Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Kirchheim an der Weinstraße – Durch einen Verkehrsteilnehmer wurde am Samstag, 19.11.15, gegen 23:20 Uhr mitgeteilt, dass ein PKW Opel Vectra älteren Baujahrs mit deutlichen Schlangenlinien Richtung Maxi-Autohof fahren würde.

Dort konnte der 72-jährige, im Raum Leipzig wohnende, Opelfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei konnten deutliche Anzeichen für eine Alkoholbeeinflussung des Fahrers festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht; er ergab einen Wert von 1,08 Promille. Der Fahrer legitimierte sich mittels eines DDR-Führerscheins. Die weitere Überprüfung ergab allerdings, dass der Fahrer bereits im Jahr 2004 durch die zuständige Verwaltungsbehörde seinen Führerschein entzogen bekommen hatte. Er selbst gab an, regelmäßig, seit nun elf Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis, aus dem Raum Leipzig zu seiner im Raum Saarbrücken wohnenden Lebensgefährtin zu fahren.

Dem 72-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.