Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei, Einsatz ©Holger Knecht

LKA gibt Tipps zu Fahrrad-Elektromobilität und -Sicherheit / Webseminar am 12. November

Mainz – Verkehrssicherheit ist und bleibt wichtig – auch in Zeiten der
Corona-Pandemie. Um niemanden den Gefahren von Covid-19 auszusetzen, möchte das
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Interessenten in einem Webseminar das Thema
Fahrrad-Elektromobilität näherbringen und wichtige Tipps geben.

Ob Fahrrad, Pedelec oder E-Bike – für jeden Zweck und jede Generation gibt es
den passenden Drahtesel, um mobil zu sein. Doch die Zahl der E-Bikes steigt,
denn sie sind eine interessante Alternative zum herkömmlichen Fahrrad. Für
ältere Verkehrsteilnehmer bieten elektronisch unterstützte Fahrräder eine neu
gewonnene Mobilität, da ein spezieller Elektromotor beim Treten unterstützt.
Doch gerade Seniorinnen und Senioren erleben zunehmend Veränderungen in ihrer
Leistungsfähigkeit.

Um die Anzahl der Verkehrsunfälle im Bereich der Generation 60+ zu reduzieren
und die Unfallfolgen zu mindern, informiert das LKA am Donnerstag, 12. November,
ab 10 Uhr und ab 14 Uhr in einer Online-Veranstaltung mit der Kampagne „Sicher –
Fahr ich Rad“ über Elektromobilität, sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten,
Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt von und gegenüber Radfahrern.

Die Veranstaltung im Internet dauert etwa eine Stunde. Die Teilnahme ist
kostenlos. Eine Anmeldung ist möglich unter https://s.rlp.de/c-0I2. Die
Veranstaltungsinhalte sind für beide Uhrzeiten gleich. Die maximale
Teilnehmerzahl für beide Termine liegt bei jeweils 100 Anmeldungen.

Für die Teilnahme an der Onlineveranstaltung werden ein Computer/Laptop mit
Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt.

Weiterhin Vorsicht vor Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Mainz – Das Corona-Virus ist nach wie vor ein bestimmendes Thema in der
Bevölkerung. Viele Menschen sind verunsichert, haben finanzielle Ängste und
machen sich Sorgen um ihre und die Gesundheit anderer. Diese Ängste werden durch
perfide Täter schamlos ausgenutzt, um schnell an Geld und Wertgegenstände zu
kommen.

Bekannte Betrugsmaschen wie der Enkeltrick, Fake-Shops, Ransomware und CEO-Fraud
werden an das Corona-Virus angepasst.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps, wie Sie sich und Ihre
Angehörigen vor den Betrügereien im Zusammenhang mit dem Corona-Virus schützen
können.

Angepasste Version der Enkeltrick-Masche: Die Kriminellen geben sich als
Angehörige aus, die sich angeblich mit dem Virus infiziert hätten und nun
dringend Geld für die Behandlung benötigten. Im Anschluss werden Boten entsandt,
die das Geld persönlich abholen kommen. Die Masche ist nicht neu! Sie lehnt sich
an die Tatbegehungsweise des klassischen „Enkeltricks“ und des „Falschen
Polizeibeamten“ an.

Tipps der Polizei:

  • Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
  • Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte!
  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu
    auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Erstatten Sie Anzeige, falls Sie Opfer geworden sind!
  • Im Notfall wählen Sie die 110, Notruf Polizei!

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/

https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/aktuelle-
betrugsmasche-falsche-polizeibeamte/

https://www.youtube.com/watch?v=84ugug_ZYZ0&feature=youtu.be

Neue Version der Fake-Shops-Masche: Fake-Shops sind gefälschte
Online-Plattformen, die es in unendlich vielen Varianten im Internet gibt.
Aktuell werden auf diesen Fake-Shops Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel
angeboten. Die bezahlte Ware wird jedoch nicht an die Kunden ausgeliefert.

Wie kann man Fakeshops erkennen?

  • Die Ware wird ungewöhnlich günstig angeboten.
  • Die Ware ist in der Regel nur gegen Vorauskasse erhältlich.
  • Das Impressum ist unvollständig oder nicht vorhanden.
  • Die selbst sehr begehrte und schwer zu bekommende Ware ist
    immer verfügbar.
  • Die Internetseite beinhaltet zahlreiche Fehler in der
    Rechtschreibung und Grammatik.
  • Wichtige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) fehlen, sind
    fehlerhaft, nicht in Deutsch verfasst oder wurden von fremden
    Seiten kopiert.
  • Weitere Bereiche der Internetseite (Unterseiten) sind leer oder
    mit unsinnigen Fülltexten angereichert.
  • Der Name der Domain unterscheidet sich vom echten Hersteller.
  • Sie erhalten keine korrekte Bestellbestätigung.

https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/praeventionshinweise/schut
z-online-einkauf/schutz-vor-fakeshops/

https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/gefahren-beim-o
nline-einkauf/fakeshops/

Angepasste Version von Ransomware: Als Ransomware wird Schadsoftware bezeichnet,
die einen Computer befällt und diesen in seiner Funktionsweise sperrt oder
vorhandene Daten verschlüsselt. Es gibt zwei Varianten von Ransomware. Die eine
Variante verhindert die Nutzung des Rechners mittels Sperrung des Desktops. Die
andere Variante verschlüsselt die Daten auf den infizierten Endsystemen. Dabei
wird die allgemein entstehende Hektik in Zusammenhang mit Corona ausgenutzt.

https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/gefahren-durch-
schadsoftware/ransomware/

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/ransomware/

Neue Version des CEO-Fraud (sogenannter „Chef-Betrug“): Bei der Betrugsmasche
„CEO-Fraud“ geben sich Betrüger als Führungskraft eines Unternehmens aus,
beispielsweise als Geschäftsführer (CEO). In gefälschten E-Mails fordern sie
Mitarbeiter dazu auf, größere Summen von Unternehmenskonten ins Ausland zu
überweisen. Firmen werden bezüglich des Corona-Virus angeschrieben. Waren, die
in Zusammenhang mit Hygiene stehen, müssten beispielsweise im Voraus bezahlt
werden. So schützen Sie sich vor CEO-Fraud

  • Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen
    veröffentlichen.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen über die Betrugsmasche
    „CEO-Fraud“.
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne
    Kontrollmechanismen ein. Beispielsweise sollte bei
    ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion:
  • geprüft werden, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist.
  • geprüft werden, ob die Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom
    genannten Auftraggeber stammt, beispielsweise per Rückruf.
  • die Geschäftsleitung beziehungsweise der/die Vorgesetzte
    informiert werden.

Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche
Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt. Unsere Onlinewache ist für
Sie erreichbar unter: https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

  • Vertrauen Sie den Informationen offizieller Stellen. Lassen Sie
    sich nicht durch Nachrichten verunsichern, die über soziale
    Netzwerke oder Messengerdienste verbreitet werden. Offizielle
    Stellen sind: Ihre Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt oder
    Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch-Institut
    (RKI).
  • Informieren Sie sich über Schutzmöglichkeiten im Zusammenhang
    mit dem Corona-Virus unter:
    www.polizei-beratung.de/corona-straftaten oder nutzen Sie dafür
    die kostenlose Warn-App NINA.

Falsche Kennzeichen und kein Führerschein

A61 Rheinhessen

Einen offensichtlich desolaten Kleintransporter haben Beamte der Verkehrsdirektion Wörrstadt am gestrigen Spätnachmittag auf der A61 bei Sprendlingen angehalten. Ein fast neuer TÜV-Stempel auf dem Kennzeichen wollte so gar nicht dazu passen. Die Kontrolle der Fahrgestellnummer ergab, dass der 52-jährige Fahrer einfach die Kennzeichen eines ähnlichen Fahrzeuges angeschraubt hatte. Einen passenden Führerschein für den mitgeführten Anhänger hatte der Mann aus Wöllstein auch nicht. Bei der Begutachtung der Fahrzeugmängel fanden die Beamten zu ihrer Überraschung unter dem Fahrersitz auch noch eine verängstigte Schildköte. Die wollte der 52-Jährige an der Autobahn gefunden haben.

Der Fiat Ducato wurde noch vor Ort stillgelegt und die Schildkröte ins Tierheim gebracht. Den Fahrer erwarten diverse Strafanzeigen.

15-Jähriger verursacht Verkehrsunfall und flüchtet

Mainz – Mittwoch, 04.11.2020, 22:00 bis Donnerstag, 05.11.2020, 04:30 Uhr

Am späten Mittwochabend meldet die Mutter eines 15-Jährigen ihren Sohn als
vermisst. Sie vermutet, dass er mit dem Auto der Großeltern weggefahren sein
könnte. Polizeibeamte können ihn kurz darauf auf der B9 aus Richtung Worms
kommend in Richtung Mainz feststellen. Er rast mit teilweise über 200 km/h über
die B9 und gefährdet dabei andere Verkehrsteilnehmer. An der Anschlussstelle
Laubenheim verlässt er die B9,kommt dabei aufgrund zu hoher Geschwindigkeit von
der Fahrbahn ab und kommt im Gehölz zum Stehen. Die kurz darauf eintreffende
Streifenwagenbesatzung kann beobachten, wie der 15-Jährige zu Fuß flüchtet.
Trotz sofort eingeleiteter Fahndung, kann er nicht angetroffen werden. Gegen
04:30 heute Morgen informiert seine Mutter die Polizei, dass ihr Sohn nachhause
gekommen sei. Der 15-Jährige wird sicherheitshalber von seiner Mutter in ein
Krankenhaus gefahren. Das Auto weist einen wirtschaftlichen Totalschaden auf.
Der 15-Jährige gibt die Tat bei den Polizeibeamten schließlich zu. Ein
Ermittlungsverfahren wurde eröffnet.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in
Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter
pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Fahrer von Klein-LKW unter Drogeneinfluss

Rheinhessen/Worms – Bei einer Verkehrskontrolle am 5.11.2020 gegen 02:03
Uhr fiel einer Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim ein 32-jähriger
Fahrer eines Klein-LKW auf, da er Anzeichen auf Drogenkonsum zeigte. Die
Kontrolle fand an der BAB A 61 auf der Tank- und Rastanlage Wonnegau-Ost
(Fahrtrichtung Köln) statt. Im Rahmen der zunächst geplanten allgemeinen
Verkehrskontrolle stellten die Beamten jedoch drogentypische Auffälligkeiten
fest. Durchgeführte Vortests reagierten entsprechend positiv. Dem 32-Jährigen
wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Der Mann
muss nun mit einem Fahrverbot, einem Bußgeld und einer Strafanzeige rechnen.

2 x Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss

Münster-Sarmsheim, 04.11., Rheinstraße, 23:15 Uhr. Über den Notruf gingen gestern Abend mehrere Anrufe ein, dass der Fahrer eines dunklen BMW`s parkende Fahrzeuge beschädigt hatte und nun auf der Flucht sei.

Aufgrund der Ermittlungen stellte sich Folgendes heraus: Ein 30-Jähriger befuhr mit seinem nicht zugelassenen Fahrzeug und hoher Geschwindigkeit die Rheinstraße Richtung Ortsmitte Münster-Sarmsheim und geriet nach rechts von der Fahrbahn ab. Hier prallte er gegen eine geparkte Mercedes B-Klasse, die sich auf den davor geparkten Opel Corsa schob. Der BMW-Fahrer ließ daraufhin die Reifen durchdrehen, wendete und fuhr zurück in Richtung seiner Wohnanschrift. Hier kam der Mann in einer Rechtskurve nach links erneut von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen abgestellten VW Golf. Dieser schob sich auf den dahinter geparkten Opel Astra, der sich wiederum auf einen VW Golf setzte. Der Verursacher fuhr noch wenige Meter weiter und kam kurz vor seiner Wohnanschrift zum Stehen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,91 Promille. Es stellte sich außerdem heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Gegen den Fahrer wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Feuer an Güterzug im Bahnhof Nierstein

Nierstein

Am späten Abend des 04.11.2020 wurde um 23 Uhr ein brennender Güterzug gemeldet, der mit Gefahrgut beladen sei. Der Lokführer konnte den Zug im Bahnhof von Nierstein anhalten. Bei einer Nachschau konnte festgestellt werden, dass eine festgeklemmte Bremse ursächlich für das Feuer gewesen war. Der Bereich des Bahnhofs wurde zunächst großräumig abgesperrt, da nicht sicher war, ob das Feuer Auswirkungen auf das Gefahrgut hatte. Weiterhin wurde der Zugverkehr für die Dauer des Einsatzes gestoppt. Eine Gefahr für die Bevölkerung gab es jedoch zu keiner Zeit. Die Feuerwehr konnte die Bremsen mittels Wasser herunterkühlen, der betroffene Waggon wurde abgehangen und auf einem Nebengleis abgestellt, wo er in den kommenden Tagen untersucht werde. Der restliche Zug konnte daraufhin seine Fahrt fortsetzen.