Lewentz: Kennzeichenmitnahme bei Umzug bundesweit möglich

Verkehr

Rheinland-Pfalz – Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wird ab 01.01.2015 aufgehoben. Darauf hat Infrastrukturminister Roger Lewentz in Mainz hingewiesen. Fahrzeughalter können dann beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen.

Auch wenn Fahrzeughalter von der bundesweiten Kennzeichenmitnahme Gebrauch machen möchten, ist eine Umschreibung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort weiterhin erforderlich und unverzüglich vorzunehmen.

Bei der Mitnahme des KFZ-Kennzeichens müssen Fahrzeughalter lediglich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung Ihrer Anschrift vorlegen. Zusätzlich müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Ein neues SEPA-Mandat ist abzugeben.

Nicht beibehalten werden kann -entgegen anderslautender Mitteilungen in der Presse- das KFZ-Zeichen bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel.