Heidelberg: Stadtnotizen 08.09.2020

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Schulstart am 14. September: Schülerinnen und Schüler müssen Gesundheitserklärung abgeben – Schulen stellen Formular auf ihren Internetseiten bereit / Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts ab Klasse 5

Der Start ins neue Schuljahr 2020/21 wird für die rund 22.000 Schülerinnen und Schüler an den Heidelberger Schulen deutlich anders als in den vergangenen Jahren. Die Coronavirus-Pandemie erfordert, dass der Schulbetrieb neu geregelt wird. Zum Schulstart gelten laut der neuen Corona-Verordnung Schule des Landes Baden-Württemberg ab dem 14. September folgende Regelungen.

Präsenzunterricht

Die gute Nachricht: Der Präsenzunterricht soll in allen Schularten und je nach verfügbaren Personalressourcen die Regel sein. Auch Sport- und Musikunterricht sind wieder möglich, hier gibt es gesonderte Durchführungsbestimmungen. Soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in der Präsenz stattfinden kann, soll Fernunterricht stattfinden. Das Kultusministerium betont, dass auch die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht der Schulpflicht unterliegt.

Gesundheitserklärung

Wichtig für alle Schülerinnen und Schüler: Jeder einzelne kann die Schule am ersten Schultag nur betreten, wenn er eine ausgefüllte Gesundheitserklärung abgegeben hat. Volljährige Schülerinnen und Schüler können das Formular selbst unterzeichnen, bei minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Man muss bestätigen, dass

  • es in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gab,
  • man keine typischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns) hat,
  • Eltern ihr Kind bei Auftreten von Symptomen während des Schulbesuchs erforderlichenfalls umgehend aus der Einrichtung abholen,
  • keine Quarantänepflicht nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne besteht.

Das entsprechende Formular stellen die Heidelberger Schulen auf ihren Internetseiten zum Herunterladen bereit oder leiten es direkt an die Eltern weiter. Das Formular kann zuhause ausgefüllt und zurück an die Schule geschickt werden. Noch fehlende Gesundheitserklärungen werden die Schulen gegebenenfalls vor Unterrichtsbeginn einfordern. Wer keine Gesundheitserklärung abgibt, darf das Schulgebäude nicht betreten.

Feste Gruppenbildung

Das Land schreibt vor, dass unter den Schülerinnen und Schülern feste und konstante Gruppen zu bilden sind – sogenannte Kohorten. Damit wird angestrebt, dass bei einem Infektionsfall nicht die gesamte Schule geschlossen werden muss. Stattdessen müssten nur die Kohorten, innerhalb derer ein Infektionsrisiko bestanden haben könnte, in Quarantäne. Ein Rahmenkonzept des Landes sieht aber auch Ausnahmen von der Kohortenbildung vor – zum Beispiel die gymnasiale Oberstufe oder bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen. Zudem kann es zusammengesetzte Gruppen – etwa bei schulischen Förderangeboten – geben, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern auch zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird. Wichtig ist in jedem Fall die Nachvollziehbarkeit der Gruppenbildungen.

Abstandsregel und Maskenpflicht

In den Grundschulen gilt zwischen den Schülerinnen und Schülern keine Abstandsregel, sehr wohl aber zwischen dem weiteren Schulpersonal. Es gilt keine Maskenpflicht, aber eine dringende Empfehlung der Stadt, im Schulgebäude (nicht im Unterricht) und auf dem Schulgelände Maske zu tragen.

In den weiterführenden Schulen ist die Mund- und Nasen-Bedeckung nach der Corona-Verordnung des Landes Pflicht für alle außerhalb des Unterrichts (Flure, Treppenhäuser, Toiletten, Schulhof etc.). Freiwillig können die Schutzmasken auch während des Unterrichts getragen werden. In Sportstätten und während des Essens gilt die Maskenpflicht nicht.

Corona-Teststrategie

Als Corona-Teststrategie hat das Land festgelegt, dass sich Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal zwischen 17. August und 30. September 2020 auch ohne Symptome zweimal freiwillig und kostenfrei testen lassen kann. Die Zulassung zum Test erfordert eine Bestätigung durch die Schulleitung, die Durchführung erfolgt bei niedergelassenen Ärzten mit Kassenzulassung.


Nur zur Probe: Test von Warn-Apps, Sirenen und Radiodurchsagen am 10. September 2020, 11 Uhr – „1. bundesweiter Warntag“ will für Gefahren und Warnmeldungen sensibilisieren

Unter dem Motto „Wir warnen Deutschland“ findet am Donnerstag, 10. September 2020, erstmals ein bundesweiter Warntag statt. In ganz Deutschland werden Warn-Apps piepen, Sirenen heulen und Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen. Droht Gefahr für die Bevölkerung, ist schnelle Information das A und O; dann zählt jede Sekunde. Ziel des bundesweiten Warntags ist es, die Menschen für das wichtige Thema Warnung der Bevölkerung zu sensibilisieren und ihnen Informationen zu Hintergründen, Abläufen und Warnkanälen an die Hand zu geben. Denn nur wer eine Warnmeldung wahrnimmt und einordnen kann, kann sich in Gefahrensituationen richtig verhalten und sich und seine Familie schützen.

Am bundesweiten Warntag werden um 11 Uhr alle Warnmittel ausgelöst, die an das „Modulare Warnsystem“ (MoWaS) angeschlossenen sind, also beispielsweise Radio, Fernsehen, die Warn-App NINA und weitere Warn-Apps. Kommunen, die über eigene Sirenen verfügen, werden diese ebenfalls einschalten.

Heidelberg: Probewarnung über Warn-Apps und Rundfunkdurchsagen

In Heidelberg wird die Probewarnung über Warn-Apps und Rundfunkdurchsagen wahrzunehmen sein. Nach dem geplanten Wiederaufbau des Heidelberger Sirenennetzes wird eine weitere, hoch effektive Warnmöglichkeit bestehen. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie muss der eigentlich für das Jahr 2021 geplante Wiederaufbau jedoch verschoben werden. Der Start der Installation ist nun für 2024 angestrebt.

Der Warntag soll künftig jedes Jahr am zweiten Donnerstag im September stattfinden und an die Wichtigkeit von Warnungen und deren Abläufe erinnern.

Zahl der Warnungen über MoWaS nimmt zu

Seit Oktober 2016 setzt Baden-Württemberg zur amtlichen Warnung der Bevölkerung vor Gefahrensituationen auf das satellitengestützte modulare Warnsystem – kurz „MoWaS“. Das im gesamten Bundesgebiet verfügbare MoWaS-System überträgt eine Warnung zeitgleich an verschiedene Empfänger wie zum Beispiel Rundfunkanstalten und WarnApps, so dass die Warnung auf möglichst vielen Kanälen vermittelt wird.

So warnt Heidelberg

Die wachsende Zahl an Warnungen über MoWaS in Baden-Württemberg zeigt den Erfolg des Systems und den Bedarf bei Land und Kommunen. Bis zum 20. Juli 2020 wurden in Baden-Württemberg bereits 116 Warnmeldungen herausgegeben. Auch die Stadt Heidelberg hat über MoWaS bereits mehrfach Warnungen übermittelt, so zum Beispiel bei der Trinkwasserverunreinigung am 7. Februar 2019 oder jüngst in der Coronavirus-Pandemie.

Daher empfiehlt die Stadt Heidelberg jedem Smartphonebesitzer die kostenlose WarnApp NINA zu installieren und Heidelberg als Warnort zu abonnieren. Weitere Informationen dazu sind online unter www.feuerwehr-heidelberg.de/selbstschutz in der Rubrik „So warnen wir“ zusammengestellt.

Umfangreiche Hintergrundinformationen

Die Webseite www.bundesweiter-warntag.de bietet Informationen zum Warntag und erklärt auch anschaulich, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird.

An die Redaktionen: Dem heutigen Pressedienst ist eine Pressemitteilung des Verbands Region Rhein-Neckar zu einer Online-Umfrage zu „Nachhaltigkeit in der Regional- und Stadtentwicklung“ unter www.nachhaltig-im-dialog.de beigefügt. Bürgerinnen und Bürger von Heidelberg und der gesamten Metropolregion sind eingeladen, sich an dieser zu beteiligten. Im Rahmen des Fördervorhabens „Regionale Open Government Labore“ des Bundesministeriums des Inneren hat der Verband Region Rhein-Neckar gemeinsam mit der Stadt Heidelberg und Partnern aus der Zivilgesellschaft den Zuschlag für das Projekt „Nachhaltigkeit in der Regional- und Stadtentwicklung“ erhalten.

Weitere Infos:

So läuft der erste deutschlandweite Warntag ab


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