Schwalm-Eder-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiauto © on Pixabay

Diebstahl eines VW Golf

Frielendorf-Obergrenzebach (ots) – Einbruch in Wohnhaus und Diebstahl eines VW Golf Tatzeit: 05.09.2020, 22:30 Uhr bis 06.09.2020, 06:00 Uhr Einen alten schwarzen VW Golf stahlen unbekannte Täter in der Nacht von Samstag zu Sonntag vor einem Wohnhaus “Am Berg”.

Die Täter hatten mit unbekanntem Werkzeug die Wohnhauseingangstür geöffnet und den Hausflur betreten. Im Hausflur stahlen sie den dort abgelegten Pkw-Schlüssel sowie ein Päckchen Tabak. Anschließend entwendeten sie mit dem Fahrzeugschlüssel den vor dem Haus geparkten schwarzen VW Golf mit dem amtlichen Kennzeichen HR-LM 19. Der Golf hat einen Wert von 2.000 Euro. Hinweise bitte an die Polizei in Schwalmstadt, unter Tel.: 06691-9430.

Ein Satz Räder von geparktem Pkw gestohlen

Schwalmstadt-Ziegenhain (ots) – Diebstahl von Pkw-Rädern Tatzeit: 05.09.2020, 22:00 Uhr bis 06.09.2020, 08:50 Uhr Einen kompletten Satz Alufelgen mit Reifen stahlen unbekannte Täter in der Nacht von Samstag zu Sonntag von einem abgestellten Pkw in der Hessenallee. Die Täter begaben sich zu dem auf einem Ausstellungsgelände abgestellten Mercedes der A-Klasse, hoben ihn an und stellten ließen ihn auf Backsteine herab. Anschließend stahlen die Täter die montierten Räder im Wert von 4.000 Euro.

An dem Fahrzeug entstand zudem noch ein Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro. Hinweise bitte an die Polizei in Schwalmstadt, unter Tel.: 06691-9430.

Die Polizei Mittelhessen informiert zu Veranstaltungen am 05.09.2020

Homberg/Ohm/Stadtallendorf (ots) – Für Samstag 05.09.2020 hat ein Anmelder mehrere Veranstaltungen im Raum Stadtallendorf, Stadtallendorf-Schweinsberg und Homberg-Dannenrod im Zusammenhang mit dem Protest gegen den Weiterbau der A49 angemeldet. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen erließ als zuständige Behörde für die angemeldete Veranstaltung in Schweinsberg Auflagen und verbot die übrigen.

Über die Anzahl der Teilnehmer liegen der Polizei keine gesicherten Erkenntnisse vor. Eventuell kommt es rund um Schweinsberg und Stadtallendorf zu Behinderungen im Straßenverkehr oder auch im öffentlichen Personennahverkehr.

Die Teilnahme an Versammlungen oder Demonstrationen stellt ein Grundrecht dar. Die Polizei gewährleistet die durch das Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit, indem sie nicht verbotene, friedliche und gewaltfreie Veranstaltungen begleitet und deren Durchführung ermöglicht. Gegen die Durchführung verbotener Veranstaltungen sowie bei der Feststellung von Straftaten trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit besteht auch während der Corona-Pandemie. Um der Pandemie zu begegnen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren, gelten die gültigen Beschränkungen (AHA-Regeln) auch bei Versammlungen oder Demonstrationen.

Das gilt selbstverständlich auch für die Polizei, die sich im konkretem Einsatzfall mit notwendigem Kontakt entsprechend schützt. Die Polizei setzt auf Kommunikation und wird permanent zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit auf der einen und den Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes auf der anderen Seite abwägen. Auch der Kontaktbeamte der Polizei zu den Waldbewohnern ist wieder im Einsatz und ansprechbar.


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