Baden-Württemberg: Quarantänepflicht für Tagesausflügler in Grenzregionen

Symbolbild, Fahne, Flagge, Wappen, Baden-Württemberg, BW © on Pixabay
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Stuttgart / Mannheim – Aufgrund der Infektionslage sowohl in Baden-Württemberg als auch in den Grenzregionen hat das Land die Einreiseregelungen verschärft.

Gemäß der neuen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ist die quarantänefreie Einreise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion nur gestattet, sofern die Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt. Die bisherige Verordnung sah im Rahmen der 24-Stunden-Regelung keinerlei Einschränkungen vor. Für diejenigen, die aber mit ihrem Tagesausflug touristische Zwecke verfolgen oder lediglich einkaufen wollen, besteht nun eine anschließende Quarantänepflicht.


Weitere Infos sowie die Verordnung finden Sie unter www.mannheim.de/reiserueckkehrer.