Einwohnerversammlung zur geplanten Klärschlammverbrennungsanlage am 27. Mai

Kosten bleiben bei 36,4 Mio.

Mainz – Die Stadt lädt interessierte Mombacherinnen und Mombacher ein zu einer Einwohnerversammlung am 27. Mai um 18.00 Uhr in der Mombacher Eintrachthalle. Eingeladen sind selbstverständlich auch der Ortsbeirat und die Stadtratsfraktionen. Thema der Veranstaltung ist der seit 2007 geplante Bau einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage unmittelbar neben dem Mainzer Zentralklärwerk.

Oberbürgermeister Michael Ebling – selbst Mombacher – und Beigeordnete Katrin Eder werden nach der Veröffentlichung im Pressegespräch am 05. Mai nun in der Einwohnerversammlung ein weiteres Mal die Ergebnisse einer Prüfung vorstellen, die auf Wunsch der Stadtratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu denkbaren alternativen Szenarien angestellt wurde. Im Ergebnis wurde das Stadtratsvotum und damit auch der Bau der Anlage bestätigt.
 
„Insgesamt sechs ökonomische und ökologische Faktoren standen immer im Vordergrund: die notwendige Entsorgungssicherheit, die Umweltverträglichkeit der Anlage ohne nachweisbare Schadstoff- und Geruchsbelastung für die Bevölkerung, deren gesicherte Wirtschaftlichkeit, ein Zulieferverkehr direkt über die Autobahn, die Vermeidung hoher Schadensersatzansprüche und nicht zuletzt dauerhaft stabile Entsorgungsgebühren, von denen nicht nur die Mombach, sondern alle Mainzerinnen und Mainzer profitieren“, erläutern OB und Eder. „Alle Einzelheiten werden am 27. Mai vor Ort miteinander besprochen“.  

Bereits 2010 hatte der Stadtrat mit überwältigender Mehrheit einen Grundsatzbeschluss zum Bau der Anlage gefasst. 2011 gründete der Wirtschaftsbetrieb Mainz (AöR) eine gemeinsame Gesellschaft „Thermische Verwertung Mainz GmbH (TVM)“ mit der „Stadtentwässerung Kaiserslautern“ und dem „Abwasserband Untere Selz“. Insgesamt sollen im Mombacher Industriegebiet künftig bis zu 37.500 Tonnen Klärschlammtrockensubstanz verbrannt und zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Kostenkalkulation der TVM für das Projekt bleibt unverändert bei 36,4 Mio. Euro und steigt nicht – wie irrtümlich mitgeteilt – auf 42 Mio. Euro an.