Ermittlungsverfahren wegen der Gasexplosion in Ludwigshafen-Edigheim am 23.10.2014

Schwerer Vorwurf gegen Verantwortliche

Am 23.10.2014 kam es zu der verheerenden Gasexplosion (Foto: Metropolnews)
Am 23.10.2014 kam es zu der verheerenden Gasexplosion (Foto: Metropolnews)

Ludwigshafen / Frankenthal – Im Verlauf einer Baumaßnahme kam es am 23.10.2014 im Bereich Ludwigshafen-Edigheim zu einer Gasexplosion, wobei das aus der beschädigten Gaspipeline austretende Gas an der Explosionsstelle eine über ca. 100 Meter hohe Flammensäule verursachte. Durch die Gasexplosion kamen zwei Mitarbeiter der Baufirma ums Leben. Drei Mitarbeiter dieser Firma sowie ein Mitarbeiter der Betreiberin der Gaspipeline wurden zum Teil erheblich verletzt.

Ferner wurden durch die Gasexplosion und die durch die Flammensäule entstandene Hitze in einem Umkreis von bis zu 300 Metern mehrere Anwohner und Passanten leicht verletzt sowie eine Vielzahl von Gebäuden und Fahrzeugen beschädigt.

Ausweislich der zwischenzeitig vorgelegten  Sachverständigengutachten waren ursächlich für den Gasaustritt zwei Perforationen der Pipeline-Rohrwand durch die Spundbohle, die bei den Bauarbeiten eingebracht werden sollte.

Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass die Spundwand mittels eines Baggers in die Erde getrieben wurde, ohne dass zunächst die Pipeline freigelegt worden war. Insbesondere bei Tiefbauarbeiten an Gaspipelines bestehen bei Verwendung von schwerem Arbeitsgerät besonders hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten bezüglich der Lage der Versorgungsleitung. Da diese Sorgfaltspflichten hier mutmaßlich dadurch verletzt wurden, dass die Spundwand ohne genaue Kenntnis des Verlaufs der Pipeline gesetzt wurde, besteht ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen die für die Maßnahme verantwortlichen Personen.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) leitet deshalb ein Ermittlungsverfahren  gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Gasbetreiberin sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Körperverletzung ein.

Die Ermittlungen dauern an.