Landau: Stadt gibt Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für Landtagswahl 2021 in Pandemie-Zeiten

Landau – Die Vorbereitungen für die Landtagswahl sind bei der Stadtverwaltung Landau mittlerweile in vollem Gange. Spätestens bis zum 21. Februar 2021 werden die Wahlbenachrichtigungen durch einen Versanddienstleister zugestellt. Wer an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, hat ab sofort die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. Schriftlich durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosem Brief an die Stadtverwaltung,
  2. online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online über die Homepage der Stadtverwaltung unter www.landau.de/wahlen,
  4. per Fax an 0 63 41/13 11 09 oder
  5. per Email an wahlen@landau.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Bei der Beantragung sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnis- sowie die Wahlbezirksnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, wird gebeten, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Ab dem 22. Februar 2021 gibt es die Möglichkeit, während folgender Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen im Foyer des Alten Kaufhauses, Rathausplatz 9, 76829 Landau, persönlich zu beantragen:

  • Montag – Freitag: 8:30 – 12 Uhr
  • Montag – Mittwoch: 14 – 16 Uhr
  • Donnerstag: 14 – 18 Uhr
  • Samstag, 27. Februar: 9 – 11 Uhr
  • Samstag, 6. März: 9 – 11 Uhr
  • Freitag, 12. März: 14 – 18 Uhr

Dort kann auch unmittelbar vor Ort die Stimme abgegeben werden.

Beim Besuch des Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95-Maske) zwingend notwendig. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich, die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten ist allerdings pandemiebedingt begrenzt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.

Die Wahlberechtigten werden daher gebeten, auch die vielfältigen schriftlichen und elektronischen Möglichkeiten für die Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen zu nutzen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können – unfrankiert – in dem adressierten roten Wahlbrief an die Stadtverwaltung geschickt oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus, Marktstraße 50, Landau in der Pfalz eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Bei Nutzung des Postweges wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens am 10. März 2021 zu versenden.

Über eventuelle Änderungen wird die Stadtverwaltung unverzüglich informieren.


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