Speyer: Winterdienst im Dauereinsatz – Stadt erinnert an Räumpflicht

Speyer – Frostige Temperaturen, Schnee und Eisglätte sorgen dafür, dass sich die Mitarbeiter der Abteilung 560 Baubetriebshof und Stadtgrün aktuell im Dauereinsatz befinden, um für Sicherheit auf den Straßen und Wegen im Stadtgebiet zu sorgen. Das Hauptaugenmerk liegt zunächst auf Hauptverkehrsstraßen und Unfallschwerpunkten, danach werden weitere (Neben-)Straßen und Plätze nach Prioritäten strukturiert abgearbeitet.

„Der anhaltende Schneefall sorgt dafür, dass bereits geräumte Straßen schnell wieder überfrieren, sodass einmal räumen oft nicht ausreicht und der Winterdienst nach Abschluss einer Tour direkt wieder von vorn beginnen muss. Ich bitte daher die Bürger um Verständnis dafür, dass Nebenstraßen mal nicht oder nicht sofort geräumt werden können. Ich versichere Ihnen, dass die Mitarbeiter des Baubetriebshofes und des Stadtgrüns im Moment quasi rund um die Uhr im Einsatz sind, um der Wetterlage Herr zu werden und für unser aller Sicherheit zu sorgen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Insgesamt hat die Stadtverwaltung drei große und drei kleine Räumfahrzeuge mit 12 Mitarbeiter im Einsatz. 74 weitere Personen kümmern sich zu Fuß um öffentliche Wege und Plätze, wo die Räumung nicht in der Pflicht der Anwohner liegt. Die anhaltende Corona-Pandemie bedeutet eine zusätzliche Herausforderung. Da die Straßenräumung auch sichergestellt werden muss, sollten Mitarbeiter aufgrund von Corona-Infektionen oder Quarantäne ausfallen, muss in zwei voneinander unabhängigen Teams gearbeitet werden, was die Dienstplanung erschwert.

Die Bürger sind indes in der Pflicht, den vor ihren Grundstücken liegenden Straßenteil in der Zeit von 7 bis 20 Uhr von Eis und Schnee frei zu halten. An Sonn- und Feiertagen gilt diese Pflicht zwischen 9 und 20 Uhr. Zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Splitt, Sand oder Asche) zu bestreuen ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite entweder auf dem Gehweg oder in verkehrsberuhigten Bereichen auf dem entsprechenden Straßenanteil entlang der Grundstücksgrenze. Für Anlieger an Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen oder -einmündungen gilt die Streu und Räumpflicht in Verlängerung der Gehwege bis zur Straßenmitte. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

„Ich appelliere an die Bürger, dieser Pflicht verantwortungsbewusst nachzukommen. Damit schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen und helfen aktiv mit, Unfälle zu vermeiden“, so die Stadtchefin.


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