Rhein-Neckar-Kreis: Verlängerung des „Lockdowns“ – Auch Landratsamt und Außenstellen bleiben geschlossen

Heidelberg – Aufgrund der weiterhin hohen Coronavirus-Infektionszahlen haben sich Bund und Länder entschlossen, den Lockdown bis Ende Januar zu verlängern und teilweise zu verschärfen.

Auch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seine Außenstellen bleiben deshalb grundsätzlich geschlossen. Persönliche Vorsprachen sind nur noch in Notfällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der komplette Dienstbetrieb im Hintergrund bleibt aufrechterhalten, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Kreisverwaltung telefonisch, per E-Mail oder per Post erreichen können.

Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch bleiben für dringende, nicht aufschiebbare Angelegenheiten geöffnet. Termine können online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt nochmals darauf hin, dass Termine für eine Coronavirus-Schutzimpfung nicht über die Hotline des Gesundheitsamtes und ebenfalls nicht über die Telefonzentrale des Landratsamtes sowie die einheitliche Behördennummer 115 gebucht werden können.

Impftermine können in Baden-Württemberg ausschließlich online über die Website www.impfterminservice.de oder über die Patienten-Hotline 116 117 vereinbart werden.

Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, erreicht die Hotline des Gesundheitsamts montags bis freitags von 7:30 bis 18:00 Uhr und samstags und sonntags von 9:00 bis 16:00 Uhr unter Tel. 06221 522-1881. Informationen können auch über die Infoseite unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus abgerufen werden.


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