100 €
  • Verstoß gegen die Maskenpflicht (§ 1 Abs. 3 Satz 4): Jede/r Beteiligte 50 €

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