Sonnenbrillen häufig gefährlich

Gefahren für die Augen

Frankfurt/Darmstadt – Sonnenbrillen sollen gut aussehen. Doch dies alleine reicht nicht, warnt die für den Verbraucherschutz zuständige Abteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP). Wer nur auf das Aussehen einer Sonnenbrille achtet, übersieht die Gefahren für die Augen. Sonnenbrillen sollen in erster Linie vor zu grellem Licht und vor gefährlichen Anteilen der Sonnenstrahlen schützen. Sie müssen deshalb nachweisbar besondere gesetzliche Anforderungen erfüllen. Viele im Handel erhältliche Sonnenbrillen entsprechen diesen Vorgaben aber nicht.

Auffällig geworden sind insbesondere Brillen, die über das Internet bestellt und vom Ausland aus angeliefert werden. Bereits im vergangenen Jahr musste die Behörde 2234 solcher Brillen an den europäischen Außengrenzen aufhalten.

Nach den ersten Sonnenscheintagen in diesem Jahr registriert das RP verstärkt Anlieferungen von Sonnenbrillen  aus  Asien.  Keine der beim Zoll bisher zum Import angemeldeten 179 Brillen erfüllte die Prüfkriterien und durfte eingeführt werden. Häufig werden bereits einfachste Regeln der Kennzeichnung nicht beachtet. Nachweise über die Sicherheit sind für keines dieser Modelle zu bekommen.

Das Regierungspräsidium macht daher auf die wesentlichen Regeln zur Kennzeichnung und zu den Begleitpapieren aufmerksam. Demnach reicht eine Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen alleine nicht aus. Zusätzlich sind die Angaben einer Typ- oder Modellbezeichnung sowie Name und Anschrift des Herstellers erforderlich. Hat der Hersteller seinen Sitz nicht im europäischen Wirtschaftsraum (EWR), muss dem Kunden ein Ansprechpartner in Europa genannt werden.

Auch eine Informationsbroschüre muss der Brille beigefügt sein. Diese muss, natürlich in deutscher Sprache,  Auskunft über die sachgerechte Anwendung und Pflege geben. Angaben zur Schutzkategorie und der Norm, nach der die Brille hergestellt ist, runden das Anforderungsprofil ab. Der Verwender muss schließlich wissen, ob die Brille auch zum Autofahren geeignet ist. Gläser der Kategorie 4 sind nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.

Verbraucher können sich mit Fragen zur Produktsicherheit oder Meldungen über gefährliche Produkte an das Regierungspräsidium unter der E-Mail-Adresse: arbeitsschutz-frankfurt@rpda.hessen.de wenden.