Kreis Germersheim: Selbstständig in Quarantäne – Förmliche Anordnung durch das Gesundheitsamt nicht mehr erforderlich – Bescheinigung für Arbeitgeber

Germersheim – „Seit 9. Dezember 2020 gelten neue Quarantäneregeln. Durch sie können wir flexibler agieren, denn die Menschen müssen sich bereits bei Bekanntwerden ihres Befundes oder ihres Kontaktes zu einem Infizierten selbstständig in Absonderung begeben. Infektionsketten werden dadurch schneller unterbrochen und das Gesundheitsamt wird entlastet, da es nicht mehr für jeden einzeln eine Quarantäne-Anordnung aussprechen und zustellen muss“, erläutert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Bislang ordnete das Gesundheitsamt eine Quarantäne mündlich und im Anschluss schriftlich an. Für die Zeit vom 9. Dezember 2020 bis zum 15. Januar 2021 hat der Ministerrat des Landes eine Änderung beschlossen, der der Landkreis Germersheim folgt.

Die Änderung besagt, dass sich Corona-Infizierte oder krankheitsverdächtige Personen und deren Haushaltsangehörige bzw. enge Kontaktpersonen (Kategorie 1) selbständig in häusliche Quarantäne begeben müssen. Ebenso gilt das für Personen die in Schule oder Kita Risikokontakte hatten und weiterhin für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Ein schriftlicher Bescheid des Gesundheitsamtes, der eine Absonderung anordnet, ergeht aktuell nicht.

„Diese Neuregelung erfordert natürlich das entsprechende Verständnis und die Einsicht der Betroffenen. Die Infektionszahlen sind immer noch sehr hoch. Um diese zu senken und um uns gegenseitig bestmöglich zu schützen, ist es wichtig, dass Quarantänen konsequent eingehalten werden. Grundsätzlich gilt für uns alle weiterhin, Abstand halten, Hände waschen, Maske tragen und geschlossene Räume regelmäßig lüften“, sagt Landrat Brechtel.

Der Kreischef weist auch darauf hin, dass im Nachhinein natürlich eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird (z.B. für die Vorlage beim Arbeitgeber), aus der die Pflicht zur Absonderung und die Dauer hervorgehen: „Ich bitte aber um Verständnis, dass die Zustellung dieser Bescheinigung abhängig vom Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitsamtes einige Tage dauern kann. Geduld, Rücksicht und Solidarität sind in diesen Monaten entscheidende Faktoren in der Bekämpfung der Pandemie!“


Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Landes unter https://corona.rlp.de/de/themen/einreise-aus-risikogebieten-quarantaeneregeln-und-mehr oder auch auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.


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