Mannheim: Stadt verlängert Alkoholverkaufsverbot im Jungbusch und ordnet Maskenpflicht für Wartende an

Mannheim – Das Verbot, im Jungbusch freitags und samstags von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages Alkohol im Straßenverkauf anzubieten, wird um weitere vier Wochen verlängert. Es gilt nun bis zum 1. November 2020. Die Stadt Mannheim hat hierzu eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot galt zunächst vom 11. September bis zum 4. Oktober 2020.

„Aufgrund der konkreten Erfahrungen im Jungbusch und der seit wenigen Tagen nun auch überschrittenen 7-Tage-Inzidenz haben wir uns dazu entschieden, das beschränkte Alkoholverkaufsverbot im Jungbusch um einen Monat zu verlängern“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und ergänzt: „Die Maßnahme hat sich an den letzten Wochenenden bewährt und für Entspannung im Stadtteil gesorgt. Kontrollen haben ergeben, dass das Alkoholverkaufsverbot beachtet wird. In Folge dessen waren weniger alkoholisierte Menschen auf den Straßen und der Hafenpromenade unterwegs, was unter anderem sowohl zu einer Reduzierung von alkoholbedingtem aggressiven Verhalten gegenüber Polizei und Ordnungsdienst führte als auch zu einer Lärmminderung für die Anwohner.“
Gaststätten ist es nach wie vor gestattet, im konzessionierten Gastronomie- und Außenbereich Alkohol zum unmittelbaren Konsum vor Ort auszuschenken.

Ergänzend zum Alkoholverkaufsverbot ordnet die Stadt per Allgemeinverfügung an, dass wartende Personen im öffentlichen Raum in Warteschlangen vor Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés im Jungbusch eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diese Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt unabhängig von dem nach wie vor einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern.

Die Maskenpflicht gilt nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern beschränkt sich auf den Stadtteil Jungbusch und ist zunächst ebenfalls bis zum 1. November befristet.
„Gerade vor Gaststätten, Bars, Kneipen oder Cafés blieb es nicht aus, dass sich immer wieder wartende Menschen dicht aneinander drängten, ohne dass Abstände eingehalten wurden. Auch im Freien erhöht ein solches Verhalten das Ansteckungsrisiko. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sollen Bedienstete, andere Gäste und vorbeilaufende Passanten geschützt werden“, erläutert Kurz die Maßnahme.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 09.10.2020.


Die Allgemeinverfügung ist einsehbar ab 07.10.2020 ab 13:00 Uhr unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.


Wir berichteten im September:

Mannheim: Stadt Mannheim erlässt nächtliches Straßen-Alkoholverkaufsverbot im Jungbusch an Wochenenden


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