Ludwigshafen: Ladung mit Gefahrgut nicht richtig gesichert

Ludwigshafen (ots) – Am 01.10.20 stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim gegen 13:00 Uhr einen Sattelzug mit einer mangelnden Ladungssicherung fest.

Der Lkw war auf der BAB 61 in Richtung Norden gefahren und wurde Höhe Ludwigshafen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Ladung des Sattelzugs hatte sich bereits durch die entstandenen Fliehkräfte im Auflieger während der Fahrt verschoben.

Die Ladung bestand aus ca. 13 t mit Flüssigkeit befüllten Plastik-Kanistern, die auf mehreren Paletten gebündelt und teilweise übereinander gestapelt waren. Teile der verrutschten Ladung pressten gegen die Plastik-Kanister, die sich auf der unteren Ebene der Ladefläche befanden. In den Kanistern befanden sich umweltbelastende Stoffe, die auch als „Gefahrgut“ gekennzeichnet waren.

Obwohl der 54-jährige Lkw-Fahrer aus Rumänien einen so genannten „ADR-Schein“ besitzt und damit berechtigt ist Gefahrgut zu transportieren, unterließ er es offensichtlich die Ladung ordnungsgemäß zu sichern. Daher wurde die Weiterfahrt für den Sattelzug untersagt und von dem Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 325 EUR erhoben. Darüber hinaus werden Geldstrafen für den Spediteur und den Verlader folgen.


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