Frankfurt – (ffm) – Die Stadtpolizei erreichte eine Beschwerde über ein Fahrzeug mit irischem Kennzeichen, das offenbar vor mehreren Wochen zum Parken abgestellt wurde.

Aufgrund des mitgeteilten Kennzeichens haben die Vorermittlungen ergeben, dass das Fahrzeug zwar noch eine gültige Plakette für die Hauptuntersuchung, auch TÜV genannt hat, aber bereits seit mehreren Monaten keine Kfz-Steuer mehr entrichtet wurde.
Bei der Überprüfung vor Ort konnte festgestellt werden, dass die Steuerplakette in der Tat seit Januar und dazu noch der Versicherungsschutz seit 28. August abgelaufen war. Das Fahrzeug war durch Vogelkot stark verunreinigt und die Reifen auf der rechten Seite fast platt. Die Nummernschilder wurden daher wegen des Verdachtes des Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen erfolgen über das Landes- und Bundeskriminalamt sowie Interpol mit den irischen Behörden und über die Versicherungsgesellschaft.

Nach einem Hinweis der städtischen Verkehrspolizei zu einem VW Golf stellte der gleiche Ermittler am Dienstag 15. September, auf einem Parkplatz in den südlichen Stadtteilen ein komplett zugemülltes und nicht fahrtüchtiges Fahrzeug fest.
Eine Kennzeichenüberprüfung ergab, dass dieser Ermittler im Jahr 2012 bereits schon einmal die Kennzeichenschilder sichergestellt hatte. Aufgrund diverser Fahrzeugmängel wurden Bilder und eine Meldung an die Zulassungsstelle gefertigt.
Am darauffolgenden Tag wurde dann gemeinsam mit der städtischen Verkehrspolizei sogar festgestellt, dass die Kennzeichen des besagten vermüllten VW eigentlich auf ein in der Nähe geparktes und ebenfalls komplett zugemülltes Fahrzeug ausgegeben sind. An diesem befanden sich jedoch wieder andere, nicht zugelassene Kennzeichenschilder. Alle Nummernschilder wurden daher sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren aufgrund Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.

Eine andere Streife überprüfte routinemäßig am Dienstag 15. September, einen Audi A4. Eine Kennzeichenabfrage ergab, dass das Fahrzeug frisch zur Fahndung wegen fehlendem Versicherungsschutz ausgeschrieben war. Daher wurde der Wagen außer Betrieb gesetzt. In dessen Innenraum befanden sich jedoch Parkscheine mit Datum des selben Tages von zwei verschiedenen Örtlichkeiten.
Daher wurde gegen die ermittelte Halterin des Autos eine Verkehrsstrafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Am Abend fuhr die Streife noch einmal zu dem geparkten Fahrzeug und traf dort einen Mann an, der angab, dass Fahrzeug nur zu fahren, es sei auf seine Freundin angemeldet. Er habe das Auto mittags nur hier abgestellt. Daraufhin wurde er entsprechend belehrt und gegen ihn wird wegen Fahrens dieses versicherungslosen Fahrzeuges ebenfalls eine entsprechende Strafanzeige gestellt.


Besuche uns in Telegram
Du möchtest direkt und ohne Umwege über News und Artikel informiert werden ?
Dann besuche unseren Telegramkanal: https://t.me/blaulichthessen