Neustadt: Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen

Schnelltestzentrum ab dem 26. Januar 2021 betriebsbereit

Neustadt an der Weinstraße – Die 7 Tage Inzidenz liegt in Neustadt an der Weinstraße aktuell bei 103,3 und damit weiterhin über dem Landesdurchschnitt von 100,2 (Stand: 25.01.2021). Ab dem siebten Tag der Überschreitung hat dies zur Folge, dass Testungen auf das Corona-Virus für Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz verpflichtend sind.

Um die Neustadter Einrichtungen beim Testen der Besucherinnen und Besucher zu entlasten, hat der Stadtverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Testzentrum des Marienhaus Klinikums Hetzelstift Neustadt an der Weinstraße (Speyerdorfer Straße 17) ein zentrales Schnelltestzentrum eingerichtet.

Mit den sogenannten PoC-Testungen kann bereits ab dem 26. Januar 2021 begonnen werden. Sogenannte PoC-Antigen-Tests ermöglichen eine Testung mit Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen auch außerhalb eines Labors. Der Test kann vor Ort erfolgen und das Ergebnis erfolgt zeitnah.

Das Schnelltestzentrum ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Bis das Ergebnis nach circa 15 Minuten vorliegt, können sich die getesteten Personen in einem Wartebereich aufhalten.

Positive Schnelltests werden vom DRK an das Gesundheitsamt gemeldet. Negativ getestete Personen erhalten eine Bescheinigung, die sie der jeweiligen Alten- oder Pflegeeinrichtung vorzeigen müssen. Wichtig: Die Bescheinigung ist nur an dem Tag gültig, an dem die Testung erfolgt ist. Der Besuch einer Alten- oder Pflegeeinrichtung ohne negativem Testergebnis ist nicht möglich, solange die 7 Tage Inzidenz den Landesdurchschnitt überschreitet.

Um Testungen von Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden, die nicht die Absicht haben eine Pflegeeinrichtung zu besuchen, erhalten die Einrichtungen einmal pro Woche eine Übersicht über die durchgeführten Tests. Sollten sich Personen im Schnelltestzentrum testen lassen und anschließend nicht ein Pflegeheim besuchen, wird die Leistung privat mit der getesteten Person abgerechnet.


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