Kelsterbach (ots) – Ein Streit zwischen 2 Familien in der Otto-Esser-Straße ist in der Nacht zum Samstag 19.9.2020 eskaliert und hat einen Polizeieinsatz von 14 Streifen plus Diensthund nach sich gezogen. Weil sich die hohe Aggressivität einzelner Streitbeteiligten im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zunehmend gegen die eingesetzten Polizeikräfte richtete, war zur Beendigung der Eskalation die Einbindung der zahlreichen Streifen notwendig.

Gegen 22 Uhr waren mehrere Notrufe bei der Polizei eingegangen. Zeugen berichteten von einer Schlägerei, bei der es auch zum Einsatz von Pfefferspray gekommen war. Die hinzueilende Streifenbesatzung traf vor Ort zunächst auf zwei 45- und 38-jährige Männer, die den anhaltenden Streit mit der benachbarten Familie bestätigten und mitteilten, mit Pfefferspray attackiert worden zu sein.

Während der Klärung des Sachverhalts konnte einer der Angreifer identifiziert und angesprochen werden. Es handelte sich um einen 21-Jährigen, der nach Ansprache sofort versuchte in das Haus zu flüchten. Die Flucht währte nur kurz. Er konnte von den Beamten vor dem Haus gestoppt und festgenommen werden. Doch dem nicht genug.

Die Festnahme des Beschuldigten löste umgehend einen Solidarisierungseffekt der restlichen Hausbewohner aus. 6 weitere Männer traten auf die Straße um sofort mit massiven Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen vorzugehen. Mit Tritten und Beschimpfungen versuchten sie die Festnahme zu vereiteln und verbarrikadierten sich anschließend im Haus.

Schlussendlich waren 14 Streifen und der Einsatz eines Diensthundes notwendig um die Beschuldigten festzunehmen sowie das Wohnhaus auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Darmstadt zu durchsuchen. Bei der Durchsuchung stellten die Polizisten zwei Tierabwehrsprays, ein Butterflymesser und geringe Mengen Rauschgift sicher.

Nach rund 3 Stunden endeten die polizeilichen Maßnahmen.
Die bereits polizeibekannten Beschuldigten im Alter zwischen 21 und 51 Jahren werden sich jetzt unter anderem wegen Widerstands gegen die Vollzugsbeamten, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und gefährlicher Körperverletzung strafrechtlich verantworten müssen. Einsatzkräfte wurden nicht verletzt.


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