Neustadt: SGD Süd-Präsident Hannes Kopf beruft Naturschutzbeirat

Neustadt an der Weinstraße – Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Prof. Dr. Hannes Kopf, hat zwölf Personen in den Beirat für Naturschutz bei der SGD Süd berufen. Ebenso wurden die stellvertretenden Mitglieder berufen.

Der Beirat für Naturschutz bei der SGD Süd ist ein unabhängiger Fachbeirat und hat die Aufgabe, die Obere Naturschutzbehörde bei der SGD Süd zu beraten, zu unterstützen sowie das allgemeine Verständnis für die Belange der nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern. Nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes ist der Beirat über die wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten, insbesondere über die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie bei der Landschaftsplanung und bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und über Planfeststellungsverfahren, bei denen die SGD Süd als Obere Naturschutzbehörde mitwirkt. Auch ist der Beirat über bedeutsame Naturschutzprojekte zu informieren.

Folgende Mitglieder wurden von Präsident Hannes Kopf in den Beirat für Naturschutz bei der SGD Süd berufen und verpflichtet:

Dr. Heinz Schlapkohl, Gerhard Weitmann, Jörg Pfitzner, Klaus Graber, Hans Müller, Fritz Thomas, Sven Hoffmann, Dieter Feldner, Dr. Ingrid Vollmer, Bernd Dörr, Prof. Dr. Michael Rademacher, Dr. Jana Carina Riemann

Stellvertretende Mitglieder sind:
Dr. Holger Schindler, Ludwig Simon, Nicolai Kalinke, Dietmar Tröster, Dr. Peter Keller, Dr. Horst Koßmann, Katrin Eder, Reinhold Hörner, Steffen Blaga, Eric Rouven Seiler

In der konstituierenden Sitzung wurde Dr. Jana Carina Riemann (Bereich Wissenschaft) zur neuen Vorsitzenden gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender fungiert der bisherige Vorsitzende des Beirates Dr. Heinz Schlapkohl (BUND).

Präsident Hannes Kopf gratulierte allen Mitgliedern und betonte: „Die Arbeit im Naturschutzbeirat der SGD Süd hat große Bedeutung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die nachhaltige Entwicklung von Lebensräumen, Natur und Landschaft.“

Der Beirat wird auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Zur Besetzung des Beirates wurden seitens der gesetzlich anerkannten Naturschutzvereinigungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer Vorschläge unterbreitet. Darüber hinaus werden weitere auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege sachkundige Personen berufen.


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