Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto, Seitlich © Ingo_Kramarek on pixabay

Unvorhergesehene Sperrung Bahnübergang Starkenburger Hof

Bingen

Bingen, 25.02.2021 bis 26.02.2021. Durch eine Baumaßnahme der Deutschen Bahn ist der Bahnübergang am ´Starkenburger Hof´ in Bingen von Donnerstag, 25.02.2021 7.00 bis Freitag, 26.02.2021 um 16.00 Uhr gesperrt. Das Erreichen des Rheinvorgeländes mit dem Kfz ist in dieser Zeit nur über die Hafenbrücke möglich.

Üblicherweise kündigen Stadt oder Polizei Maßnahmen, welche mit Sperrungen und Umleitungen verbunden sind und einer straßenverkehrsbehördlichen Genehmigungen bedürfen, frühzeitig in der örtlichen Presse an. Leider war eine vorherige Ankündigung in diesem Fall nicht möglich, da die Deutsche Bahn im laufenden Verfahren vollendete Tatsachen geschaffen hat, bevor die notwendigen Abstimmungen abgeschlossen waren. Nunmehr haben sich Stadt und Polizei mit den nachvollziehbaren Bürgerbeschwerden auseinander zu setzen.

Polizei und Stadt bitten, die plötzlichen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und hoffen, dass die Baumaßnahme problemlos und zügig im angegebenen Zeitrahmen ausgeführt wird, damit am Wochenende der Bahnübergang wieder für die Öffentlichkeit geöffnet ist.

Polizeilicher Corona-Einsatz am Weiher

Bingen

Sprendlingen, 24.02., Am Weiher, 16:00 – 18:00 Uhr. Am Nachmittag wurden mehrere Personen auf einem Bolzplatz gemeldet, die dort grillten, Alkohol tranken und laut Musik hörten. Die Personen würden weder Abstand halten noch Masken tragen. Bei Eintreffen der Polizeibeamt*innen bestätigte sich dieser Sachverhalt. Einige Personen flüchteten. 10 der Anwesenden konnten kontrolliert werden. Hierbei fanden sich bei 4 Personen geringe Mengen Marihuana. Zudem wurde ein Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung einer Drogenfahrt sichergestellt sowie das Fahrrad eines Flüchtigen, welches dieser zurückließ. Insgesamt wurden 10 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung eingeleitet. Daneben wurde 4 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Verkehrsüberwachung

Bingen

Sprendlingen, 23.03., L 415 Landesstraße. Bei einer Lasermessung im Zeitraum von 15:00 – 17:15 Uhr fuhren 3 PKW bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h zu schnell. Die Fahrer mussten ein Verwarnungsgeld entrichten. 12 Motorräder wurden kontrolliert, dabei gab es keinerlei Beanstandungen.

Einbruchdiebstahl

Bingen

Waldalgesheim, 24.02., Provinzialstraße, 02:39-02:45 Uhr. Um 02:49 Uhr wurde der Filialleiter eines Edeka-Marktes von einer Sicherheitsfirma über einen Einbruchsalarm informiert. Als die Beamten eintrafen, stand die Schiebe-Eingangstür wenige Zentimeter offen. Bei Sichtung des Videomaterials wurden drei männliche Täter gesehen, die mittels Brecheisen vergeblich versuchten, die Türe zu öffnen. Die Polizei bittet um Täterhinweise.

Widerstand

Bingen

Bingen, 23.02., Saarlandstraße, 22:03 Uhr. Bei Streitigkeiten in einem Garten innerhalb einer Gruppe verhielt sich ein alkoholisierter Beschuldigter gegenüber den Beamten und den anderen Anwesenden zunehmend aggressiver. Das Verhalten des 24-Jährigen zeigte sich äußerst sprunghaft, so dass die Beamten ihm zur Verhinderung körperlicher Angriffe Handfesseln anlegten. Auch nach einer Fahrt in ein Krankenhaus zur Versorgung seiner Platzwunde verweigerte er das Aussteigen, das Laufen oder versuchte noch mit gefesselten Händen die Beamten an empfindlicher Stelle zu treffen. Er wurde anschließend bäuchlings auf einer Liege abgelegt. Nach der medizinischen Versorgung wurde dem Gewahrsam zugeführt.

Wechsel-Betrug

Bingen

Bingen, 23.02., Basilikastraße, 16:22 Uhr. Ein Zeuge teilte mit, dass es zu einem Wechselbetrug in einem Schnellrestaurant gekommen sei. Zwei Frauen mit drei Kindern wollten zwei 20-Euro-Scheine und einen 10-Euro-Schein in einen 50-Euro-Schein gewechselt haben. Der Inhaber wechselte das Geld, daraufhin schrie ihn eine der beiden Frauen an, dass er ihr nur einen 10-Euro-Schein gegeben anstelle der 50 gegeben habe. Der Mann nahm an, einen Fehler gemacht zu haben, nahm den 10-Euro-Schein entgegen und gab einen 50-Euro-Schein heraus. Daraufhin verließen die Frauen das Geschäft und verschwanden in Richtung Speisemarkt. Erst später, bei Überprüfung der Kasse, fiel dem Geschädigten die fehlenden 40 Euro und damit der Betrug auf. Die Frauen wurden wie folgt beschrieben: ca. 40 Jahre alt, südländisches Aussehen.

Fahrradsturz mit Personenschaden

Bingen

Oberdiebach, 23.03., 14:00 Uhr. Ein 69-jähriger Mann befuhr die K24 mit seinem Fahrrad. Als er seine Mütze verlor, bremste er stark ab und verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrrad. Er stürzte so unglücklich, dass er für einige Minuten bewusstlos liegenblieb. Neben Schrammen und einer leichten Gehirnerschütterung erlitt der Mann einen Jochbeinbruch. Drei Zeugen leisteten unmittelbar nach dem Sturz Erste Hilfe. Ein Rettungswagen brachte den Mann in ein Krankenhaus.

Verkehrsunfallflucht

Gau-Bischofsheim, Bahnhofstraße

Am Dienstag Vormittag, 23.02.21, 10:15 Uhr, befährt ein weißes Fahrzeug (Größe eines VW Golf) die Bahnhofstraße in Richtung Bodenheim. In Höhe des Anwesens Nr. 28 streift das Fahrzeug, beim Vorbeifahren, das rechtsseitig geparkte Fahrzeug und beschädigt den Außenspiegel. Der Fahrer des weißen Pkw fährt weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Schadenshöhe wird auf ca.400,- Euro geschätzt. Hinweise zum Verursacher nimmt die Polizei in Oppenheim unter 06133-9330 entgegen.

Tötungsdelikt am 24. Februar 2021 in Gensingen – Tatverdächtiger in psychiatrischer Klinik – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz

Mainz – Am Mittwochmorgen hat ein 31-jähriger Mann aus Gensingen seinen
68-jährigen Vater getötet. Nach einer vorläufigen rechtsmedizinischen
Einschätzung ist der Vater durch massiver Gewalteinwirkung auf den Kopf sowie
scharfe Gewalteinwirkung gegen den Hals verstorben.

Der 31-jährige Tatverdächtige wurde noch am 24. Februar 2021 vorläufig
festgenommen. Das Amtsgericht – Ermittlungsrichter – Mainz hat auf Antrag der
Staatsanwaltschaft heute wegen des Verdachts des Totschlags (§ 212
Strafgesetzbuch) gemäß § 126a Strafprozessordnung seine vorläufige Unterbringung
in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der Tatverdächtige leidet nach einer
fachärztlichen Begutachtung an einer chronischen paranoid-halluzinatorischen
Schizophrenie.

Die Ermittlungen auch zu einem möglichen Motiv dauern an. Das für Tötungsdelikte
zuständige Fachkommissariat führt Zeugen- und Nachbarschaftsbefragungen im nahen
Umfeld zu möglichen Hintergründen der Tat durch. Am Tatort werden zudem durch
Kriminaltechniker die Tatspuren gesichert.

Trotz Bonbon – Autobahnpolizei ertappt Alkoholsünder

Rheinhessen/Gau-Bickelheim – Gleich zwei Kraftfahrzeugführer zogen Beamte
der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am Vormittag des 25.2.2021 zwischen
10:45 Uhr und 11:20 Uhr bei Kontrollen rund um die Anschlussstelle zur A 61 bei
Gau-Bickelheim aus dem Verkehr. Ein 57-Jähriger versuchte noch erfolglos, die
Nasen der Beamten mit einem eilig gelutschten Bonbon zu täuschen. Die Beamten
kam ihm dennoch auf die Schliche und ein Alkotest ergab fast ein Promille. Bei
einem 47-jährigen Mann blieb die Anzeige bei ca. 0,52 Promille stehen. Bei ihm
stellten die Polizisten zusätzlich Hinweise auf Drogenkonsum fest. Der
47-Jährgie musste mit zur Dienststelle wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Für beide war die Weiterfahrt mit ihren PKW natürlich erstmal beendet. Beide
müssen mit entsprechenden Anzeigen rechnen, mindestens mit einem Bußgeld und
einem Fahrverbot.

Fahrten unter Drogeneinfluss und PKW nicht versteuert und versichert

Rheinhessen/Gau-Bickelheim – Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen, bei
denen am 24.02.2021 zwischen 15 und 22 Uhr Beamte der Polizeiautobahnstation
Gau-Bickelheim gemeinsam mit Beamten der Verkehrsdirektion und des
Polizeipräsidiums Einsatz-Logistik-Technik (PP ELT)im Bereich der A 61 an der
Anschlussstelle Bad Kreuznach und am Mitfahrerparkplatz bei Gau-Bickelheim
zahlreiche Verkehrsteilnehmer kontrollierten, wurden zwei Fahrzeugführer aus dem
Verkehr gezogen, die augenscheinlich unter Drogeneinfluss mit ihrem KFZ
unterwegs waren. An der Anschlussstelle Bad Kreuznach zur A 61 von der B 41
kommend stellten die Polizisten gegen 16:45 Uhr bei einem 24-jährigen Fahrer
eines Sprinters drogentypische Auffälligkeiten fest. Gegen 18:59 Uhr überprüften
die Beamten einen 26-Jährigen am Mitfahrerparkplatz Gau-Bickelheim, der mit
seinem PKW unterwegs war. Auch er zeigte während der Kontrolle Anzeichen auf
Drogenkonsum. In beiden Fällen waren auch die Vortests positiv. Die Fahrer
mussten mit zur Dienststelle, wo ihnen eine Blutprobe entnommen wurde. Sie
erwartet nun mindestens ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Bei einem 23-jährigen
PKW-Fahrer ermittelten die Beamten, dass dieser keine KFZ-Steuer abführte. Ihn
erwartet eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Mit einer Anzeige
wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss ein 20-Jähriger rechnen,
da er seinen PKW nicht ordnungsgemäß versichert hatte. Ihn überprüften die
Beamten am Mitfahrerparkplatz bei Gau-Bickelheim. Ein 56-jähriger Mann muss mit
einem Bußgeld rechnen, da er ein Kind nicht ordnungsgemäß in einem Kindersitz
gesichert hatte. Insgesamt wurden noch fünf Mängelberichte ausgestellt, weil
Fahrzeuglenker entweder notwendige Papiere oder Ausrüstungsgegenstände nicht
mitführten

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetruges durch ungerechtfertigte Beantragung von Corona-Soforthilfen und wegen Beschäftigung Scheinselbständiger

Erstmitteilung – 2050 Js 49160/20 –

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen 15 männliche und 4 weibliche
Beschuldigte bulgarischer Staatsangehörigkeit im Alter von 33 bis 59 Jahren ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges und des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§§ 264 Abs. 1 Nr. 1, 266a
Abs. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch). Zwei der Beschuldigten, ein 58 Jahre alter
bulgarischer Staatsangehöriger und seine 59jährige Ehefrau, betreiben seit 2017
ein Raumausstattungs- und Bauunternehmen im Raum Mainz. Sie sind verdächtig, in
der Zeit von Januar 2019 bis November 2020 durchgängig mindestens zehn
Arbeitnehmer beschäftigt zu haben, ohne für diese Sozialversicherungsbeiträge an
die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen. Es besteht der dringende Verdacht,
dass die beschuldigten Eheleute zur Vermeidung von Sozialversicherungsbeiträgen
die tatsächlich vollständig weisungsgebundenen Arbeitnehmer als
Scheinselbständige behandelt und zur Stellung von Subunternehmerrechnungen
veranlasst haben. Der auf der Basis der fingierten Rechnungen bislang ermittelte
Schaden der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei circa 150.000 Euro. Des
Weiteren wird dem Ehepaar vorgeworfen, sie hätten sich mit den als
Scheinselbständigen tätigen weiteren 17 Beschuldigten zusammengeschlossen, um im
April des vergangenen Jahres ungerechtfertigte Anträge auf Corona-Soforthilfe
bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zu stellen. Die
gestellten Anträge sollen unrichtige oder unvollständige Angaben hinsichtlich
subventionserheblicher Tatsachen enthalten haben. Formale Antragsteller waren
die 17 Arbeitnehmer, die nach den durchführten Ermittlungen einen Gewerbebetrieb
jeweils nur vortäuschten, so dass keine Antragsberechtigung für die
Corona-Soforthilfe vorlag. Diese 17 Beschuldigten sind daher des
Subventionsbetruges gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch verdächtig. Den
beschuldigten Eheleuten wird zur Last gelegt, dass sie ihre Arbeitnehmer zu
dieser Antragstellung jeweils angestiftet haben, die Anträge per E-Mail von dem
Account ihres Unternehmens absendeten und auch als Ansprechpartner bei
Rückfragen des Subventionsgebers zur Verfügung standen. Gegen diese beiden
Beschuldigten besteht der dringende Verdacht der Anstiftung zum banden- und
gewerbsmäßigen Subventionsbetrug (§§ 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Strafgesetzbuch).
In 16 Fällen zahlte die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Beträge
zwischen 3.000,- und 12.750,- EUR aus. Der Gesamtschaden beläuft sich nach
derzeitigem Ermittlungsstand auf 89.250,- EUR. In dem Verfahren haben in den
frühen Morgenstunden des 24.02.2021 Beamte der Polizeipräsidien Mainz, Trier und
Westhessen, der Polizeiinspektion Stendal sowie des Hauptzollamtes Koblenz,
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Standort Mainz, umfangreiche Durchsuchungen von
Wohn- und Geschäftsräumen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt
durchgeführt. Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden.
Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen ergriffen. Gegen die
beschuldigten Eheleute wurden Haftbefehle des Amtsgerichts Koblenz vollstreckt.
Die beiden Beschuldigten wurden im Verlauf des 24.02.2021 dem zuständigen
Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch
nehmen.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 264 StGB macht sich wegen Subventionsbetruges strafbar, wer einer für
die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche
Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben
macht, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind. Das Delikt ist mit
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Der banden- und
gewerbsmäßige Subventionsbetrug wird gemäß §§ 264 Abs. 3, 263 Abs. 5 StGB mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Gemäß § 26 StGB wird
als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu
dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. Gemäß § 266a Abs.
1 StGB macht sich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob
Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Gem. § 266a Abs. 2 StGB wird bestraft,
wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über
sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige
Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle
pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in
Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob
Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Die Staatsanwaltschaft hat
Ermittlungen aufzunehmen, sofern ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
dafür bekannt werden, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist. Ein
Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender
Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der
ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur
Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Weder die Aufnahme von
Ermittlungen noch der Erlass eines Haftbefehls bedeuten mithin, dass gegen den
Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für
alle Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Angriff auf die Lernplattform des Landes und ein Konferenzsystem im Januar 2021: Durchsuchung bei einem Verdächtigen

Mainz – Nach den Weihnachtsferien traten bei der Erreichbarkeit der
Lernplattform moodle@RLP und des Web-Konferenzsystems BigBlueButton, die an
rheinland-pfälzischen Schulen weit verbreitet sind, Schwierigkeiten auf, die den
Zugang zu den Systemen erschwerten und zu langen Ladezeiten für den Up- bzw.
Download von Materialien führten. Auslöser der Störungen waren auch DDoS-
(Distributed Denial of Service) bzw. DoS- (Denial of Service) Angriffe auf die
relevante EDV-Infrastruktur.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) –
und das Dezernat Cybercrime des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz nahmen
deshalb Anfang des Jahres 2021 Ermittlungen gegen mögliche Verantwortliche der
Attacken auf.

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen gelang es nunmehr, den für einen rund
zwei Tage andauernden DoS-Angriff in der Zeit vom 19. bis 21. Januar auf das
Web-Konferenzsystem BigBlueButton Verantwortlichen zu identifizieren. Durch
diesen Angriff war die Anmeldung zu BigBlueButton und damit auch der
Online-Unterricht an den Schulen in Rheinland-Pfalz in diesem Zeitraum erheblich
gestört.

Der Tatverdächtige, ein 14-jähriger deutscher Jugendlicher aus dem Landkreis
Bernkastel-Wittlich, hat die Tat im Anschluss an die Durchsuchung eingeräumt.

Die Ermittlungen hinsichtlich der weiteren Angriffe auf Moodle und BigBlueButton
im Januar 2021 dauern an.

Bundespolizei in Mainz hat viel zu tun…

Mainz – Am 23. Februar 2021 gegen 19:00 Uhr begann die Nachtschicht der
Beamten des Bundespolizeireviers Mainz eigentlich ruhig; dies änderte sich kurze
Zeit später schlagartig. Bei einer Schlägerei auf dem Bahnhofsvorplatz mit
mindestens 10 beteiligten Personen, unterstützten die Beamten die Landespolizei
bei Personalienfeststellungen. Auch waren die Beamten mit zwei Widerständen
konfrontiert, dabei mussten Zwangsmaßnahmen angedroht werden. Beim zweiten
Widerstand wurde ein junger Beamter an seinem ersten Tag im Praktikum leicht
verletzt, konnte allerdings seinen Dienst weiter fortsetzen. Ein weiterer Mann
pöbelte alkoholisiert Reisende im Bahnhof an und wurde daraufhin des Bahnhofes
verwiesen, kehrte aber kurze Zeit später zurück, um die Beamten lautstark zu
einem Kampf „Mann gegen Mann“ herauszufordern. Die Beamten behielten kühlen
Kopf, nahmen den Mann in Gewahrsam und verbrachten ihn zu seiner Wohnstätte. Ein
weiterer Mann hörte Stimmen und bat die Beamten um Hilfe; diese verständigten
den Rettungsdienst, der den Patienten in die Uniklinik Mainz verbrachte.
Anschließend staunten die Beamten nicht schlecht als ein 28-jähriger Mann ohne
Fahrschein einen Zug benutzte. Bei dem Mann wurde ein Atemalkoholgerät
eingesetzt, dass stolze 5 Promille anzeigte, wobei sich der Beschuldigte noch
klar artikulieren konnte. Nicht nur, dass der Mann eine lebensgefährliche
Alkoholkonzentration im Blut hatte, bei der Personalienfeststellung randalierte
er in der Wache, so das ein Ausweislesegerät und eine Glasscheibe beschädigt
wurden. Er wurde ebenfalls mit einem Rettungswagen in die Klinik in Mainz
gebracht. Neben weiteren Gewahrsamnahmen und einer Beleidigung zum Nachteil
eines Beamten konnten die Beamten- bis auf den einen Fall – unverletzt nach
einer arbeitsreichen Nacht wohlbehalten nach Hause zurückkehren.

Ingelheim – Täter nach Einbruch festgenommen

Ingelheim – 22.02.2021, 04:47 Uhr

In der Nacht von Sonntag auf Montagmorgen kam es gegen 04:47 Uhr zu einem
Einbruch in das Bahnhofsgebäude in Ingelheim. Nachdem der Täter die Eingangstür
aufbrach, öffnete er im Inneren mehrere Spinde und konnte Wechselgeldkassetten
von einigen Busfahrern entwenden. Dabei handelte es sich um Bargeld in
vierstelliger Höhe. Einem Busfahrer fiel der Einbruch am frühen Morgen auf und
meldete ihn der Polizei. Die Beamten konnten in der Nähe des Tatortes einen
Tatverdächtigen kontrollieren und fanden dabei das Diebesgut auf. Der 23-jährige
Beschuldigte wurde festgenommen und ein Ermittlungsverfahren gegen den jungen
Mann wurde eingeleitet.

Sicherheitsabstände und Überholverbote missachtet

Rheinhessen – Gleich mehrfach beanstandeten Beamte der
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim in den Nachmittagsstunden des 23.2.2021
nicht ausreichende Sicherheitsabstände oder unzulässige Überholmanöver von
LKW-Fahrern. Auf dem Streckenabschnitt der A 61 zwischen Gau-Bickelheim und
Worms zogen die Beamten in vier Fällen LKW-Fahrer aus dem Verkehr, die den
erforderlichen Mindestabstand zum Vorausfahrenden Kraftfahrzeug nicht
einhielten. In einem Fall war der Abstand so gering, dass die Streife mit dem
Polizeifahrzeug nicht in die Lücke einfahren konnte und sich erst mittels
Blaulicht neben dem LKW bemerkbar machen musste. Zwei weitere LKW-Fahrer, die
das bestehende Überholverbot zwischen Alzey und Worms nicht beachteten, wurden
ebenfalls angehalten und kontrolliert. In allen Fällen müssen die Fahrer mit
entsprechenden Bußgeldern rechnen.

Verkehrsunfall mit Radfahrerin

Mainz – Dienstag, 23.02.2021, 08:10 Uhr

Als eine 83-Jährige Autofahrerin von der Pfarrer-Dorn-Straße auf einen Parkplatz
abbiegt, kommt es zur Kollision mit einer 30-jährigen Fahrradfahrerin, die den
Gehweg der Pfarrer-Dorn-Straße in Richtung Kreuzung Im Borner Grund befährt. Die
Radfahrerin wird in ein Krankenhaus verbracht. Der genaue Unfallhergang ist
derzeit noch unklar.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Polizeiinspektion Mainz 3 unter der Rufnummer 06131/65-4310 in
Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter
pimainz3@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Diebstahl aus Auto

Mainz – Samstag, 20.02.2021, 00:15 Uhr bis Dienstag, 23.02.2021, 08:00 Uhr

Zwischen Samstagnacht und Dienstagmorgen haben unbekannte Täter einen 3er BMW
aufgebrochen, der in der Essenheimer Straße geparkt war. Sie haben das Lenkrad,
Navigationssystem, Bordcomputer, Schaltknüppel und eine Sonnenbrille entwendet.
Es liegen keine Täterhinweise vor.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung
zu setzen.

Holzstück bohrt sich in PKW

Rheinhessen/Gau-Bickelheim – Weil von einem LKW eine große Kabeltrommel
aus Holz gefallen war, kam es am 22.2.2021 gegen 18:35 Uhr auf der A61 bei
Gau-Bickelheim in Fahrtrichtung Köln/Koblenz zu einem Verkehrsunfall. Folge
waren zwei stark beschädigte PKW. Die große Kabeltrommel blieb nach dem Sturz
vom LKW auf der Fahrbahn stehen und rollte nicht weg. Ein 19-jähriger PKW-Fahrer
konnte der Trommel nicht mehr ausweichen und fuhr in diese hinein. An seinem PKW
entstand ein vermuteter Totalschaden in Höhe von ca. 15.000 Euro. Die
Seitenplatte der Trommel bohrte sich förmlich in die Front des PKW hinein. Durch
den Aufprall mit dem PKW des 19-Jährigen zerbrach die Kabeltrommel und ein
weiterer nachfolgender PKW-Fahrer fuhr über die Bruchstücke. Der PKW des
28-Jährigen wurde an der Windschutzscheibe und an der Beifahrerseite beschädigt.
Der Schaden hier dürfte ebenfalls mehrere tausend Euro betragen. Die beiden
PKW-Fahrer kamen mit dem Schrecken davon und blieben unverletzt. Anhand der
umherliegenden Teile der Kabeltrommel konnten die aufnehmenden Beamten der
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim als mutmaßlichen Verursacher einen
52-jährigen Fahrer eines LKW ermitteln. Dieser war weitergefahren und befand
sich bereits am Ziel seiner Fahrt in Simmern. Er gab an, nicht gemerkt zu haben,
dass die Kabeltrommel vom LKW gefallen war. Die Autobahnpolizei Gau-Bickelheim
ermittelt nun, ob möglicherweise mangelnde Ladungssicherung zum Unfall geführt
hat. Weitere Zeugen oder gar Geschädigte werden gebeten sich bei der
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim unter 06701-9190 oder
pastgau-bickelheim@polizei.rlp.de zu melden.