Baden-Württemberg: Wasserstände am Rhein nach aktuellem Hochwasser gehen weiter zurück

„Hochwassertouristen“ gefährden Wildtiere und sich selbst / Dämme bei Hochwasser bitte freihalten

Karlsruhe – Ende Januar 2021 kam es wegen der Schneeschmelze und starker Niederschläge bei den Flüssen auch im Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe zu hohen Wasserständen, die zu Hochwasser und Überflutungen vor allem entlang des Rheins führten.

Der Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Verantwortlicher für die technischen Hochwasserschutzanlagen an Gewässern erster Ordnung und an den Rheinhochwasserdämmen, hat auch bei dem diesjährigen Hochwassereinsatz in bewährter Weise mit den Kommunen, den Feuerwehren und den lokalen Dammwachen zusammengearbeitet. Die überwiegende Mehrzahl der Dämme im Verantwortungsbereich des Landes-betriebs Gewässer waren über den gesamten Zeitraum stabil und zeigten keine Auffälligkeiten.

„Hochwassertouristen“ gefährden Wildtiere und sich selbst

Leider konnte vielerorts wieder beobachtet werden, dass das Erlebnis eines Hochwassers viele Menschen zu unbesonnenem Verhalten verleitet. Bei hoch anstehendem Wasser waren zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf den Hochwasserschutzdämmen unterwegs. Dabei haben sie sich selbst, aber auch die dort lebenden Wildtiere in Gefahr gebracht und die, gerade während des Hochwassers, wichtige Arbeit der Dammwachen behindert.

Um unnötige Gefahren für Mensch und Tier zu vermeiden ist es dringend erforderlich, sich an bestimmte Regeln zu halten:

  • So ist das Betreten der Dämme bei Hochwasser generell verboten.
  • Es ist lebensgefährlich, die Strömungsgefahr zu unterschätzen. Die Strömungsgeschwindigkeit im Rhein kann bei einem Hochwasser auch in Ufernähe so groß sein, dass Menschen mitgerissen werden können. Insbesondere Hunde oder Kinder dürfen keinesfalls in den Einflussbereich des Wassers kommen.
  • So attraktiv Wassersport, wie Kanufahren, bei Hochwasser auch sein mag, denken Sie immer daran, dass Sie damit nicht nur sich, sondern auch Rettungskräfte gefährden.

Aber auch dort, wo man noch trockenen Fußes unterwegs ist, gibt es Gebiete, die nicht betreten werden dürfen: Rückhalteräume, die geflutet werden können, sind im Hochwasserfall zu räumen. Dies betrifft auch die angrenzenden Dämme. Entsprechenden Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten und Beschilderungen sind zu beachten.

Für das freilebende Wild in den betreffenden Gebieten bestehen im Hochwasserfall nur noch begrenzte Rückzugsräume. Diese dürfen durch Spaziergängerinnen und Spaziergänger nicht betreten werden und auch Hunde sind unbedingt anzuleinen, um das Wild nicht zusätzlich in Bedrängnis zu bringen. Rehe und Wildschweine sind zwar gute Schwimmer. Allerdings sind sie rasch erschöpft, wenn sie gegen Strömung ankämpfen müssen und das rettende Ufer am Damm nicht erreichen können, weil dort Menschen und Hunde unterwegs sind.

Symbolbild Hochwasser Bäume Wasser (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Hochwasser Bäume Wasser (Foto: Holger Knecht)

Leider sind auch bei den diesjährigen Hochwassern wieder Wildtiere unnötiger Weise ertrunken, weil sie, durch Spaziergängerinnen und Spaziergänger in Panik versetzt, vom bereits erreichten rettenden Ufer, wieder zurück in die Strömung gesprungen sind. Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten Sie sich von den Dämmen fern – gerade und vor allem dann, wenn Sie mit Ihren Hunden unterwegs sind. Dies gilt insbesondere auch für die in einigen Hochwasserrückhalteräumen bestehenden Wildrettungshügel. Diese sind explizit als Rückzugsraum für das Wild bei Überflutungen vorgesehen. Durch das Betreten oder sogar Befahren dieser Bereiche werden nicht nur Schäden an der Bausubstanz verursacht. Auch die Wildtiere werden durch die vorherige Anwesenheit von Menschen vergrämt und nehmen diese Hügel dann nicht mehr als Rückzugsraum an. Es ergeht daher der dringende Appell, diese Bereiche auch außerhalb des Auftretens von Hochwassern nicht zu betreten.

Dämme bei Hochwasser bitte freihalten

Im Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe gilt seit dem 12. Juli 1993 die „Dammschutzverordnung“, die das Betreten und Befahren der Dämme mit Fahrrädern bei Hochwasser ausdrücklich verbietet. Während des Hochwassers müssen alle Hochwasserdämme durch sogenannte Dammwachen auf der Dammkrone und am landseitigen Böschungsfuß begangen werden, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren, an denen die Gefahr eines Dammbruches möglich erscheint. So konnten auch aktuell vereinzelt auf der Landseite der Dämme die Ausbildung von Qualmtrichtern beobachtet werden, die auf das Vorhandensein von Sickerströmungen im Damm hindeuten können. Diese können zum Beispiel durch Baumwurzeln, aber auch durch unterirdische Tierhöhlen oder -nester, beispielsweise von Wühlmäusen, herrühren. Die entsprechenden Stellen wurden durch den Landesbetrieb Gewässer während des Hochwassers intensiv beobachtet, um gegebenenfalls erforderliche Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Nach dem Rückgang des Hochwassers wird der Landesbetrieb Gewässer die Ursachen der Qualmtrichter erforschen und die erforderlichen Schritte zur Beseitigung der Ursachen unternehmen. Im Bedarfsfall müssen solche Stellen mit Fahrzeugen erreicht werden können. Hierfür dient der Dammverteidigungsweg, der zum Teil auf der sogenannten Berme neben der Dammkrone, zum Teil aber auch oben auf der Dammkrone geführt wird. Um die Arbeit der Dammwachen nicht zu behindern, müssen der Dammverteidigungsweg sowie die Zufahrten vor Schranken unbedingt von parkenden Autos freigehalten werden.

Nur durch die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger kann gewährleistet werden, dass die Hochwasserdämme ihre wichtige Schutzfunktion auch langfristig erfüllen können.


Weitere Informationen zum Hochwasserschutz und den Aufgaben des Landesbetriebs Gewässer sind im Internet abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref531/ und https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref532/.