Baden-Württemberg: Spielbetrieb im Amateurfußball wird ausgesetzt

Karlsruhe / Stuttgart / Freiburg – Die Fußballverbände haben entschieden, den Spielbetrieb in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung ab heute, 29.10.2020, bis zum 30.11.2020 einzustellen.

Am gestrigen Tag haben Bund und Länder weitere sehr einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die explosionsartige Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Die vereinbarten Beschränkungen zielen darauf ab, die persönlichen Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren und sollen am kommenden Montag, 2. November 2020, in Kraft treten. Im Amateurfußball wird ab diesem Zeitpunkt bis Ende November ein Spielbetrieb rechtlich nicht mehr zulässig sein.

Vor diesem Hintergrund haben die drei baden-württembergischen Fußballverbände beschlossen, den gesamten Spielbetrieb der Herren, der Frauen sowie der Jugend von der Oberliga Baden-Württemberg abwärts mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein Spielverbot zu verhängen, das zugleich auch Pokal- und Freundschaftsspiele erfasst. Die Entscheidung erfolgt bewusst bereits vor der rechtlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse und aufgrund der sehr eindringlichen Appelle der Bundes- und Landesregierung. Insbesondere Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass alle nicht notwendigen Kontakte bereits jetzt und insbesondere am Wochenende unterbleiben sollen. Dieser Aufforderung leistet der Amateurfußball in Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Verantwortung selbstverständlich Folge.

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Infektionsgefahr nach den uns vorliegenden Studien beim Fußballspielen im Freien als äußerst gering einzuschätzen ist. Risiken bestehen aber beim Zusammentreffen in Umkleidekabinen, in Duschräumen, bei der Bildung von Fahrgemeinschaften und auch dann, wenn sich Zuschauer nicht an Hygienevorgaben halten. Bei Abwägung aller relevanten Aspekte konnte bisher trotz dieser Risiken der Spielbetrieb im Amateurfußball aufrechterhalten und verantwortet werden, weil sich die Infektionszahlen zunächst in einem kontrollierbaren Rahmen gehalten haben. Zwischenzeitlich ist das Infektionsgeschehen aber zunehmend diffus und so dynamisch, dass auch vergleichsweise kleine Risiken vermieden werden müssen. Deshalb muss auch der Fußball umgehend seinen Beitrag leisten.

In diesem Zusammenhang fordern wir alle unsere Mitgliedsvereine zudem auf, den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen, selbst wenn die Sportstätten noch geöffnet sind. Auch auf Mannschaftsbesprechungen sollte verzichtet werden. Die erforderliche Kommunikation dieser Aussetzungsentscheidung an Verantwortliche und Spieler ist sicherlich problemlos auch auf elektronischem Wege möglich.
Die Entscheidung, die Saison zu diesem Zeitpunkt zu unterbrechen, war für die daran Beteiligten nicht einfach. bfv-Präsident Ronny Zimmermann äußerte dazu: „Wir erleben gerade ein Déjà-vu, vor allem, was die Geschwindigkeit angeht, in der sich die Lage drastisch verändert. Der Schritt, den Spielbetrieb wieder und vor allem sofort auszusetzen, ist uns allen schwer gefallen. Wenn ein Ministerpräsident sagt: „jeder Tag zählt“, haben wir aber keine Alternative. Dabei sind wir uns glücklicherweise innerhalb Baden-Württembergs erneut einig und es ist uns wie schon zuvor gelungen, unsere Verantwortung für den Amateurfußball und die Gesellschaft gemeinsam und einheitlich wahrzunehmen.“

Ob der Spielbetrieb im Kalenderjahr 2020 wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit offen und hängt von den weiteren Entwicklungen ab. Alle drei baden-württembergischen Fußballverbände sind weiterhin bestrebt, die Saison 2020/21 ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Inwiefern dies möglich sein wird, ist derzeit allerdings nicht abzusehen. Weiterhin gilt, dass wir mit den Behörden in Kontakt stehen und die Entwicklungen aufmerksam beobachten.

Die Entscheidung, ob der Spielbetrieb der Regionalliga Südwest fortgesetzt werden kann, obliegt der dortigen Gesellschafterversammlung und ist in Kürze zu erwarten. Insoweit wird nicht zuletzt maßgeblich sein, ob die Spielklasse dem Profifußball zugerechnet wird und damit nicht unter die beschlossenen Beschränkungen fällt.


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