Versand der Wahlbenachrichtigungen zur OB-Wahl der Stadt Landau in der Pfalz

Zustellung

Landau – Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Landau in der Pfalz werden in der Zeit vom 13. Mai 2015 bis 16. Mai 2015 an die Wahlberechtigten zugestellt. Wie bereits bei vergangenen Wahlen sind die Benachrichtigungen wieder in Briefform und nicht in Kartenform.

Wer nach dem 18. Mai 2015 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 06341/13-1104 oder 13-1300 umgehend bis spätestens 29. Mai 2015 an das Wahlamt zu wenden.

Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in den Wahlbenachrichtigungen angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet möglich. Hierzu wird ab dem 18. Mai 2015 auf www.landau.de/wahlen ein Formular zur Verfügung stehen.

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail (wahlen@landau.de) oder mündlich gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 18. Mai 2015 an das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 8 im Erdgeschoss, wenden.

Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar: Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro an den Samstagen 23. Mai, 30. Mai  und 6. Juni 2015 jeweils von 9:00 bis 11:00 Uhr geöffnet.
Am Freitag, dem 12. Juni 2015, wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 14. Juni 2015,  Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8:30 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. In dem Antrag, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich so geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 14. Juni 2015, 18:00 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass fast alle Wahllokale in Landau barrierefrei zugänglich sind. Nur in wenigen Fällen war es nicht möglich, einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Ob ein Wahllokal barrierefrei ist oder nicht, ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen steht das Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1104 oder 13–1300 oder per E-Mail an wahlen@landau.de zur Verfügung.