Rhein-Pfalz-Kreis: Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Ludwigshafen – Nachdem das Land Rheinland-Pfalz seine 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) bereits am vergangenen Montag verlängert hat, wird auch der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der 15. CoBeLVO – bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängern.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 14. Februar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem sind Zusammenkünfte weiterhin nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen bis Mitte Februar 2021. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 14. Februar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon weiterhin ausgenommen sind

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen.

Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der CoBeLVO nicht betreten werden.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis ist immer noch nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Unser Ziel ist es, den Inzidenzwert in Richtung max. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinken zu lassen, um die Infektionsherde besser erkennen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können. In Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen und Frankenthal werden wir die Allgemeinverfügung verlängern. Ich halte nichts davon zu früh zu lockern, das wäre ein falsches Signal einer nicht vorhandenen Sicherheit. Ein Auf und Ab zwischen Lockerungen und Einschränkungen führen zu Verwirrungen und Unmut in der Bevölkerung. Ich bin mir bewusst, dass die Verlängerung der Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger stark in ihrem Leben einschränken. Aber die im Moment auftretenden und noch nicht einzuschätzenden Mutationen erfordern weiterhin unsere Geduld und Einsicht. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut und die gilt es zu schützen“, betont Landrat Clemens Körner.