Neustadt: Trauer um Ulrich Framenau

Neustadt an der Weinstraße – Die Stadt Neustadt an der Weinstraße trauert um ihren ehemaligen Bürgermeister Ulrich Framenau, der am 1. September 2020 im Alter von 88 Jahren in Neustadt an der Weinstraße verstorben ist.

Geboren wurde Herr Framenau am 21. November 1931 im niederschlesischen Brieg. Er war zweimal verwitwet und Vater von drei Söhnen.

Nach dem Abitur 1953 in Gronau schloss er 1961 mit der zweiten juris- tischen Staatsprüfung ein Jurastudium ab. Ab 1962 war er beim Bundesverwaltungsamt in Köln tätig.

1965 kam Ulrich Framenau als Beamter des höheren Dienstes nach Neustadt an der Weinstraße und vertrat ein Jahr lang den erkrankten zweiten hauptamtlichen Bürgermeister. 1969 wurde er vom Stadtrat zum Beigeordneten und 1978 zum Bürgermeister gewählt. Nach mehr als 18 Jahren im Dienst der Stadt trat er 1988 in den Ruhestand ein und machte sich anschließend als Rechtsanwalt selbstständig.

In seine Amtszeit fiel die Eingemeindung der neun Weindörfer nach Neustadt an der Weinstraße. Als Sport- und Kulturdezernent engagierte er sich im besonderen Maße für die Vereine und machte sich durch den Bau von Turnhallen sowie der ersten Traglufthalle im Stadionbad verdient. Gerne wurde Ulrich Framenau „Vater der Neustadter Sportlerfa- milie“ genannt. Zudem war er Dezernent für das Rechtsamt, das Krankenhaus, die Schulen, den Fremdenverkehr und die Stadtkasse und fungierte als Stellvertreter der Oberbürgermeister Wolfgang Brix (bis 1981) und Dieter Ohnesorge. Ein großes Anliegen waren Ulrich Framenau die Städtepartnerschaften mit Lincoln und Macon.

Nicht nur in der Stadtverwaltung war er sehr beliebt und wurde für sein verbindendes und effektives Wirken geschätzt. Kontaktfreudigkeit, Zielstrebigkeit, Gelassenheit und Humor zeichneten ihn aus.

Im Namen des Stadtrats, der Verwaltung und der Bürgerschaft dankt Oberbürgermeister Marc Weigel Herrn Ulrich Framenau für sein unermüdliches und verdienstvolles Wirken zum Wohl der Allgemeinheit. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Die Trauerfeier fand auf Wunsch der Hinterbliebenen im engsten Familienkreis statt.


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