Neustadt: Aus der Stadtratssitzung vom 29. September 2020 im Festsaal im Hambacher Schloss

Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 29.09.2020 hat sich der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung unter anderem mit dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, dem Nahverkehrsplan 2020 für die Stadt Neustadt an der Weinstraße beschäftigt. Außerdem wurde über den aktuellen Sachstand des Verwaltungsmodernisierungsprozesses „NeuSTADT im Aufbruch – gemeinsam in die Zukunft“ informiert. In der nicht-öffentlichen Sitzung hat sich der Stadtrat mit Personalangelegenheiten beschäftigt.

Öffentlicher Teil:

Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Der Hauptausschuss befürwortet den Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Der Nachtragshaushalt 2020 ist maßgeblich durch die COVID-19 entstandenen Krisensituation beeinflusst. Der Nachtragshaushalt 2020 verschlechtert den Ergebnishaushalt insgesamt um rund 3,5 Mio. Euro.

Verursacht wird die Verschlechterung im Wesentlichen durch Mindererträge bei der Gewerbesteuer (netto 3,1 Mio. Euro) sowie den Gemeindeanteilen von Einkommens- und Umsatzsteuer (3,1 Mio. Euro). Gleichzeitig sind Mehraufwendungen für eine erwartete Erhöhung der Pensionsrückstellungen (1,2 Mio. Euro), COVID 19-Maßnahmen (1.1 Mio. Euro) sowie für den Digitalpakt Schulen (500 TEUR) zu erwarten. Ergänzend gibt es noch Ertragsausfälle bei den Schlüsselzuweisungen (306 TEUR), der Vergnügungssteuer (300 TEUR) und dem Tourismusbeitrag (300 TEUR).

Verbesserungen ergeben sich u.a. durch Mehrerträge bei den Kosten der Unterkunft nach SGB II (2,38 Mio. EUR), Aufwandsminderungen im Bereich BTHG (2,2 Mio. EUR) und Erträgen aus der Landeszuwendung für COVID 19 (1,33 Mio. EUR).

Die veranschlagten Investitionen wurden wie in den Vorjahren einer kritischen Prüfung hinsichtlich der in diesem Jahr zu erwartenden zahlungswirksamen Geldflüsse unterzogen, was zu einer Reduzierung des Ursprungsansatzes von 29,6 Mio. EUR um rund 9,4 Mio. EUR auf rund 20,2 Mio. EUR führte. Gleichzeitig mussten die geplanten Einnahmen von 15,2 Mio. EUR auf 8,2 Mio. EUR reduziert werden. Die geplante Nettoneuverschuldung im investiven Bereich sinkt von 7,7 Mio. EUR auf 7,2 Mio. EUR. Gleichzeitig steigen die Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen von rd. 30,3 Mio. EUR auf 31,05 Mio. EUR.

Vorstellung der Arbeit des Bildungsbüros – Antrag der FWG-Stadtrats-
fraktion vom 25.02.2020

Allgemeines: Ursprung, Handlungsfelder und Arbeitsweise – Das Bildungsbüro Neustadt ist ein von Bund und Europäischen Sozialfonds gefördertes Projektteam, das mittlerweile seit circa 4 Jahren besteht. Das Büro besteht aus 3 geförderten Projektmitarbeiterinnen. Davon sind 2 jeweils zu 50% gefördert im Projekt „Bildung integriert“ und 1 zu 100% gefördert im Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ beschäftigt. Die Förderungen bestehen noch bis zum 30.09.2021 und 15.11.2021, eine Verstetigung bei der Stadtverwal- tung wird befürwortet und angestrebt.

Thematisch behandelt das Bildungsbüro als zentrale Koordinierungsstelle die Bildungsbelange aller Bürger unabhängig ihres bildungsbiografischen oder sozioökonomischen Hintergrunds von jung bis alt. Am Anfang des Projekts wurden partizipativ mit Bildungsexperten in Neustadt Handlungsfelder entwickelt, die als Basis zum Aufbau des Kommunalen Bildungsmanagements dienten. Die Handlungsfelder für „Bildung integriert“ lauten: Kompetenzen stärken, Übergänge gestalten, schulische Betreuungsangebote ausbauen, Angebote außerhalb der Schule ausbauen, Chancengerechtigkeit, Kompetenzentwicklung im Bereich demokratische Beteiligung fördern, Kompetenzentwicklung im Bereich Sprache und handwerklich Kompetenz, Optimierung der Berufsorientierung, Transparenz und Vernetzung formaler, nonformaler und informeller Bildungsangebote, niedrigschwellige Zugänge zu Bildung schaffen, Vernetzung von Betrieben und Anbietern der Weiterbildung und Vorbereitung auf den Umbruch durch die Digitalisierung im Beruf und in der alltäglichen Lebenswelt.

Der VHS-Ausschuss hat in seinem Beschluss vom 29.03.2017 die erarbeiteten Handlungsfelder für „Bildung integriert“ einstimmig befürwortet und das Bildungsbüro beauftragt, sie entsprechend zu bearbeiten.

Ebenso wurde ab November 2017 die Projektförderung „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ aufgesetzt. Die zu Beginn ebenfalls partizipativ erhobenen Handlungsfelder lauten hier: soziale Kompetenzen stärken, Grundbildung sicherstellen, Demokratie leben und erfahrbar machen, Strukturen aufbauen- Perspektiven geben, Mütter als Zukunftsgestalter und niedrigschwellige Zugänge zum Arbeitsmarkt gestalten. Diese wurden am 06.06.2018 im VHS-Ausschuss einstimmig befürwortet und deren Bearbeitung beauftragt.

Der Vorteil in der Organisationsstruktur des Bildungsbüros liegt darin, dass sich die jeweiligen Themenfelder ergänzen und zielführend aufeinander abgestimmt bearbeitet werden können.

Innerhalb der Handlungsfelder wird nach dem Bottom-up-Prinzip gearbeitet: Die Bedarfe und Problemlagen vor Ort werden durch die Einbindung der Akteure ermittelt und eine gemeinsame Lösungsstrategie angestrebt. Die Behebung einzelner Herausforderungen bereitet so die Erreichung eines über- geordneten Gesamtziels vor: die Chancengerechtigkeit in der Bildung und gesellschaftliche Teilhabe für alle. Bisher konnten zwei Themen angegangen werden. Die Demokratie- und die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Mithilfe dieser zwei Themenkomplexe konnten auch einige weitere beschlossene Handlungsfelder schon angeschnitten, jedoch nicht abgeschlossen, werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angebote der niedrigschwelligen Bildung, Berufsorientierung, Fachkräftesicherung und Digitalisierung.

4 Jahre Bildungsbüro – eine Zwischenbilanz – In 4 Jahren Bildungsbüro konnte schon Einiges erreicht werden. In Zahlen können vor allem die folgenden Aktivitäten benannt werden:

  • Kooperationen: Das Bildungsbüro kann ca. 70 Akteure bzw. Institutionen als Kooperationspartner benennen. Davon können ca. 30 dem Bereich MINT und ca. 25 dem Bereich Demokratie zugeordnet werden. Im Bereich berufliche Integration (für Neuzugewanderte) sind es ca. 12. Hinzu kommt eine Vielzahl an Netzwerkpartner, die ebenfalls (meist nur temporär oder für Einzelprojekte) durch regelmäßigen Austausch Berücksichtigung finden.
  • Veranstaltungen: Es konnten 14 eigene Veranstaltungen mit ca. 400 Besucher durchgeführt werden. Diese wurden überwiegend von in- als auch externen Interessierten besucht und bezogen sich thematisch sowohl auf die Handlungsfelder Demokratie-, als auch MINT-Bildung. Erfreulich ist auch die seit 3 Jahren rege Teilnahme am Politikpraktikum „Komm mit!“ (jeweils ca. 25 Schüler und 15 Mentoren).
  • Öffentlichkeitsarbeit: Durch die regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit des Bildungsbüros in Form von Newslettern, Pressemitteilungen, themenspezifischen Zwei-Seitern sowie statistischen Faktenchecks wird die Aufmerksamkeit innerhalb und außerhalb von Neustadt auf den stetigen Aufbau unseres Bildungsstandorts gelenkt. Dadurch kommen immer wieder neue Kooperationspartner auf uns zu, sodass die Erreichung unserer bildungsstrategischen Ziele weiter vorangetrieben werden kann.
  • Datenbasierung: Das Monitoring konnte im Rahmen bildungsstatistisch relevanter Fragestellungen 21 Produkte entwickeln, die in unterschiedlichen Kontexten in- und extern Verwendung fanden bzw. in Auftrag gegeben wurden. Dazu gehören auch Evaluationen und die genannten vierteljährlich erscheinenden „Faktenchecks“, zweiseitige Dokumente, die einzelne Phänomene in Neustadt beleuchten (z.B. den Mismatch am Ausbildungsmarkt in Neustadt).
  • Transparenz und Transfer: Im Sinne der Transparenz und des Angebots des Transfers der Arbeit des Bildungsbüros wurden die Aktivitäten bei rund 15 externen Veranstaltungen in Form eines Vortrags oder eines Ausstellungsstands beworben und vorgestellt. Dabei hatten 2 Veranstaltungen eine bundesweite und 5 eine landesweite Reichweite.
    Beispielhaft ist die Initiierung und der Aufbau des Demokratienetzwerks zu nennen, das nun die tragende Säule zur Profilierung von Neustadt als Demokratiestadt darstellt.
  • Kompetenz durch Fortbildung: Durchschnittlich konnten die Mitarbeiterinnen im Rahmen der Förderungen an einer Fortbildung pro Monat teilnehmen, sodass hier insgesamt von ungefähr 75 Schulungen, Qualifizierungen und Fort- bildungen sowie Fachtagungen im Wert von insgesamt ca. 15.000-75.000 € profitiert werden kann. Spezifisches Fachwissen zu unterschiedlichen Sachverhalten wie z.B. statistischen Auswertungen, niedrigschwelliger Demokratiebildung, Projektmanagement und Workshopgestaltung oder auch zum Thema Digitalisierung wurde erworben und im Berufsalltag angewendet.
  • Interne Kooperationen: Auch intern wurde in unterschiedlichen Zusammensetzungen Fachbereiche und Abteilungen thematisch verknüpft (z. B. Sozialraumanalyse, AK Demokratiebildung, Gleichstellung, …). Im Bereich der beruflichen Integration von Neuzugewanderten wird zusätzlich mit den Partnern vom Runden Tisch Jugendberufshilfe zusammengearbeitet. Als verwaltungsinternes, ressortübergreifend arbeitendes Gremium wurde die AG Bildung eingerichtet. Mehrwert ist sowohl das Verhindern von Doppelstrukturen als auch eine bessere Handlungsfähigkeit der Verwaltung durch interne Koordinierung.
  • Zusätzliche Fördergelder: Zuletzt konnte das Bildungsbüro insgesamt ca. 88.400€ Fördergelder für verschiedene Leistungen und Sachmittel akquirieren. Beispiele hierfür sind die Einwerbung des Titels „MINT-Regionen RLP“ (30.000€), das Projekt „Openion – Bildung für eine starke Demokratie“ (2.000€) oder auch das Programm „Engagierte Stadt“ (20.000€). Weitere Sachmittel sowie kostenfreie Schulungsangebote, deren Wert nicht klar zu benennen ist, ergänzen die monetäre Summe außerdem zusätzlich.

Fazit In 4 Jahren Bildungsbüro konnte schon einiges angestoßen und erreicht werden. Lokale Akteure konnten mithilfe der Netzwerkstrukturen sowie des zentralen Ansprechpartners Bildungsbüro viele Projekte unkompliziert (und kostenfrei) zeitnah umsetzen.

Trotzdem ist Bildung eine Daueraufgabe und einzelne Handlungsfelder nie abgeschlossen, weil Bildung dem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Sie muss sich immer wieder anpassen und neu aufstellen, auf gesellschaftliche Entwicklungen schnell reagieren und zunehmend eine Vernetzung zwischen den Akteuren fördern, um handlungsfähig zu bleiben. Das Beispiel des Fachkräftemangels zeigt z. B. deutlich, dass das Bildungssystem an seine Grenzen kommt. Hier schafft das Bildungsbüro als die zentrale Koordinierungsstelle Abhilfe. Ebenso verhält es sich mit der Demokratiebildung. Durch das Bildungsbüro als einheitliche Anlaufstelle konnte das Demokratienetzwerk aufgebaut und etabliert werden, was schließlich zur Profilierung Neustadts als Demokratiestadt geführt hat.

Einige der partizipativ erarbeiteten Handlungsfelder, sowohl im Bereich „Bildung integriert“ als auch im Bereich „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ konnten schon bearbeitet bzw. angeschnitten werden. Andere jedoch noch nicht. Vor allem Themen wie Chancengerechtigkeit und Teilhabe, nied- rigschwellige Zugänge zu Bildung, berufliche Integration von Migrant*innen o- der auch die vielfältige Kompetenzentwicklung sind eine Daueraufgabe und brisant wie nie, konnten jedoch noch nicht ausreichend bearbeitet werden. Das Bildungsbüro strebt an, diese und weitere Themenbereiche, zeitnah anzuge- hen und kontinuierlich zu verfolgen.

Verwaltungsmodernisierungsprozess „NeuSTADT im Aufbruch – gemeinsam in die Zukunft“ – Sachstandsinformation

Der Stadtrat nimmt die Sachstandsinformation zum aktuellen Stand des Ver- waltungsmodernisierungsprozesses „NeuSTADT im Aufbruch – gemeinsam in die Zukunft“ zur Kenntnis.

Wie 2019 im Stadtrat in unterschiedlichen Sitzungen zu den Zwischenergebnissen des Verwaltungsmodernisierungsprozesses „NeuSTADT im Aufbruch“ (Kurzform: NiA) dargestellt, soll die Stadtverwaltung Neustadt sich zu einer zukunftsfähigen, kundenorientierten Organisation entwickeln, die den zunehmenden Herausforderungen durch Megatrends wie Digitalisierung, Mobilität, Individualisierung und dem demografischen Wandel sowie den stetig steigenden Pflichtaufgaben der Kommunen gewachsen ist. Der Stadtrat hatte im September 2018 entschieden, dass die Verwaltung – von einem Beraterteam begleitet – gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zielorientiert und zukunftssicher weiterentwickelt wird.

Grob umrissen untergliedert sich der bisherige und weitere Verwaltungsmodernisierungsprozess in folgende Phasen:

  • Phase „Strategieentwicklung“ (09/2018 – 12/2019)
  • Phase „Vorbereitung Strategieumsetzung / Vorbereitung Projektarbeit“ (ursprünglich geplant 01-03/2020, pandemiebedingt 01-09/2020).
  • Phase „Strategieumsetzung / Arbeit in den definierten NiA-Projekten“ (ursprünglich geplant ab 04/2020, pandemiebedingt ab 10/2020).

Als Ergebnis der Phase „Strategieentwicklung“ lässt sich zusammenfassen:

  • Es gibt eine formulierte Vision, die von der gesamten Belegschaft getragen und vom Stadtrat befürwortet wird.
  • 10 strategische Ziele in 5 Handlungsfeldern, die auf die Vision einzahlen. – 25 daraus abgeleitete Leitprojekte („Korridor-Themen“).
  • In den 25 Leitprojekten:
    • 39 Projekte, die die Verwaltung ab 2020 neu auf den Weg bringen willen („A-Projekte“).
    15 dieser Projekte sollen nach veränderter Planung durch Corona-Pandemie ab Oktober 2020 starten – vgl. Anlage (statt ursprünglich geplant 26 startende Projekte in 2020).
    • 40 Projekte, die schon gestartet waren und unter NiA eine strategische Einordnung bekommen („B-Projekte“).

Anfang 2020 wurde in einem aufwendigen Verfahren die Besetzung der Projektteams, für die sich rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Mitwirkung gemeldet hatten, durchgeführt.

Außerdem wurde neben einem NiA-Kernteam (Teilteam der Strategiegruppe) ein Projektmanagement-Kompetenzteam aufgebaut, zu dem sich interessierte und entwicklungswillige Kolleginnen und Kollegen freiwillig melden konnten, um in Zukunft die NiA-Projektteams verwaltungsintern gemeinsam mit der Stabstelle Verwaltungsmodernisierung methodisch besser unterstützen zu können.

Ende März 2020 war eine große gemeinsame Projekt-Auftakt-Veranstaltung mit allen in 2020 startenden Projekten involvierten Personen geplant. Diese Veranstaltung musste wegen der Corona-Pandemie abgesagt und in den folgenden Monaten durch andere kleinteiligere Maßnahmen kompensiert werden.

Trotz Einschränkungen wegen der Corona-Krise im 2. Quartal ging die Pla- nung der Projekt-Umsetzungsphase uneingeschränkt weiter:

  • Weitere Ausarbeitung des maßgeschneiderten NiA-Projektmanagements (PM)
  • Definition notwendiger PM-Standards und -Vorgehensweisen.
  • Erweiterung des Projektmanagement-Kompetenzteams und Einführung der zum Teil virtuellen (online) jour-fix-Sitzungen
  • Schulung des Projektmanagement-Kompetenzteams und der Projektpaten in pragmatischen, agilen Projektmanagement-Methoden für die Verwaltung

Um die zusammengestellten Projektteams, trotz pandemiebedingter Verzögerung nah am Verwaltungsmodernisierungsprozess und das Level der Veränderungsbereitschaft zu halten, führen die Projektpaten seit Juli 2020 mit allen definierten NiA-Projektteams sogenannte Orientierungsgespräche.

Da wegen der aktuellen Situation (Corona-Infektionsschutz) Veranstaltungen in großen Gruppen bis auf weiteres nicht zu verantworten sind, werden ab Oktober 2020 die erforderlichen Veranstaltungen nur in kleinen Personenkreisen oder online stattfinden können, was mehr Koordinationsaufwand und Ressourceneinsatz zur Folge hat.

Anfang Oktober 2020 wird es online eine interaktive Projekt-Auftakt-Konferenz geben, an der alle in den im IV. Quartal startenden NiA-Projekten Beteiligten aus der Stadtverwaltung und Tochtergesellschaften (ca. 120 Personen) teilnehmen werden, um abgestimmt und gut vorbereitet die nächsten Schritte machen zu können. Auf dieser Basis werden die Projektteams unterstützt von ihren Projektpaten und einer in Projektmanagement geschulten Verwaltungskraft in kleinen Gruppen ihre Projekt-Kickoff-Treffen durchführen, um dann jeweils projektbezogen und bedarfsgerecht die für das Thema erforderlichen Schlüsselpersonen aus Stadtrat und Fach-Gremien sowie aus den jeweiligen Interessensgruppen der einzelnen Projektthemen in die Projektarbeit einzubeziehen.

In einigen der Projekthemen gibt es Potenziale, die schnell umgesetzt werden können, damit die begonnen Veränderung verwaltungsintern und für das Umfeld der Stadtverwaltung spürbar werden. Bedingt durch die unterschiedliche Laufzeit der definierten Projekte und die versetzten Startzeitpunkte wird die sukzessive Umsetzung der Projekte und damit die Umsetzung der Strategie jedoch die nächsten Jahre andauern und die Arbeit der Verwaltung stetig be- gleiten und nachhaltig verändern.

Im Rahmen des NiA-Prozesses wurden ergänzend zu allen inhaltlichen und prozessbezogenen Potenzialen Bedarfe im Bereich der Mitarbeiterqualifizierung identifiziert und folglich ein entsprechender qualitativer Ausbau der Aktivitäten im Bereich Weiterbildung / Personalentwicklung initiiert. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen und Handlungsfähigkeit innerhalb der Organisation Stadtverwaltung, um den Arbeitserfolg sowie die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und damit auch attraktiverer Arbeitgeber insbesondere für heutige und zukünftige Fachkräfte zu werden.

Nahverkehrsplan 2020 für die Stadt Neustadt an der Weinstraße

Der Rat der Stadt Neustadt an der Weinstraße beschließt den Nahverkehrsplan NVP 2020 als Rahmen für die Ausgestaltung des ÖPNV.

Der Rat empfiehlt den NVP als Grundlage für die anstehende Ausschreibung der Busleistungen zu verwenden.

1. Hergang und Erfordernis
Nach dem Nahverkehrsgesetz soll jeder Aufgabenträger einen Nahverkehrs- plan (NVP) aufstellen (vgl. § 8 Abs.1 Nahverkehrsgesetz (NVG)). Im Nahverkehrsplan sollen die Ziele und Rahmenvorgaben für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs festgelegt werden. Er muss den Zielen und Anforderungen der Raumordnung, der Landesplanung, des Städtebaus, des Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Alle 5 Jahre sollte der bestehende NVP überprüft und ggf. fortgeschrieben (vgl. § 8 Abs. 4 NVG) werden.
Ein Nahverkehrsplan kann als Selbstverpflichtung für die Ausgestaltung des ÖPNV im Rahmen der Freien Selbstverwaltungsaufgabe (vgl. § 2 GemO) einer Kommune betrachtet werden.
Für die Umsetzung durch die Verwaltung dient der NVP als Planungsinstrument für eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung und Entwicklung des ÖPNV.
Weitere gesetzliche Vorgaben – insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit – finden Berücksichtigung. In den NVP fließen neue Entwicklungen im Mobilitätsmarkt (wie alternative Antriebsformen, VRNnextbike, P+R, B+R etc.) ein, die die Verknüpfung von Mobilitätsarten im Komplex Umweltverbund sicherstellten sollen. Der NVP beschreibt die Mindestanforderungen an den ÖPNV bzw. umreißt mögliche oder angestrebte Entwicklungen.
Der NVP wirkt somit als politische Absichtserklärung des ÖPNV-Trägers.

2. Verhältnis NVP und Ausschreibung
Der NVP ist ein Rahmenplan, dementsprechend beschreibt er in vielen Dingen „nur“ die grundsätzliche Machbarkeit, formuliert Prüfaufträge und enthält viele Soll-Formulierungen. Er dient aber auch als Grundlage der Ausschreibung der Busleistungen.
Konkret werden die Inhalte durch den darauf folgenden Akt der Ausschreibung. Während der Vorarbeiten zur Ausschreibung wird ein Fahrplan entworfen und es erfolgt die betriebliche Ausgestaltung. Im Rahmen der Ausschreibung werden Änderungen am bestehenden Busbetrieb und Linienkonzept erst verbindlich definiert.
Inhaltlich kann in der Ausschreibung und der konkreten Betriebsplanung über den im NVP festgelegten Mindestumfang hinausgegangen werden, wenn entsprechende politische Beschlüsse herbeigeführt wurden und die erforderlichen Haushaltmittel vorhanden sind. Auch während der Laufzeit der zukünftigen Buskonzessionen kann unter Umständen weiter nachgesteuert werden.

3. Wesentliche Inhalte und Ziele des NVP-Entwurfs
Der NVP 2020 enthält einen Rückblick und Analyse des Bestandes, dann werden die Grundlagen und Ziele umrissen. Die daraufhin folgende Angebotskonzeption umfasst neben Bahn- und Busverkehr auch weitere relevante Mobilitätsthemen zur Verknüpfung im Umweltverbund. Er schließt mit umsetzungsrelevanten Informationen.
Bestandteile des NVP 2020 sind u.a.:
 Allgemeine Darstellung der aktuellen Linienkonzeption
 Bestandsaufnahme und –analyse der Linien (auch Ruftaxi-Linien)
 Konzeptionelles Grundangebot als Ausgang für neue Ausschreibung
 Darstellung der Angebotskonzeptionen
 P+R und B+R
 Vorgehen hinsichtlich des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des ÖPNV im Stadtgebiet bis 01.01.2022.
 Liniensteckbriefe (IST und SOLL-Zustand)

Wesentliche Eckpfeiler des aktuellen NVPs sind Zielformulierungen für eine Verbesserung des ÖPNVs und dadurch Verringerung des MIVs. Hierzu sollen folgende Bausteine als Ziel festgelegt werden:
 Schließung der Taktlücken
 Angebotsausweitung auf allen Linien bis zur letzten SPNV-Leistung)
 Einrichtung eines 30 Min-Takts auf allen Linien
 Anbindung der östlich gelegenen Gewerbegebieten durch eine Ost-West- Linie (Umlauf unabhängig vom Taktknoten und ohne Wartezeit am Bahnhof, genauer Linienverlauf usw. wird in Vorbereitung der Ausschreibung festgelegt)

Weitere Prüfaufträge, die im Rahmen der weiteren Ausarbeitung für den Ausschreibungsprozess abgearbeitet, diskutiert und beschlossen werden sollen sind u.a.:
 Bereich Haardt: den Vorschlag für eine Neukonzeptionierung weiter ausarbeiten
 Potenzielle neue Linie von Geinsheim/Duttweiler über Lachen-Speyerdorf nach Haßloch mit dem VRN und der Verbandgemeinde Bad Dürkheim ausloten
 Führung der Linie 500 über das Krankenhaus
 Prüfung einer verbesserten Anbindung von Weststadt und Schöntal an den Bahnhof (Linien 515 und 517)
 Anpassung der touristischen Linie 503.

Im Rahmen der über 2 Jahre laufenden Vorbereitung auf die Neuausschreibung des Linienbündel Neustadts werden in Zusammenarbeit mit dem VRN die Linienführungen dieser und ggf. weiterer Prüfaufträge erarbeitet, evtl. verschiedene Varianten ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt.

4. Prozessablauf einschließlich Beteiligungsformate
Für die Erstellung des NVPs erfolgte seit Jahresbeginn die inhaltliche Abstim- mung in einem umfangreichen Prozess:
Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen von allen Beteiligten, den Bürgerinnen und Bürgern, Ortsbeiräten, Trägern öffentlicher Belange und Fraktionen wurden vollständig erfasst und geclustert. Wesentliche Aufgabe war es die Anregungen zu filtern nach Relevanz für den NVP, die Ausschreibung, den normalen laufenden Betrieb. Dann wur- den die Antworten bzw. Kommentierungen der Anregungen erstellt, abge- stimmt und mit dem VRN beraten. Das Endergebnis wurde in ein Dokument zusammengefasst und als Anhang beigefügt.

5. Ausblick und Zeitplan Ausschreibung
Nach Beschluss des NVPs werden die darin enthaltenen Maßnahmen und Prüfaufträge weiter verfolgt.
Bezüglich der Ausschreibung der Busleistungen sieht der Zeitplan des VRN folgenden Ablauf bis zum Start der neuen Konzessionen im Dezember 2022 vor:
 ab Oktober 2020: Auftaktgespräch mit den allen betroffenen Aufgabenträgern und Vorankündigung der geplanten Vergabe im europäischen Amtsblatt, Abstimmung mit allen Aufgabenträgern über konkretes Angebot, Abschätzung des Zuschussbedarfs, Erstellung einer Finanzierungsvereinbarung und Herbeiführen der notwendigen Gremienbeschlüsse
 Januar 2022: Veröffentlichung der Vergabe
 vsl. April 2022: Angebotseröffnung und Auswertung der eingegangen Angebote und Zuschlagserteilung
 bis Betriebsbeginn am 11.12.2022: Vorbereitung des Betriebsstarts inklusive Erstellung einer Fahrplanbroschüre

6. Weitere Hinweise zum finanziellen und rechtlichen Handlungsrahmen
Der ÖPNV ist bis dato eine Freie Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen (§ 2 GemO). Hieraus ergibt sich durch die kommunale Haushaltsführung und Finanzüberwachung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD ein gedeckelter Finanzrahmen. Dem gegenüber steht eine relativ zuverlässige Förderkulisse, die den ÖPNV für die Stadt Neustadt an der Weinstraße bislang gut bezahlbar macht.
Zurzeit wird vom Landesgesetzgeber ein neues Nahverkehrsgesetz diskutiert, das u.a. den ÖPNV zur Pflichtaufgabe machen soll. Ob und inwieweit Änderung der Deklaration für die Kommune und die erweiterten Entscheidungsbefugnisse des Landes mit Finanzmitteln des Landes begleitet werden, ist noch offen. Eine Entscheidung über das neue Gesetz und den neuen Finanzrahmen wird möglicherweise bis zum Abschluss der Ausschreibung der Busleistungen getroffen werden. Inwieweit sie inhaltlich Einfluss nehmen wird können wir leider noch nicht einschätzen.

Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Bauvorhaben Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete Böhlstraße 27-29

Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben Neubau einer Unterkunft für Geflüchete Böhlstraße 27-29 der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 450.000 € zu.

Bei dem oben genannten Bauvorhaben kommt es unter anderem aufgrund von fehlerhaft ausgeführten und nicht fertiggestellten Leistungen an den Arbeiten des Außenputzes und den damit verbundenen Bauzeitverlängerungen und Anschlussarbeiten zu weiteren Mehrkosten.

Die Firma, die den ursprünglichen Auftrag der Außenputzarbeiten von der Stadt Neustadt erhalten hat, hat die Arbeiten mangelhaft ausgeführt, nicht fertiggestellt und den vorgegebenen Zeitrahmen weit überschritten. Aufgrund dessen wurde der Firma gekündigt.

Um den Zustand der bisher ausgeführten Arbeiten am Außenputz festzustellen, neutral zu bewerten und die notwendigen Arbeiten für die Mängelbehebung genau zu ermitteln, wurde ein Gutachten durch einen von der Handwerkskammer Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter im Bereich Putz beauftragt. Die dazu notwendige Ortsbesichtigung hat stattgefunden. Das Gutachten wird derzeit erstellt. Aufgrund einer ersten Rückmeldung des Gutachters sind die Schäden an der nicht fertig gestellten Putzfassade als erheblich anzusehen.

Um das Bauvorhaben jetzt abschließen zu können, wurden die Mehrkosten durch z.B. Standzeitverlängerung des Gerüstes, die Mängelbehebung der bisher ausgeführten Arbeiten am Außenputz und sonstige Mehrkosten, die sich aus der Bauzeitverlängerung ergeben ermittelt und im Nachtrag 2020 eingeplant. Vom Innenausbau her wäre die Einrichtung nämlich dem Grunde nach nahezu bezugsfertig.

Dieser Beschluss dient dazu, die im Nachtrag 2020 vorgesehen Mittel vorab bereitzustellen, da mit der Ausführung der Arbeiten nicht bis zur endgültigen Genehmigung des Nachtrages
gewartet werden kann.

In diesem Zusammenhang steht auch die Beschlussvorlage 270/2020 zur Beauftragung von 3 Nachträgen für dieses Bauvorhaben.

Beauftragung von 3 Nachträgen für das Bauvorhaben Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete in der Böhlstraße 27-29

Der Stadtrat beschließt das Bauvorhaben Neubau einer Unterkunft für Ge- flüchtete Böhlstraße 27-29 sowie die Beauftragung folgender Nachträge:

  • Mängelbehebung und Schadenssanierung Außenputz (Nachtrag) an eine Firma aus Neustadt in Höhe von 205.492,47 € inkl. MwSt.

Nach der Kündigung der zuerst beauftragten Firma zur Erstellung des Außenputzes wurden die Restarbeiten zur Fertigstellung der Fassade an die Firma Rocker vergeben. Um die Arbeiten am mangelhaft ausgeführten Außenputz fertig stellen zu können, müssen zuerst die jetzt festgestellten erheblichen Schäden an der Fassade behoben werden. Der hier aufgeführte Nachtrag beinhaltet die Arbeiten zur Schadensbehebung.

  • Gerüstbauarbeiten Standzeitverlängerung an eine Firma aus Maikammer in Höhe von 89.515,51 €

Der Nachtrag beinhaltet die Standzeitverlängerung, die aufgrund der Verzögerung der Arbeiten am Außenputz der gekündigten Firma hervorgerufenen wurden und die noch benötigte kommende Standzeit des Gerüstes, um die Arbei- ten beenden zu können.

  • Elektroinstallationen Massenmehrung (Nachtrag Nr. 4) an eine Firma aus Ludwigshafen in Höhe von 108.388,07 €

Das von der Stadtverwaltung beauftragte Planungsbüro für Gebäudetechnik hat bei der Ausschreibung der Leitungslängen für die Installation der Elektroleitungen lediglich die Massen eines Gebäudeteils berücksichtigt. Dieser Nachtrag beinhaltet die Massenmehrung, die sich aus der Ausführung beider Gebäudeteile ergibt. Die Stadtverwaltung prüft derzeit, welche eventuelle finanzielle Folgen dieser Ausschreibungsfehler hat und ob das Planungsbüro hierzu belangt werden kann.

Sachstand der Baumaßnahmen in der Flüchtlingsunterkunft Böhlstraße; Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2020

Laut Abteilung Gebäudemanagement sind die Arbeiten im Innern des Gebäudes sind bis auf Restarbeiten, Mängelbeseitigung und Reinigungs- arbeiten abgeschlossen.
Die Arbeiten an der Außenanlage werden derzeit ausgeführt. Es werden derzeit die Pflaster- und Wegefläche angelegt. Die Arbeiten zur Erstellung der Rasenflächen, der Ausstattung im Außengelände (Sitzgelegenheiten, Mülleinhausung, Fahrradständer usw.), des Spielplatzes und der Pflanzflächen werden derzeit ausgeschrieben und sollen je nach Witterung zeitnah ausgeführt werden. Insgesamt soll die Anlage spätestens Anfang nächsten Jahres bezugsfertig sein.


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