Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen im Einsatz © Buchholz Marcel on Pixabay

Polizisten im Vorbeifahren beleidigt

Mainz-Altstadt (ots) – 03.02.2021, 14:15 Uhr – Ein 18-Jähriger fuhr am Mittwoch gegen 14:15 Uhr mit einem E-Scooter über die Theodor-Heuss-Brücke in Mainz und erblickte eine unter der Brücke stattfindende Polizeikontrolle. Während er weiter die Brücke hinunterfuhr, rief er den Polizisten aus der Ferne lauthals Beleidigungen entgegen.

Der E-Scooter-Fahrer vergewisserte sich noch mehrmals durch Zurückschauen, ob die Beamten ihn auch nicht verfolgten. Der 18-Jährige wusste jedoch nicht, dass er am Ende der Brücke auf zwei zivile Polizeibeamte zufuhr, die über Funk durch die Kollegen über die Beleidigungen benachrichtigt wurden.

Nach einem kurzen Fluchtversuch konnten die Beamten den jungen Mann anhalten und stellten seine Personalien fest. Gegen den Beschuldigten wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Verkehrsunfall mit Linienbus – Ermittlungsstand

Mainz (ots) – Donnerstag, 04.02.2021 – Am Dienstagmorgen 02.02.2021 kam es in der Albert-Schweitzer-Straße in Mainz zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Linienbusses. Bei dem Unfall wurden 10 Personen verletzt, davon 7 Fahrgäste des Linienbusses, dessen Fahrer und die beiden Insassen des PKW.

Die Ursache für den Verkehrsunfall, bei dem der Linienbus zunächst mit einem Auto kollidierte, anschließend sieben geparkte Fahrzeuge touchierte und letztlich gegen einen Baum prallte, ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Die Autos sowie der Bus wurden durch den Unfall stark beschädigt. An den Fahrzeugen sind keine Hinweise auf einen technischen Defekt festgestellt worden.

Ob eine kurzzeitige Gesundheitsbeeinträchtigung des Busfahrers zu dem Verkehrsunfall geführt hat, ist weiterhin Gegenstand der derzeitigen Ermittlungen. Gegen den Busfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Dieses wird nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Alter schützt nicht vor Strafverfolgung – 4 Haftbefehle offen

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern

Mainz (ots) – Am 04. Februar 2021 gegen 09.35 Uhr wurde ein 71-jähriger Mann im Hauptbahnhof Mainz kontrolliert. Gegen den amtsbekannten Mann lag ein aktuelles Hausverbot der DB AG vor. Der Mann hatte allerdings auf Nachfrage keine Reiseabsichten zu diesem Zeitpunkt.

Die Beamten der Bundespolizei glichen seine Personaldaten mit dem Fahndungssystem ab und stellten dabei fest, dass er mit gleich 4 Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wurde. Er hatte die Möglichkeit seine Strafe (die Strafbefehle lauteten auf insgesamt 155 Tagessätze zu 10 Euro plus Gebühren) in der Höhe von 1774,50 Euro zu bezahlen, um die Haft abzuwenden.

Gegen den Mann sind, durch die Staatsanwaltschaft Mannheim, vier Strafbefehle wegen Diebstahls (in zwei Fällen) und des Erschleichens von Leistungen (in 13 Fällen) ergangen. Der Verhaftete bat die Beamten der Bundespolizei auf der Wache zwei Bekannte anzurufen, mit der Bitte den geforderten Betrag zu bezahlen. Beide, teilweise deutlich, waren nicht bereit den geforderten Betrag zu bezahlen.

Der 71-jährige wird nun die nächsten 155 Tage in der JVA Rohrbach, zu der er durch die Bundespolizei überstellt worden ist, verbringen.

Fahrzeug aufgebrochen

Mainz-Oberstadt (ots) – 02.02.2021, 19:15 Uhr bis 03.02.2021, 07:15 Uhr – In der Nacht von Dienstagabend auf Mittwochmorgen wurde in der Weichselstraße ein Auto aufgebrochen. Die bislang unbekannten Täter entwendeten aus dem Fahrzeug das Lenkrad sowie das fest eingebaute Navigationssystem. Der Tatzeitraum erstreckt sich von Dienstag, 19:15 Uhr bis Mittwochmorgen, 07:15 Uhr.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

PKW-Fahrer unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein unterwegs

Verkehrsdirektion Mainz

Rheinhessen (Zotzenheim, Bischheim) (ots) – Da sie unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind, müssen sich gleich zwei PKW-Fahrer auf ein entsprechendes Bußgeld und jeweils auf ein Strafverfahren einstellen sowie mit einem Fahrverbot rechnen.

Am 3. Februar gegen 11:42 Uhr kontrollierten Kräfte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim einen 35-jährigen PKW-Fahrer auf dem Parkplatz Steingewann an der A 61 bei Zotzenheim. Der Mann zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum und musste mit zur Blutprobe.

Am 4. Februar gegen 0 Uhr überprüften die Gau-Bickelheimer Autobahnpolizisten einen 28-jährigen PKW-Fahrer auf dem Parkplatz Heuberger Hof an der A 63 bei Bischheim. Hier zeigten sich nicht nur Anzeichen auf Drogenbeeinflussung, sondern der 28-Jährige verfügte auch über keine gültige Fahrerlaubnis. Ihm droht zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch er musste mit zur Blutprobe.

Gartenlaube aufgebrochen

Mainz-Oberstadt (ots) – 04.02.2021, 10:50 Uhr – Am Donnerstagmorgen stellte der Besitzer einer Gartenlaube in der Schrebergartenanlage der Pariser Straße gegen 10:50 Uhr Einbruchsspuren an seiner Gartenlaube fest. Die bislang unbekannten Täter öffneten das Gartentor und brachen mehrere Vorhängeschlösser auf. Die Einbrecher konnten ein Stromaggregat sowie mehrere Werkzeuge aus dem Inneren der Gartenlaube entwenden. Einen genauen Tatzeitraum konnte der Geschädigte nicht nennen.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Vorsicht vor Betrugsmaschen mit Corona-Impfungen

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Mainz (ots) – Die bestehende Verunsicherung der Menschen bezüglich der Corona-Impfungen wird durch Kriminelle ausgenutzt, um schnell an Geld zu kommen oder Falschmeldungen in die Welt zu setzen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor ständig neuen, an aktuelle Geschehnisse angepasste Betrugsmaschen.

  • Betrügerische Anrufe zu angeblichen Impfterminen:

Das Landeskriminalamt weist darauf hin, dass Termine nur vergeben werden, wenn die Impfberechtigten über die Telefonnummer 0800/5758 100 selbst anrufen oder sich über die Web-Site www.impftermin.rlp.de anmelden. Darüber hinaus werden Impftermine für Alten- und Pflegeheime über die Heimleitungen organisiert. Es wird davor gewarnt, Informationen über Impftermine an fremde Personen zu übermitteln. Wer einen verdächtigen Anruf erhält, sollte das Telefonat sofort beenden und die Polizei darüber informieren.

  • Gefälschte Schreiben zu Impfterminen:

In gefälschten Schreiben wird den Empfängern ihr angeblicher Termin für die Impfung gegen das Corona-Virus mitgeteilt. Als Absender ist das dortige Gesundheitsamt angegeben. Das Ziel dieser Masche ist es, die Bevölkerung weiter zu verunsichern, um tatsächliche Impftermine zu verhindern. Sollten weitere Empfänger die gefälschten Briefe erhalten haben, werden diese gebeten, sich bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden.

  • Neue Version der Fake-Shops-Masche:

Auf gefälschten Online-Plattformen werden Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel angeboten. Die bezahlte Ware wird jedoch nicht an die Kunden ausgeliefert. Tipps zum Schutz vor Fake-Shops finden Sie unter: https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/gefahren-beim-online-einkauf/fa keshops/

  • Weitere an das Corona-Virus angepasste Betrugsmaschen:

Die Täter geben sich als mit dem Virus infizierte Enkel, Mitarbeiter einer Impfstofffirma, Ärzte oder Bundesinfektionsstelle aus, um mit erfundenen Geschichten wie angeblichen Arztrechnungen, Corona-Tests oder privat angebotenem Impfstoff schnell an Geld zu kommen.

Das Landeskriminalamt betont ausdrücklich, dass keine unangemeldeten Corona-Tests an der Haustür durchgeführt werden und es keine Impfstoffe auf dem freien Markt zu kaufen gibt. Solche Vorfälle und verdächtige Situationen sollten sofort der örtlichen Polizeidienststelle gemeldet und im Notfall die 110 gewählt werden. Wer Opfer einer der Betrugsmaschen wird, sollte zudem unbedingt Anzeige erstatten.

Ganz allgemein rät die Polizei, den Informationen offizieller Stellen zu vertrauen und sich von Nachrichten, die über soziale Netzwerke oder Messengerdienste verbreitet werden, nicht verunsichern zu lassen. Offizielle Stellen sind Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert-Koch-Institut (RKI). Weitere Informationen zu Schutzmöglichkeiten in Zusammenhang mit dem Corona-Virus gibt es auf www.polizei-beratung.de/corona-straftaten und https://www.polizei-beratung.de/st artseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/gegen-betrug-tipps-fuer-hilfesuche nde/.

Vorwurf der rechtswidrigen Polizeigewalt – Polizei unter Generalverdacht?! Fachliche Stellungnahme der HdP auf die KViAPol-Studie

Hochschule der Polizei RLP (ots) – Seit März 2018 untersucht eine Viktimisierungsstudie der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Singelnstein) mit dem Titel “Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen”, kurz: KViAPol, angebliche rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus Sicht der Opfer. Ein Studienabschlussbericht liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings kamen die Autoren im 1. Zwischenbericht (September 2019) faktisch zum Ergebnis, dass innerhalb der deutschen Polizei ein Problem mit rechtswidriger Gewaltanwendung bestünde. Im 2. Zwischenbericht (Oktober 2020) wurden die vorliegenden Ergebnisse weiter ausgewertet und interpretiert.

Die Hochschule der Polizei RP übernahm bereits kurz nach dem Erscheinen des 1. Zwischenberichts die Aufgabe, die KViAPol-Studie und das Thema “rechtswidrige Polizeigewalt” wissenschaftlich zu analysieren. Zur Erreichung dieses Ziels wurde die interdisziplinäre Arbeitsgruppe “Durchsetzung polizeilicher Autorität im Rechtsstaat” (AG DPAR) an der Polizeihochschule am Campus Hahn eingerichtet. Um ein breites Spektrum an Perspektiven zu berücksichtigen, wurden Polizeiexpert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Jura, Psychologie sowie Verwaltungs-, Politik- und Polizeiwissenschaften für die Arbeitsgruppe gewonnen.

Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht in einer differenzierten Analyse polizeilichen Handelns bei Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Für die Arbeitsgruppenmitglieder*innen war früh deutlich, dass die KViAPol-Studie als Anstoß zur Selbstreflexion verstanden werden sollte, allerdings auch fachliche Mängel der Studie offensichtlich sind.

Infolgedessen hat sich die eingerichtete Arbeitsgruppe sachlich-kritisch und transparent mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei standen eigene Untersuchungen der polizeilichen Zwangsanwendung, wie z. B. eine tiefergehende Analyse der Polizeirapporte, der Einsatzberichte der geschlossenen Einheiten und eine Befragung genauso auf der Agenda, wie die weitere Auseinandersetzung mit der aktuellen Forschung und Kooperationen mit anderer Einrichtungen und Hochschulen. Die Erhebung eigener Daten scheint zur Objektivierung der im Zwischenbericht vorschnell formulierten Thesen unerlässlich und zielführend. Als zweite Datenbasis wurde ein Auswerteprotokoll entwickelt, um aus polizeilichen Datenbeständen mit Einsatzrelevanz die Schwerpunkte polizeilichen Handelns zu identifizieren, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war. Auch die Justiz wird bei der Studie eingebunden, um die in der KViAPol-Studie aufgestellten Behauptungen überprüfen zu können, dass Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen nicht rechtsstaatskonform bearbeitet würden.

Erst kürzlich veröffentlichte der stellvertretende Direktor der Hochschule der Polizei RP und der Sprecher der Arbeitsgruppe, PR Martin Hoch, in der unabhängigen Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis “Kriminalistik”, einen Kommentar sowie einen Fachbeitrag im Kontext zum Artikel der Singelnsteinstudie die deutlich ausdrückt: “Bereits bei der Auswahl der Stichprobe zur Studie lässt sich erkennen, dass sich hieraus keine repräsentative Schlussfolgerung auf die Gesamtbevölkerung ziehen lassen kann,” sieht PR Hoch eine der Schwächen der Singelnsteinstudie. Der von der Studie betrachtete Zeitraum von knapp 50 Jahren lässt ebenfalls keine Rückschlüsse auf die aktuelle Situation ziehen. Außerdem lässt die Studie eine genauere Analyse der Person-Situation-Interaktions-Dynamik genauso außer Acht wie die Tatsache, dass es im polizeilichen Beruf perse Situationen existieren, die eine Gewaltanwendung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der schon in der Ausbildung erlernten Praktiken, notwendig machen.

Das Expertenteam am Campus Hahn ist über den Ausgang der geplanten Befragung von Studierenden im Praktikum gespannt. Wichtig ist, dass die Bearbeitung des Themas wissenschaftlich belegbar ist und fachliche Standards erfüllt.

Cybercrime – Wie kann man sich schützen? Web-Seminare von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt

Mainz (ots) – Immer mehr Menschen werden Opfer von Cybercrime. Kriminelle nutzen gezielt das fehlende Wissen und die Unerfahrenheit der Nutzerinnen und Nutzer aus. Im Rahmen des Safer Internet day 2021 informieren die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in zwei Web-Seminaren praktisch und leicht verständlich, wie man sich mit einfachen Mitteln effektiv schützen kann.

“Cybercrime I – wie sichere ich meinen Account?” lautet der Titel des ersten Seminars am Freitag, den 12. Februar 2021, um 14:30 Uhr.

Die Referenten Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale und Michael Krausch vom Landeskriminalamt informieren darüber, welche Gefahren und Schäden durch die gängigen Maschen wie Identitätsdiebstahl und Erpressungstrojaner drohen und wie die Täter dabei vorgehen. Die Teilnehmenden erhalten Tipps, wie man sich davor schützt und wie man die eigenen Nutzerkonten durch den Einsatz sicherer Passwörter, Passwortmanager und Zwei-Faktor-Authentifizierung sinnvoll absichert.

“Cybercrime II – wie schütze ich mich vor Viren und Datenverlust und wie sichere ich meinen Webbrowser?” ist der Titel des zweiten Web-Seminars am Freitag, 26. März, 16 Uhr

In diesem Teil geht es darum, wie man Antiviren-Software richtig einrichtet, um sich vor Viren und Trojanern zu schützen. Wer Datenverlust vermeiden will, sollte sich an den Plan der Verbraucherzentrale für ein sicheres Backup halten. Abschließend zeigen wir, wie man den eigenen Internetbrowser gegen Schadsoftware und Datenschnüffelei sicher macht.

Die Web-Seminare dauern jeweils circa 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Eine Anmeldung für die Web-Seminare kann unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp erfolgen. Für die Teilnahme werden ein Computer oder Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox oder Google Chrome verwenden.